Terbille / Höra, Münchener Anwaltshandbuch Versicherungsrecht, 3. Auflage, C.H. Beck 2013
Von RA, FA für Sozialrecht und FA für Bau- und Architektenrecht Thomas Stumpf, Lehrbeauftragter FH Öffentliche Verwaltung Mayen (Rheinland-Pfalz), Pirmasens
Ohne der Übertreibung anheimfallen zu wollen, darf man die Ansicht vertreten, dass die Bücher aus der Reihe des Münchener Anwaltshandbuch zu den wertvollsten Arbeitshilfen des Anwalts gezählt werden können, in ihrem jeweiligen Fachgebiet, versteht sich. Eines der wenigen Bücher, die man irgendwie immer zu Rate zieht, denen man gegenüber anderen stets den Vorzug des ersten Zugriffs einräumt. So wie vielleicht beim Palandt, dem Zöller oder auch beim Prozessformularbuch. Dies hat einen ganz bestimmten Grund, der sicher nicht in bloßer Gewohnheit liegt, sondern darin, dass man in diesen Standardwerken schnell und treffsicher in der Regel auf Anhieb das findet, was man im Praxisalltag zur Lösung des gerade anstehenden Problems benötigt. Das Münchener Anwaltshandbuch leistet ebendies in gleicher Weise für den Spezialisten.
Dies gilt selbstredend auch für die vorliegende Neuauflage zum Versicherungsrecht. Der Vorgänger stammt noch aus dem Jahre 2008. Das lange Zuwarten hat sich aber gelohnt, war doch erst 2007 das Versicherungsrecht umfassend und teilweise tiefgreifend reformiert worden. Erfahrungsgemäß vergeht einige Zeit, bis sich erste Rechtsprechungstendenzen, auch der Obergerichte und vor allem des BGH herausgebildet haben. Dem trägt die jetzige Auflage Rechnung.
Das Werk bietet auf seinen 1.938 Seiten eine enorme Informationsdichte und liefert das gesamte Versicherungsrecht in einem einzigen Kompendium. Dabei wird die Balance zwischen prägnanter, kompakter Darstellung einerseits und dem umfassenden Informationsbedürfnis zu diesem äußerst verzweigten und detailreichen Rechtsgebiet andererseits stets gewahrt. Aufgeteilt ist das Werk in sieben große Abschnitte (Teile A – G). Es eröffnet mit einem Allgemeinen Teil zu den Grundlagen und Grundbegriffen des Versicherungsrechts, sowie seinen materiellen und prozessualen Besonderheiten. Der zweite Teil erarbeitet die Sachversicherungen, es folgen die Haftpflichtversicherungen und Personenversicherungen, sowie die Vermögensschadenversicherungen und sonstigen Versicherungen. Den Abschluss macht das internationale Versicherungsrecht. Einige Kapitel wurden gar komplett neu eingefügt, etwa zur Elektronik- und Softwareversicherung und der immer mehr in den Fokus der Aufmerksamkeit gerückten Rückversicherung, die in der Praxis von immenser rechtlicher und vor allem wirtschaftlicher Bedeutung ist.
Wer in diesem Rechtsgebiet täglich arbeiten muss, findet hier eine an den Bedürfnissen der Praxis orientierte Darstellung sämtlicher Zweige des Versicherungsrechts. Gründlich, fundiert, aber in gelungen kompakter Aufbereitung. Unzählige Beispiele erleichtern nicht nur das Verständnis des Fließtextes, sondern stellen sofort einen Bezug zur praktischen Bedeutung und Anwendung des Gelesenen her. Zahlreiche Checklisten und Musterformulierungen, sowie wertvolle Praxistipps erleichtern die Arbeit zusätzlich, schaffen ein Gespür für die dem Mandanten zu stellenden richtigen Fragen und den erforderlichen Vortrag in Schriftsätzen. So schafft das Werk nicht nur Problembewusstsein, sondern vermeidet auch im Voraus Haftungsrisiken. Es bietet viele kleine Features, welche für den Anwender einfach sehr praktisch sind. Rechtsprechungsübersichten, synoptische Gegenüberstellungen, Schaubilder, von den zahllosen Fußnoten mit Rechtsprechungsfundstellen und den vertiefenden Literaturhinweisen einmal ganz abgesehen.
Obgleich es sich in erster Linie um ein Werk für Anwälte handelt, stellt dieses Handbuch für jeden Versicherungsrechtler, gleich in welcher Funktion er auch tätig sein mag, eine unentbehrliche Arbeitshilfe dar. Es ersetzt freilich keinen Spezialkommentar, aber das ist auch nicht das Anliegen des Werks.