Kottke / Zahran, Die 100 typischen Mandate im Familienrecht, 5. Auflage, Deubner 2016
Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl
Das in der fünften Auflage aktualisierte und erweiterte Handbuch zum Familienrecht vereint ein Team namhafter und praxiserfahrener Autoren, was sich vor allem in den Formulierungen, Tipps und Hinweisen niederschlägt. Auf fast 1300 Seiten wird die Materie aufbereitet und bietet so eine angemessenen Rundumblick auf das Familienrecht aus anwaltlicher Sicht, wobei die Autoren zu Recht betonen, dass nicht die kleinteiligen Nachweisverästelungen eines Kommentars erstrebt worden sind, sondern das Wesentliche der jeweils angesprochenen Problematik herausgearbeitet werden soll. Das ist aber - gelinde gesagt – in vielen Kapiteln deutliches Understatement, denn die Untermauerung der Ausführungen mit Rechtsprechungsfundstellen und Literaturhinweisen ist lobenswert, gerade wenn es darum geht auch einmal gegenläufige Meinungen aufzuzeigen.
Um es vorwegzunehmen: mich hat das Buch sehr positiv überrascht und ich schmökere immer wieder gern darin. Nur verstehe ich wirklich nicht, warum man es (vielleicht noch?) „Die 100 typischen Mandate im Familienrecht nennt“. Weder sind im Buch explizit diese 100 Fallgestaltungen angesprochen oder durchnummeriert abgearbeitet. Noch sind es exakt 100 Beispielsfälle noch gibt es einen anderen Hinweis auf die „100“. Es gibt auch nicht genau 100 Muster, jedenfalls auch kein Musterverzeichnis mit entsprechender Zahl. Wie dem auch sei, es bleibt ein Schönheitsfehler, denn inhaltlich ist das Buch unbestreitbar gut. Beigefügt ist eine CD-Rom mit Freischaltcode, mittels der man sich das Werk auf den PC installieren und fortan dort nutzen kann. Die Installation dauert recht lange, es ist also nicht einfach ein plug&play Modus. Auf der Benutzeroberfläche wird auch schon von „über 100 typischen Mandaten“ gesprochen… Neben dem Buchinhalt erhält man noch Zugriff auf Gesetzestexte, viele Gerichtsentscheidungen im Original bis April 2016, Unterhaltsleitlinien und die Arbeitshilfen des Buches.
Was wird inhaltlich geboten? Zunächst wird die „Familienrechtskanzlei“ vorgestellt, danach die verschiedenen Bereiche des Familienrechts in Einzelkapiteln erläutert: Trennung und Ehescheidung, Ehevertrag, Unterhalt, Elterliche Sorge, Umgang, Versorgungsausgleich, Zugewinnausgleich, Ehewohnung, Gewaltschutz oder Vaterschaft. Hinzu kommen ergänzende Kapitel, etwa zu Kontoverfügungen, zur Rolle des Familieneigenheims, zu Schnittstellen zum Erbrecht und zur Mediation. Ergänzend findet man Kapitel zum internationalen Familienrecht, zu Beratungshilfe und Verfahrenskostenhilfe. Abgerundet werden die Ausführungen mit einem FAQ-Kapitel von beachtlicher Länge.
Innerhalb der einzelnen Kapitel wird natürlich zunächst Grundlagenwissen kombiniert mit aktueller Rechtsprechung geboten, keine Frage, aber das tun viele Handbücher. Spannend sind aber vor allem die praktischen Hinweise der Autoren, sowohl was die Kanzleiarbeit, die Mandatsorganisation und die taktische Bewältigung der einzelnen Verfahren angeht. Das ist nicht nur für Anwälte lehrreich, sondern auch für Richter: dadurch werden bestimmte Vorgehensweisen von Anwälten besser verständlich, des Weiteren wird das Problembewusstsein des Richters für die anwaltliche Herangehensweise erweitert und schließlich wird ganz klar die Kostenproblematik immer wieder angesprochen: ein Anwalt muss von seiner Arbeit leben können.
Die Ausführungen werden in den Unterkapiteln zur Mandatssituation durch eine Art Leitsystem ergänzt, das den Leser als graphischer Überbau begleitet: vom Sachverhalt über die Checkliste zur Lösung, dann zum Verfahren und als Abschluss ein Muster. Dazwischen ergänzen immer wieder Praxistipps oder Beispiele die Erläuterungen.
Einige Beispiele sollen den lobenswerten und stets gut nachvollziehbaren praktischen Ansatz beleuchten: es wird nicht nur einmal vor der Doppelvertretung vermeintlich scheidungseiniger Ehegatten gewarnt (S. 15 u.a.). Die weitreichenden Folgen des Bezugs von Sozialleistungen werden nicht nur im VKH-Bereich benannt, sondern auch an anderer Stelle, etwa bei Unterhaltsforderungen (S. 234). Die Nutzung der Mittel des einstweiligen Rechtsschutzes wird in verschiedenen Varianten als Option für den Mandanten aufgezeigt, etwa als Arrest zur Sicherung von Ausgleichsforderungen (S. 674). Gut gelungen sind auch die Darstellungen zum Problem der Mutwilligkeit im Rahmen der VKH-Prüfung, gerade bezüglich der Frage, ob es einer Stellungnahme als Antragsgegner bedarf (S. 1144).
Daneben gibt es aber auch immer wieder nützliche Hinweise, wie etwa den Zweck eines klugen Gesprächsmanagements seitens der Kanzleimitarbeiter oder welche psychologischen Auswirkungen ein Besuch beim Anwalt für einen Mandanten haben kann: wie reagiert der Ehegatte auf eine Beratung? Kann der Mandant von Dritten im Wartezimmer gesehen und damit zum dörflichen Gespräch werden? Kann ein wartender Mandant Telefonate ungewollt mithören? Wieviel Therapeut steckt eigentlich in einem Anwalt? All das sind kleine Details, die bedacht werden müssen, wenn der Ruf der Kanzlei vor allem durch gute Mundpropaganda weitergetragen werden soll.
Zusammengefasst kann ich die Lektüre des Handbuches nur empfehlen, insbesondere zur Ergänzung vorhandenen Wissens aber auch zur Infragestellung gewohnter Handlungsmuster. Der konsequent praktische Ansatz überzeugt, weil die Mischung aus theoretischem Wissen und Anwendungsbezug ausgewogen und lehrreich ist.