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Rezension: E-Commerce

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Bräutigam / Rücker [Hrsg.], E-Commerce Rechtshandbuch, 1. Auflage, C.H. Beck 2017

Von Carina Wollenweber, Wirtschaftsjuristin, LL.M., Siegen



Das vorliegende Rechtshandbuch „E-Commerce“ von den Herausgebern Peter Bräutigam und Daniel Rücker umfasst insgesamt 1085 Seiten inkl. Sachverzeichnis und ist in 14 Teile gegliedert. Jeder Teil ist wiederum in Unterkapitel eingeteilt. Wie der Titel bereits vermuten lässt, beschäftigt sich das Werk mit dem E-Commerce, also mit dem elektronischen Geschäftsverkehr.

Der 1. Teil nennt sich „Die Weiterentwicklung des E-Commerce zum E-Commerce 2.0“. Darin wird sowohl Geschichtliches behandelt als auch die Vernetzung von Endgeräten und Produkten und die damit zusammenhängenden Gefahren. Ein Blick in die Zukunft zeigt, mit welchen neuen Technologien und Erfindungen die Menschheit in der nächsten Zeit rechnen darf. „Websites und Online-Werbung“ ist der Name von Teil 2. Es wird erläutert, welche Angaben auf Websites notwendig sind und wie Online-Werbung z.B. per E-Mail aussehen kann. Besonders interessant ist die Haftung des Betreibers und die Rechtsdurchsetzung. Der 3. Teil („Webshops“) ist mit den über 300 Seiten der längste Teil und stellt demnach einen wesentlichen Schwerpunkt des Werkes dar. Er bildet bereits für sich ein breites Spektrum ab. Thematisiert werden die verschiedenen Elemente des Web Shops (z.B. AGB, Datenschutzerklärung, Impressum), aber auch der Vertragsschluss und der Bestellprozess. Auch Gestaltungshinweise zu AGB werden gegeben. Schwerpunkte bilden der Verbraucher- und der Datenschutz. Besondere Aufmerksamkeit verdient auch der internationale Web Shop. Die Bereiche Lebensmittel, Online-Apotheke und „Curated Shopping“, was als „betreutes Einkaufen“ zu verstehen ist, werden in speziellen Kapiteln behandelt.

Im 4. Teil („Online-Verkaufsplattformen“) werden die vertraglichen Strukturen und wichtige Regularien besprochen. Ein Thema ist die Versteigerung (z.B. auf eBay). Darüber hinaus sind die Bereiche Kartellrecht und Haftung immer von Bedeutung. Der 5. Teil widmet sich den Vergleichsportalen und erläutert die verschiedenen Arten und Vertragsstrukturen. Als besonders wichtige Rechtsbereiche werden das Wettbewerbs-, das Kartell- und das Urheberrecht behandelt. Auch auf die Haftung wird eingegangen. Im 6. Teil „Media Commerce“ wird der Kauf in digitaler Form z.B. von Filmen, eBooks, Musik und Gaming thematisiert. Dabei spielt der Jugendschutz naturgemäß eine große Rolle. Aber auch z.B. die Ansprüche aus dem Urheberrecht sind nicht zu vernachlässigen. Der. 7. Teil widmet sich dem „Social Commerce“, also den sozialen Medien. Der Umgang mit „User-generated Content“ stellt dabei eine Herausforderung dar. Des Weiteren sind das Vertragsrecht, der Datenschutz sowie das Marketing besonders relevant. Im 8. Teil „Search Engines“ dreht sich alles um die Suchmaschinen. Behandelt wird in diesem Zusammenhang auch die Autovervollständigung sowie die Rechtsbereiche Markenrecht, Jugendschutz, Kartellrecht und erneut die Haftung. „Glückspiel im Internet“ lautet der Name des 9. Teils. Neben der Historie und Werbung ist besonders das Strafrecht relevant.

Der 10. Teil steht unter der Überschrift „Mobile Commerce“. Es werden die Chancen, Risiken und rechtliche Bedenken geäußert, welche von den mobilen Geräten ausgehen. Darüber hinaus ist auch das Marketing ein Bestandteil dieses Teils. Im 11. Teil „App Commerce“ wird die Entwicklung dieser “Apps”, also Anwendungen, dargestellt. Auch das Thema Compliance wird aufgegriffen. Der 12. Teil trägt den Titel „Finanzdienstleistungen im Internet“. Neben den Rahmenbedingungen werden auch ausgewählte Beispiele wie das Online-Banking erläutert. „E-Payment und Mobile Payment“ heißt der 13. Teil. Thematisiert werden Zahlungsformen im Internet. Dabei wird auch auf außergewöhnliche Zahlungsformen wie die IKEA Family Bezahlkarte eingegangen. Es existieren sehr viele Abbildungen bei den unterschiedlichen Bezahlsystemen, welche dem Leser das Verständnis erleichtern. Selbst die kontaktlosen Bezahlmöglichkeiten finden Erwähnung. Der 14. und somit letzte Teil des Werkes heißt „E-Commerce und das Internet der Dinge“. Er beschäftigt sich mit intelligenten und vernetzten Gegenständen. Daher ist es nicht verwunderlich, wenn der Datenschutz in diesem Bereich sehr wichtig ist.

