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Rezension: Das familienrechtliche Mandat - Familienvermögensrecht

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Kleffmann / Klein / Weinrich (Hrsg.), Das familienrechtliche Mandat – Familienvermögensrecht, 1. Auflage, Anwaltverlag 2016

Von Andreas Ihns, Fachanwalt für Familienrecht, Lübeck



Der Deutsche Anwaltverlag legt in der Reihe „Das familienrechtliche Mandat“ zahlreiche Praxishandbücher zu Einzelthemen des Familienrechts vor, etwa zum Sorge- und Umgangsrecht, dem Versorgungsausgleich oder dem Unterhaltsrecht. Die Handbücher dieser Reihe stellen allesamt den Praxisbezug in den Mittelpunkt und wollen dem im Familienrecht tätigen Anwalt ausschließlich mit den für eine Mandatsbearbeitung notwendigen Informationen (einschließlich konkreter Bearbeitungshinweise und Aufbauschemata) versorgen. Ich arbeite mit einigen dieser Handbücher täglich und war deshalb auf den „Neuzuwachs“ in dieser Reihe, den Band zum „Familienvermögensrecht“ besonders gespannt. Ein Blick in das Autorenverzeichnis zeigte mir, dass insgesamt 20 Autoren angetreten sind, um die hochgesteckten Ziele des Herausgebers, nämlich die „… vollständige Bearbeitung eines vermögensrechtlichen Mandats…“ zu ermöglichen, in die Tat umzusetzen.

Die Schwierigkeit der Fallbearbeitung liegt darin, dass das sog. Familienvermögensrecht“ eine typische Querschnittsmaterie ist; die Regelungen finden sich etwa im allgemeinen Schuldrecht, dem Gesellschaftsrecht oder Erbrecht. Die erste Hürde, die der Praktiker zu nehmen hat, besteht also darin, das rechtliche Problem erst einmal als solches zu erkennen und das „richtige“ Ausgleichssystem zu finden. Das Werk beginnt deshalb mit einer sehr prägnant verfassten Einführung (§ 1) in diese nicht ganz einfache Materie. Neben allgemeinen Hinweisen zur Mandatsannahme erklärt der Verfasser anhand des drei-Stufen-Modells, welche Regelungssysteme das Familienrecht zur Entflechtung des Ehevermögens kennt und stellt im Abschluss die Schnittstellen des „Familienvermögensrechts“ zum Unterhaltsrecht, Erbrecht, Arbeitsrecht und Bankrecht dar. Das Einführungskapitel gibt dem Leser ein gutes Werkzeug in die Hand,  um die sich in der Mandatsbearbeitung stellenden Fragen dem „richtigen“ Ausgleichsystem zuordnen zu können.

In § 2 folgt eine, auf das Wesentliche beschränkte, Darstellung der Vertragsgestaltung im Güterrecht. Die angebotenen Formulierungsbeispiele und Ehevertragsmuster sind für meinen Geschmack sehr knapp gehalten, andererseits ist das Ehevertragsrecht kein Kernbereich des „Familienvermögensrechts“, so dass die knappe Darstellung nicht nachteilig ins Gewicht fällt. Wer Einzelheiten zu den Vor- und Nachteilen einzelner Vertragsregelungen (etwa zum nachehelichen Unterhalt) sucht, greift wahrscheinlich eher zu dem in derselben Reihe erschienen Handbuch zur Ehevertragsgestaltung.

In § 3 wird sodann auf mehreren hundert Seiten das eigentliche „Familienvermögensrecht“ vollständig entfaltet. Die jeweiligen Regelungskomplexe, etwa der Gesamtgläubiger- und schuldnerausgleich (wichtig u.a. bei der Aufteilung gemeinschaftlicher Eheimmobilien, bei Mietschulden oder bei dem Ausgleich bei Mitarbeit des Ehegatten im Unternehmen des Partners) werden ausführlich und gut nachvollziehbar dargestellt. Mir gefallen hier besonders gut die unzähligen Berechnungsbeispiele (etwa zu den Auswirkungen des Gesamtschuldnerausgleichs bei der Berechnung des Zugewinns) und die Checklisten (etwa zur Ehegatteninnengesellschaft), die eine Umsetzung der Theorie in die Praxis erheblich vereinfachen. Gerade hier liegt für mich das Manko alternativer Werke zum Familienvermögensrecht.

In § 4 folgt eine sehr ausführliche Darstellung der Güterstände und zwar des gesetzlichen Güterstands (Zugewinngemeinschaft) sowie der vertraglichen (Wahl-)Güterstände. Weitere Kapitel befassen sich mit den Ausgleichsmechanismen des Wegfalls der Geschäftsgrundlage oder nach Treu und Glauben (§ 5), dem Ausgleich unter besonderen Personengruppen (Lebenspartnern - § 6 und Schwiegereltern - § 7), dem IPR (§ 8), den Gegenstandswerten und Kosten (§ 9), insolvenzrechtlichen Fragen (§ 10), dem Steuerrecht (§ 11) und Verfahrensfragen (§ 12).

Die Wiedergabe der Kapitelüberschriften verdeutlicht die Vollständigkeit der Darstellung. Auf insgesamt 1030 Seiten werden die sich im Rahmen der Vermögensauseinandersetzung stellenden Fragen ausführlich und praxisnah beantwortet, ohne auf weitere Handbücher zurückgreifen zu müssen. Die zahlreichen Praxistipps dürften dabei gerade dem Junganwalt helfen, das erworbene Wissen in die Praxis umzusetzen. Das Handbuch ist für mich ein rundum gelungenes Hilfsmittel, um Fragen aus dem Familienvermögensrecht sicher zu beantworten. Da es kaum ein familienrechtliches Mandat ohne Bezug zum Familienvermögensrecht gibt, kann die Anschaffung uneingeschränkt empfohlen werden.

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