Quantcast
Channel: Die Rezensenten
Viewing all articles
Browse latest Browse all 2717

Rezension: Strafrecht AT

$
0
0
Rengier, Strafrecht Allgemeiner Teil, 8. Auflage, C.H.Beck 2016

Von stud. iur. Jannina Schäffer, Tübingen



Das Lehrbuch „Strafrecht Allgemeiner Teil“ von Prof. Dr. Rudolf Rengier geht dieses Jahr in die achte Runde! Es gehört neben den Büchern von Wessels/Beulke/Satzger und Roxin zu einem der absoluten Klassiker im Bereich Strafrecht AT, das einem von fast allen Professoren am Anfang des Studiums empfohlen wird. Ob das Werk von Rengier diesen hohen Erwartungen gerecht wird?

Prof. Dr. Rudolf Rengier (geb. 1948) ist seit 1986 Ordinarius des Lehrstuhls für Strafrecht und Nebengebiete an der Universität Konstanz. Er hat seit 1991 rund 30 Dissertationen betreut und veröffentlichte neben seinem bekannten Lehrbuch zum Strafrecht AT auch die Anschlusswerke Strafrecht, Besonderer Teil I, Vermögensdelikte und Strafrecht, Besonderer Teil II, Delikte gegen die Person und die Allgemeinheit.

In der aktualisierten und überarbeiteten 8. Auflage des Buches wird die neuste Rechtsprechung bis Juni 2016 berücksichtigt, womit das Lehrbuch hochaktuell ist. Der Autor legt einen Schwerpunkt auf die Themen Kausalität und objektive Zurechnung, sowie Notwehr, Teilnahme, Unterlassungs- und Fahrlässigkeitsdelikt. Das Buch ist so konzipiert, dass es den kompletten prüfungsrelevanten Stoff des Allgemeinen Teils im Strafrecht umfasst und wurde speziell für Jurastudenten erarbeitet. Daher wurden auch aktuelle, ausbildungsrelevanten Entscheidungen eingeflochten und Aspekte für eine gelungene Fallbearbeitung berücksichtigt. 

Das Lehrbuch ist mit über 500 Seiten recht umfangreich und ist insgesamt in 11 Kapitel untergliedert. Während im ersten Kapitel die strafrechtlichen Grundlagen erläutert werden, gibt das zweite Kapitel eine Einführung in die strafrechtliche Fallbearbeitung. In Kapitel drei bis fünf geht es um das vorsätzliche, vollendete Begehungsdelikt. Kapitel sechs behandelt die Irrtümer und Kapitel sieben die Themen Versuch und Rücktritt. Täterschaft&Teilnahme werden im achten Kapitel erörtert, während in Kapitel neun und zehn das Unterlassungs- sowie das Fahrlässigkeitsdelikt dargelegt werden. Das letzte Kapitel handelt von den strafrechtlichen Konkurrenzen. 

Das Werk aus der Reihe Grundrisse des Rechts ist damit wie seine Vorgänger sowohl für Anfänger als auch für Fortgeschrittene und Examenskandidaten geeignet. Erstere können sich anhand des Lehrbuches Schritt für Schritt den Allgemeinen Teil des Strafrechts erarbeiten und das Werk als Begleitung für die Vorlesung verwenden. Weiter fortgeschrittene Studenten dient es zur Wiederholung des gesamten Stoffes. Außerdem eignet sich das Buch von Rengier wegen seiner zahlreichen Quellenangaben gut für die Bearbeitung einer juristischen Hausarbeit.

Grundsätzlich wird in jedem Kapitel nach einem einleitenden allgemeinen Teil das Schema des jeweiligen Prüfungspunktes vorgestellt. Dies erleichtert es insbesondere für Erstsemester, die darauffolgenden Erklärungen richtig einzuordnen und ihre Bedeutung für den Prüfungsaufbau nachzuvollziehen. Zudem lockert es den Text auf. Jeder Abschnitt enthält außerdem einige Kurzfälle, deren Lösung der Student innerhalb des Kapitels an der thematisch passenden Stelle findet. Damit enthält das Lehrbuch nicht nur das komplette examensrelevante Theoriewissen, sondern bringt dem Leser auch die juristische Fallbearbeitung anhand der klassischen Probleme des Strafrecht AT nahe. Zur schnellen Wiederholung kurz vor der Klausur eignet sich das Lehrbuch von Rengier jedoch eher nicht, da es sehr ausführlich gehalten ist und es innerhalb der Kapitel durch das Einschieben der Fälle, Schemata und vielen Quellen etwas unübersichtlich wird. Leider verzichtet der Autor auf Zwischenüberschriften oder Unterteilungen zum Beispiel durch Kästchen. Dies wäre zur Wiederholung sehr hilfreich und würde den Lesefluss vereinfachen.


Zusammenfassend ist jedoch festzuhalten, dass Rengier es schafft, den gesamten Pflichtstoff des Strafrecht AT gekonnt auf den Punkt zu bringen und dabei sowohl Anfängern als auch Fortgeschrittenen sprachlich und inhaltlich gerecht zu werden. Das Werk ist daher zu Recht einer der absoluten Klassiker im Bereich Strafrecht AT.

Viewing all articles
Browse latest Browse all 2717