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Rezension: Die Praxis des Notariats

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Reibold / Seebach / Dahlkamp, Die Praxis des Notariats, 12. Auflage, Deubner 2016

Von Rechtsanwalt Andreas Ihns, Fachanwalt für Familienrecht, Lübeck



Die „Praxis des Notariats“ wurde 1983 von Friedrich Reibold begründet und entwickelte sich in der Folgezeit zu einem vielgenutzten Handbuch, von ReNo´s vielfach nur noch „der grüne Reibold“ genannt. Seit der 11. Auflage wird das Werk von dem Autorenteam Dr. Daniel Seebach und Christoph Dahlkamp bearbeitet. Das Handbuch liegt nunmehr in der 12. Auflage vor und bringt das Werk insgesamt auf den Bearbeitungsstand von Juni 2016.

Die Zielgruppen des „grünen Reibold“ sind in erster Linie die Rechtsanwalts- und Notariatsfachangestellten bzw. die Auszubildenden dieses Berufszweigs. Die Neuauflage berücksichtigt deshalb auch die am 01. August 2015 in Kraft getretene ReNoPat-Ausbildungsverordnung und ist als begleitende Ausbildungslektüre geeignet. Die Gliederung des Lehrstoffs folgt dem üblichen Schema: Den Einstieg bildet ein Kapitel über die Stellung des Notars und seine Eingliederung in das System der freiwilligen Gerichtsbarkeit. Es folgt das allgemeine notarielle „Verfahrensrecht“, also das Beurkundungsrecht. Anschließend fächert der „Besondere Teil“  die einzelnen Tätigkeitsgebiete des Notars auf: Liegenschaftsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Familienrecht und Erbrecht.

Inhaltlich orientiert sich die Darstellung weitgehend an den durch die neue ReNoPat-Ausbildungsverordnung neu eingeführten „Lernfeldern“. Die Darstellung des Beurkundungsverfahrens ist gut gelungen, die verschiedenen Arten der Urkunde (Niederschrift und Vermerk) werden in der gebotenen Kürze dargestellt. Die Formulierungsbeispiele sind praxisnah und helfen den Auszubildenden, das Gelernte umzusetzen (nicht nur zu den unterschiedlichen Formen der Urkunde – Niederschrift und Vermerk – sondern auch zu verschiedenen Fallkonstellationen, etwa der Beteiligung eines Vertreters ohne Vertretungsmacht oder der Hinzuziehung eines Dolmetschers). Die sich daran anschließenden Kapitel über das Grundstücksrecht sind für mich persönlich die Highlights des Buches. Die Darstellung umfasst das Grundbuchverfahren, die dinglichen Rechte, den Grundstückskaufvertrag einschließlich dessen Abwicklung sowie das Wohnungseigentumsrecht. Etwas enttäuscht bin ich hingegen von der Darstellung des Familienrechts. Die Ausbildungsverordnung verlangt hier nur sehr rudimentäre Kenntnisse. Dementsprechend beschränken sich die Autoren auf die Themen Güterstand, Verwandtschaft und Adoption sowie General- und Vorsorgevollmachten und liefern Hintergrundwissen für die in diesem Zusammenhang auftretenden notariellen Tätigkeiten. Ausgespart werden hingegen das Recht der Ehescheidung und damit die praxisrelevanten Themen der Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen sowie die komplizierten Bereiche des Unterhalts und des Versorgungsausgleichs. Da Regelungen zum Unterhalt und zum Versorgungsausgleich in der Praxis gleichwohl eine große Rolle spielen, muss der Auszubildende an dieser Stelle zu weiterer Ausbildungsliteratur greifen. Das Handels- und Gesellschaftsrecht wird sodann wieder routiniert dargestellt. Auch hier finden sich zu den einzelnen Problembereichen zahlreiche Formulierungsmuster.


Das Werk ist und bleibt auch in der Neuauflage eine gut geeignete Ausbildungslektüre. Die Ausbildungsinhalte werden routiniert dargestellt. Als Ausbilder hätte ich mir nur gewünscht, dass das Werk über die Grenzen der Ausbildungsverordnung hinausgeht und auch die Themen behandelt, die in der Praxis ebenfalls eine Rolle spielen. Dies gilt vor allem für das Familienrecht. Die übrigen Kapitel stellen den ausbildungsrelevanten Lehrstoff demgegenüber gut verständlich dar und bieten eine Vielzahl von Formulierungsbeispielen, die das frisch erworbene Wissen verdeutlichen und unser Auszubildenden in die Lage versetzen, sich in eigenen Formulierungen zu versuchen.

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