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Rezension: Sozialverwaltungsrecht für die Soziale Arbeit

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Patjens / Patjens, Sozialverwaltungsrecht für die Soziale Arbeit, 1. Auflage, Nomos 2016

RA’in, FA’in für Sozialrecht Marianne Schörnig, Düsseldorf



Thema: Zwei Fachbereiche in einem, könnte man den Inhalt des Buches zusammenfassen. Sozialarbeit auf der einen Seite, Verwaltungsrecht auf der anderen. Letzteres für die tägliche Anwendung durch Sozialarbeiter plausibel zu machen, ist das Ziel des Buches.

Die Autoren sind ein Professor für Recht der Sozialen Arbeit, der einen anwaltlichen Werdegang hat und eine Diplomjuristin, die Soziale Arbeit studierte und jetzt Lehrbeauftragte an einer Dualen Hochschule ist.

Unterteilt ist das Buch in zehn Teile, die alle Gegenstand einer Vorlesung zum Thema "Recht in der Sozialarbeit" sein könnten (und es so oder ähnlich wahrscheinlich auch waren). Jeder Teil ist in sich abgeschlossen und kann auch separat als Inhalt einer Vorlesung abgehandelt werden. Er besteht wiederum immer aus zwei Kapiteln: Kapitel A mit den "theoretischen Grundlagen", Kapitel B mit Fällen und Übungen.

Beispielsweise wird hier der Teil V über das Sozialverwaltungsverfahren genannt: I. Einleitung, II Beteiligte, III. Untersuchungsgrundsatz, IV. Mitwirkungspflichten, 1. Allgemeine Mitwirkungspflichten, 2. Grenzen der Mitwirkung, 3. Folgen fehlender Mitwirkung, V. Anhörung Beteiligter, VI. Akteneinsicht durch Beteiligte, VII. Fristen, VIII. Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, IX. Bekanntgabe des Verwaltungsakts, X. Exkurs: Verwaltungsvollstreckung.

An diesem Beispiel wird ein Dilemma deutlich, das einen der größten Gegensätze zwischen Praxis (Sozialer Arbeit) und Theorie (Rechtswissenschaften) darstellt: Die sogenannte "inzidente Prüfung", vulgo: Verschachtelung. Ein Thema hat einen Unterpunkt, der hat wiederum einen Unterpunkt, der wiederum ... und so weiter. Das juristische Denken (hier als "Subsumtionstechnik" bezeichnet) ist für Ungeübte schon schwierig an sich, wenn dann noch das inzidente Prüfen hinzukommen, geht nichts mehr. Dadurch wird der Stoff dann auch unübersichtlich.

Um diese Klippe irgendwie zu umschiffen, haben Patjens / Patjens hier den Weg gewählt, einzelne Abschnitte des Verfahrens als in sich geschlossene Teile zu behandeln. Für den Praxisalltag mag das ausreichen, aus juristischer Sicht werden damit aber Sachen, die zusammengehören, auseinandergerissen. So ist z. B. der Verwaltungsakt ein Teil (III) für sich. Andererseits ist er der Abschluß des Verwaltungsverfahrens und müßte eigentlich dort in Teil V behandelt werden. Da aber Teil III schon drei Unterebenen hat, hätte der Teil V über das Sozialverwaltungsverfahren am Ende sechs Unterebenen und wäre überhaupt nicht mehr lesbar.

Diese Darstellungsweise ist akzeptabel, da es sich um ein Studienbuch für Nichtjuristen handelt. Gerade Studenten der Sozialen Arbeit soll diese trockene Materie irgendwie nahe gebracht werden. Es ist aber nicht nachvollziehbar, warum dann diese in sich abgeschlossenen Teile nicht chronologisch abgehandelt werden; so, wie sie "im täglichen Leben" vorkommen. So werden z. B. die Handlungsformen der Verwaltung – Verwaltungsakt und Öffentlich – rechtlicher Vertrag – vor dem Aufbau des Sozialverwaltungsverfahrens geprüft. Sozialdatenschutz wiederum steht danach an. Die "Folgen fehlerhafter Verwaltungsakte" und der Rechtsschutz dagegen folgen erst im Anschluß und die Aufhebung von Verwaltungsakten durch die Behörde als vorletztes Kapitel.

Praktisch umgesetzt wäre es so, als würde der Leser sich folgende Fragen stellen: Was ist ein Verwaltungsakt? In welchem Verfahren kommt er überhaupt zustande? Was darf ich während des Verfahrens sagen und was nicht? Was passiert, wenn das Verfahren fehlerhaft abläuft? Was kann ich dagegen tun? Was kann die Behörde ihrerseits tun, wen sie meint, ein Verwaltungsakt ist fehlerhaft?

Über diese Art der Wissensvermittlung kann man geteilter Meinung sein, wahrscheinlich würde ein Buch, das den Erwartungen von Juristen entspricht, von Sozialpädagogen /-arbeitern als "trocken" und "detailverliebt"" empfunden, umgekehrt wäre "Sozialpädagogik für Juristen" für deren Geschmack viel zu "vage".

Uneingeschränktes Lob verdienen aber jeweils die Kapitel B in jedem Teil. Diese bestehen aus Aufgaben und Lösungen. Die Aufgaben sind als zweispaltige Tabellen aufgebaut: links steht die Frage, rechts werden als Lösungshinweise Paragraphen angegeben, anhand derer der Leser sein soeben angelesenes Wissen kontrollieren kann. Häufig werden auch beispielhaft Schreiben, Bescheide oder Muster (Widerspruch) zitiert. Im Anschluß daran folgen die Lösungen.


Fazit: Das Buch ist übersichtlich und erschwinglich für die Zielgruppe der Studierenden. Als Begleitlektüre zu einem Seminar ist es vorzüglich geeignet; zum Selbststudium allerdings weniger.

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