E-Commerce ist ein Querschnittsbereich, welcher viele Rechtsgebiete wie z.B. das Verbraucher- oder Datenschutzrecht anschneidet. Dabei existiert keine klassische Anordnung nach Rechtsbereichen, sondern nach praktischen Erscheinungsformen. Das Themengebiet ist äußerst groß und sehr vielschichtig und zeichnet sich durch die größte Dynamik aus. Zum besseren Verständnis werden moderne Beispiele und Phänomene gezeigt (z.B. S. 18: „Showrooming“; S. 36: „Crowd Sourcing“; S. 274: „Facebook Like-Buttons“).

Das Werk steht unter dem Motto „aus der Praxis für die Praxis“ und richtet sich in erster Linie an Praktiker wie z.B. Geschäftsführer, Manager, Unternehmensjuristen und Rechtsanwälte. Das Werk eignet sich sowohl für den B2B- als auch für den B2C-Markt. Die Abgrenzung wird häufig bereits aus den Überschriften deutlich (z.B. S. 132). Die Praxisbezogenheit zeigt sich auch dadurch, dass z.B. Anbieter von Miet- bzw. Kauf-Shop-Lösungen (inkl. Kosten) dargestellt/aufgelistet werden (S. 100 f.). Des Weiteren wird geschildert, wie ein Impressum aussehen sollte (S. 104). Immer wieder finden sich „Empfehlungen für die Praxis“ (z.B. S. 281). Beispiele aus der Praxis helfen dem Leser beim Verständnis (z.B. S. 433: Preisparitätsklausel im Fall Amazon Marketplace; S. 445 ff.: weitere Beispiele). Gelegentlich veranschaulichen Abbildungen das Gesagte (z.B. S. 481, 939). Gelungen ist ebenfalls der Rückgriff auf signifikante Daten, welche die Aussagen unterstreichen (z.B. S. 17 zu Mobile Commerce). Besonders gelungen ist, dass die 2018 rechtlich anwendbar werdende Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bereits immer wieder thematisiert wird (z.B. S. 222 f., 282, 287), sodass sich der Leser auf die kommenden Gegebenheiten einstellen kann.

Obwohl das Werk mit dem Zusatz „Rechtshandbuch“ versehen ist, werden nicht nur rechtliche Aspekte beleuchtet, sondern u.a. betriebswirtschaftliche und technische Elemente. Demnach sind die Informationen sehr umfangreich und vielschichtig. Der Leser erhält einen hervorragenden Einblick in sämtliche Aspekte der Thematik.

Zusätzlich zum detaillierten Inhaltsverzeichnis ist auch eine grobe Inhaltsübersicht vorhanden. Jedes Unterkapitel hat wiederum eine eigene Übersicht mit Verweis auf die Randnummern. Das Bearbeiterverzeichnis ist sowohl nach Kapiteln als auch nach Autoren in alphabetischer Reihenfolge geordnet. Der jeweilige Autor ist bei Betrachtung der Fußzeile ersichtlich. Ein Literaturverzeichnis existiert zwar nicht; dafür listet jeder Teil die verwendete Literatur eigenständig auf. Sowohl das Sach- als auch das Abkürzungsverzeichnis sind sehr umfangreich und unterstützen den Leser beim Verständnis bzw. Dem gezielten Aufsuchen.

Zahlreiche Fußnoten zeigen dem Leser die Quelle der Information. Soweit vorhanden werden die dort gelisteten Urteile auch mit ihrem Namen bezeichnet, damit der Leser direkt weiß, um welches Urteil es sich handelt. Durch diese Stichwörter bleibt es länger im Gedächtnis.

Im Text befinden sich Verweise auf andere Fundstellen innerhalb des Werkes. Die Kopfzeile gibt sowohl den Teil und dessen Namen als auch das Kapitel an. So findet sich der Leser gut zurecht. Mit Hilfe der Randnummern finden sehr präzise Verweisungen statt (z.B. im Sachverzeichnis oder in der Kapitelübersicht).

Besonders wichtige Wörter werden durch Fettdruck hervorgehoben. Weitere relevante Informationen befinden sich in einem grau hinterlegten Kasten. So sieht der Leser bereits auf einen Blick, was wirklich wichtig ist.

Die Sprache ist sehr gut verständlich. Hilfreich ist jedoch, wenn der Leser die englische Sprache beherrscht, da besonders viele Fachbegriffe in dieser Sprache auftauchen und gelegentlich nicht weiter erklärt werden (z.B. S. 9: „Barcode Scanner“). Hier wird die Bekanntheit vorausgesetzt.


Fazit: Im vorliegenden Werk werden beinah unfassbar viele Informationen zu unterschiedlichen Kategorien wie Recht, Betriebswirtschaft und Technik untergebracht. Die Themengebiete sind gut ausgewählt, interessant, hochaktuell und gut recherchiert. Sogar Nischenbereiche werden ausführlich behandelt. Das Werk richtet sich an die Praxis und ist sowohl für den B2B- als auch für den B2C-Bereich geeignet. Die Erstellung des Werkes hat sich demnach definitiv gelohnt. Es kann ohne Bedenken weiterempfohlen werden.

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