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Rezension: Beck’sches Formularbuch Wohnungseigentumsrecht

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Müller (Hrsg.), Beck’sches Formularbuch Wohnungseigentumsrecht, 3. Auflage, C.H. Beck 2016

Von RA Daniel Jansen, Köln



Das in dritter Auflage vorgelegte Werk ist in zehn Oberkapitel unterteilt und folgt systematisch dem Wohnungseigentumstext. So widmet es sich zunächst der Begründung von Wohnungs- und Teileigentum unter Bezugnahme auf den Teilungsvertrag in § 3 WEG in Abgrenzung zu der Teilungserklärung in § 8 WEG. Die strukturierte Vielfalt kann beispielhaft an dem Formular über die Einräumung von Sondereigentum an Wohnungen und an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen veranschaulicht werden. Das ausführliche Muster bietet diverse Klauselvarianten und begründet deren jeweilige Vorzüge bzw. Einsatzmöglichkeiten. In den Anmerkungen wird sodann auf die Rechtsprechung des BGH sowie deren Berücksichtigung bei der Fassung des Formulars Bezug genommen. So stellt der Bearbeiter z.B. dar, dass sich die in den jeweiligen Wohnungen befindlichen Heizkörper einer Zentralheizung nach der Rechtsprechung des BGH zwar als Sondereigentum definieren ließen, weist aber darauf hin, dass dies kaum sinnvoll sei, da die Gemeinschaft eine solche Zuordnung nicht durch Beschluss ändern könne, der nur den ordnungsgemäßen Gebrauch erfasse (§ 15 Abs. 2 WEG). Diese vorzügliche Darstellung zieht sich konsequent durch sämtliche Formularpräsentationen.

Das Werk zeichnet sich sodann durch seine gelungene Schwerpunktbildung aus. Besonders umfangreich widmet es sich den Fragestellungen rund um den Verwalter sowie dem Verfahrensrecht. Im letzteren Komplex werden nahezu alle denkbaren Verfahrenskonstellationen abgebildet. Auch hier erfolgt eine themenbezogene Aufbereitung, indem zunächst ausführlich auf allgemeine Fragen der örtlichen, sachlichen und funktionellen Zuständigkeit der Gerichte sowie Fragen der Parteien, Parteibezeichnung usw. eingegangen wird. Sodann werden etliche relevante Spezialprobleme durchdacht aufbereitet. So z.B. die Klage auf Unterlassung nächtlicher Ruhestörungen gem. § 43 Nr. 2 WEG bei Fehlen einer geschriebenen Hausordnung. Hier komme es auf das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme an. Maßstab sei dabei nicht das Empfinden eines besonders empfindlichen Nachbarn, sondern das Empfinden eines verständigen Durchschnittsbenutzers einer Wohnung in der konkreten Lage und von der konkreten Beschaffenheit der benachbarten Wohnungen.

Das Werk wird sodann abgerundet mit dem Kapitel „Wohnungseigentumsrechtliche Aspekte des Bauträgervertrages“. Dieses Thema gewinnt aufgrund der steigenden Häufigkeit der Bauträgerverträge in der Praxis fortwährend an Bedeutung. Das Werk versteht es auch hier, wesentliche Formulare vorzubereiten und in den Erläuterungen verständlich und prägnant die wichtigsten rechtlichen Grundlagen darzustellen. Dies stellt für den Praktiker, der sich auf das Wohnungseigentumsrecht spezialisiert hat, aber notwendig immer häufiger mit der dem Baurecht zuzurechnenden Materie des Bauträgerrechts auseinanderzusetzen hat, eine bedeutende Arbeitserleichterung dar. Es werden insbesondere einige der enorm wichtigen Problemkomplexe um die Abnahme sowie das in Literatur und Rechtsprechung weiter in vielen Einzelheiten umstrittene Gewährleistungsrecht nachvollziehbar dargestellt und in der Länge angemessen besprochen.

Es bleibt zusammenfassend festzustellen, dass die Prozessformulare bestens strukturiert sind und durch die nachfolgenden Erläuterungen außergewöhnlich stark erklärt werden, wobei – dort wo es angebracht erscheint – auch die Hinweise auf abweichende Auffassungen und die dadurch gegebenenfalls erforderlichen oder möglichen Alternativformulierungen nicht fehlen.


Das Werk bietet dem insbesondere auf dem Gebiet des Wohnungseigentumsrechts tätigen Rechtsanwalt, eine ausgezeichnete Grundlage und die Sicherheit, um in forensischer und beratender Tätigkeit zu glänzen.

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