Heinrich, Konfliktverteidigung im Strafprozess, 2. Aufl., C.H. Beck 2016
Von Richter am Amtsgericht Carsten Krumm, Lüdinghausen
Man kann dieses Buch in seiner Bedeutung nicht hoch genug ansiedeln, wenn man als Strafrichter tätig ist oder sein wird. Neben dem bekannten Buch „Strafprozess“ von Göbel, das sicher jeder Strafrichter schon einmal genutzt hat, ist eigentlich auch „Konfliktverteidigung im Strafprozess“ ein echtes „must have“. Unser „Rezensenten-Oberhaupt“ Benjamin Krenberger hatte bereits die erste Auflage rezensiert und das Buch empfohlen. Ich selbst bin nun von der zweiten Auflage ebenso begeistert und zwar in jeder Hinsicht. Heinrich selbst ist Richter am Landgericht in Passau und hat erkennbar aus seiner Praxis heraus mit viel Liebe dieses nur etwas mehr als 200 Seiten starke Buch verfasst. Es handelt sich hierbei ausnahmsweise einmal um ein echtes „Richterbuch“. Verteidiger werden sich also weniger dafür interessieren. Dargestellt wird nämlich, wie man als Richter souverän mit Konfliktsituationen im Strafprozess umgehen kann und soll. Ebenso wie Verteidigerliteratur ist das Buch dementsprechend auch parteiisch. Dies freilich in einem positiven Sinne: Bereits in den ersten Kapiteln stellt der Autor dar, um was es bei der Konfliktverteidigung geht, nämlich nicht den von Dahs bekannten „Kampf um das Recht mit den Mitteln des Rechts“, sondern vielmehr um das Überschreiten der Grenzen des Erlaubten.
Heinrich geht dabei von den typischen Konfliktlagen in einem Strafprozess aus und zwar richtigerweise nicht nur von Konfliktlagen, die durch die Verteidigung geschaffen werden, sondern auch von solchen, die seitens des Gerichtes provoziert werden (Seite 12). Erkennbar wird dabei, dass es Heinrich in dem Buch nicht darum geht, über Verteidiger herzuziehen, sondern den Strafprozess auf eine sachliche Ebene zurückzuführen und jüngeren/unerfahrenen Kolleginnen und Kollegen für aus dem Ruder laufende Verfahren eine Hilfestellung an die Hand zu geben.
Sodann widmet sich Heinrich dem echten Prozess. Die sich den anfänglichen Überblickskapiteln anschließenden Kapitel folgen dem üblichen Prozessverlauf, beginnend mit dem Beginn der Hauptverhandlung, über die effektive Beweisaufnahme, Einstellungs-, Aussetzungs-und Unterbrechungsanträge, den Austausch der Verteidigung, den Ordnungsmitteln gegen Strafverteidiger, Konflikten mit Zeugen, Konflikten mit dem Angeklagten, Schwierigkeiten um das letzte Wort und das Schlussplädoyer und schließlich die Abfassung des Protokolls der Hauptverhandlung.
Kapitel 13 befasst sich dann mit systematisch in die vorhergehenden Kapitel nicht einfach einzusortierenden Einzelfällen mit Konfliktpotenzial. Gemeint sind etwa Zugangskontrollen, der Umgang mit Medien im Strafprozess, Öffentlichkeitsausschluss, Sitzordnung, Haftbefehle in der Hauptverhandlung oder der Umgang mit gescheiterten Verständigungsgesprächen.
Im Anschluss findet sich ein Kapitel zur Konfliktvorbeugung, das vielleicht auch an den Anfang des Buches hätte gestellt werden können. Heinrich befasst sich dabei etwa mit dem eigenen Verhalten des Gerichts im Verfahren, mit dem Umgang mit Vorgesprächen, mit Terminsbestimmungsfragen und einem so genannten „Verhandlungsplan“. Die abschließenden Kapitel des Buches widmen sich dann der Problematik des Beschleunigungsgrundsatzes im Angesicht einer gegebenen Konfliktverteidigung, der Problematik der Konfliktverteidigung als Strafschärfungsgrund und auch den Schwierigkeiten einer Konfliktverteidigung im Nachgang des Verfahrens (Mitteilung an die Rechtsanwaltskammer?, Kürzung der Vergütung?, Schadensersatzansprüche?). Natürlich fehlt auch nicht ein eigener Abschnitt zur „Konfliktverteidigung als Strafvereitelung“.
Sehr angenehm an dem Buch ist, dass das Buch trotz der Thematik in einem kollegialen und alles andere als scharfen Ton geschrieben ist. Sämtliche Passagen des Buches sind aus der Praxis für die Praxis geschrieben. An vielen Stellen findet man seine eigene Praxiserfahrung bestätigt und wünschte sich, bereits vor Jahren solch ein Buch besessen zu haben.
In den Fußnoten wird vorwiegend obergerichtliche Rechtsprechung zitiert. Auch Standardkommentarliteratur und andere weiterführende Literatur sind zitiert. Hilfreich für den Leser sind vor allem zahlreiche grafisch aufgearbeitete Musterbeschlüsse, Musterschreiben und Musterverfügungen. Diese sind in allen Buchkapiteln anzutreffen, also etwa im Rahmen der Darstellungen zum Beweisantragsrecht oder zu Aussetzungsanträgen. Auch ist dargestellt, wie üblicherweise in bestimmten Problemlagen die Protokolle zweckmäßigerweise zu fertigen sind. Gerade Anfänger im strafrechtlichen Bereich tun sich damit schwer. Für wirklich schwierige Verfahren findet sich dann noch im Anhang eine so genannte Sicherungsverfügung, die natürlich nicht den einfachen amtsgerichtlichen Verfahren zur Anwendung kommen wird, jedoch in Umfangsverfahren oder Verfahren mit besonderer öffentlicher Bedeutung. Während bei großen Gerichten bekanntermaßen häufiger mit derartigen Fällen umgegangen wird und dementsprechend dort meist auch das erforderliche Know-how vorhanden ist, werden sich gerade Richterinnen und Richter kleinerer Gerichte über derartige Verfügungsvorlagen freuen. Gleiches gilt für die von dem Autor erstellte Strukturierung des ersten Verhandlungstages. Hiermit gemeint ist eine Gliederung, anhand derer das Gericht zweckmäßigerweise am ersten Verhandlungstag seine Verhandlung führen kann. Bekanntlich besteht nämlich ein deutlicher Unterschied zwischen Konfliktverfahren und einfachen Strafverfahren mit keinem oder sehr wenigen Zeugen, von denen in der Regel mehrere an einem Sitzungstag geführt und beendet werden können. Es ist so absolut hilfreich, in schwierigen Fällen jederzeit auf ein Buch wie das von Heinrich zurückgreifen zu können.
Mir gefällt an dem Buch auch sehr gut, dass die klare Strukturierung sich in einem deutlich gegliederten Inhaltsverzeichnis wiederfindet. Man findet so schnell das, was man sucht. Auch sind im Literaturverzeichnis nicht nur die üblichen Kommentare aufgenommen, sondern zusätzlich sämtliche andere genutzte Literatur. Schließlich ist auch das Stichwortverzeichnis ausreichend detailliert. Letzteres könnte jedoch meines Erachtens noch aufgestockt werden. Alles in allem also für jede Strafrichterin und jeden Strafrichter eine lohnenswerte und zu empfehlende Anschaffung, auch wenn das schmale Buch ganze 65 € kostet. Das Geld erscheint durchaus gut angelegt.