Däubler, Tarifvertragsgesetz – mit Arbeitnehmer-Entsendegesetz, 4. Auflage, Nomos 2016
Von Rechtsreferendar am Hanseatischen Oberlandesgericht Christian F. Bock
Der Großkommentar zum Tarifvertragsgesetz beantwortet ausführlich sämtliche Fragen zum Tarifwesen und damit zusammenhängenden Regelungskomplexen. Abweichend von anderen Kommentaren zum Tarifrecht beschränkt sich die Kommentierung nicht auf die Darstellung der Judikatur und den Meinungsstand im Schrifttum, sondern bemüht sich stets um eine eigenständige argumentative Vertiefung von streitigen Rechtsfragen, was insbesondere bei jüngeren, noch nicht (ober‑)gerichtlich geklärten Rechtsfragen wertvoll ist. Verantwortlich dafür ist die Zielsetzung der nunmehr erschienenen 4. Auflage, neben einer umfassenden Information des Benutzers die wissenschaftliche Diskussion und Fortentwicklung der Rechtsprechung anzuregen. Wegen der zahlreichen Nachweise aus Rechtsprechung und Literatur hat die Kommentierung einen hohen wissenschaftlichen Charakter.
Die Neuauflage berücksichtigt u.a. die Änderungen des Tarifrechts durch das Gesetz zur Stärkung der Tarifautonomie (BGBl. I 2014, S. 1348 ff.), was insbesondere eine Umgestaltung der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen und die Regelung eines gesetzlichen Mindestlohns bewirkt hat, sowie die Verankerung des Prinzips der Tarifeinheit im Fall kollidierender Tarifverträge durch das Gesetz zur Tarifeinheit (BGBl. I 2015, S. 1130 ff.). Ferner kommentiert die 4. Auflage das Gesetz über zwingende Arbeitsbedingungen für grenzüberschreitend entsandte und für regelmäßig im Inland beschäftigte Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen (AEntG) in seiner aktuellen Fassung. Außerdem pflegen die Bearbeiter zahlreiche jüngere Gerichtsentscheidungen wie auch Veröffentlichungen in die bestehende Kommentierung ein und bringen den Kommentar dadurch auf den Stand des Frühjahrs 2016.
Die aufgrund der legislativen Änderungen notwendigen Neukommentierungen fallen ausführlich aus. So wird selbst die Verankerung des Prinzips der Tarifeinheit in § 4a TVG trotz seines möglicherweise nur vorläufigen Charakters aufgrund der ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dezidiert kommentiert (vgl. § 4a Rn. 1‑264). Insofern setzt sich der federführende Bearbeiter mit der vom Gesetzgeber benannten Zielsetzung kritisch auseinander und zieht die Vereinbarkeit des Tarifeinheitsgesetzes mit dem Grundgesetz in Zweifel (vgl. § 4a Rn. 118 ff.). Dort wo nicht der Gesetzgeber sondern die Rechtsprechung neue Entwicklungen bewirkt hat, wird die Entwicklung nachgezeichnet und die aktuelle Rechtslage dargestellt. Auch jüngere ungeklärte Phänomene wie die sog. Investorenvereinbarung der IG BAU mit dem spanischen Mehrheitserwerber der Aktien von Hochtief, die bekanntes Terrain verlässt, weil keine Einigung einer Gewerkschaft mit einem Arbeitgeber oder Arbeitgeberverband vorliegt, qualifizieren die Bearbeiter und anerkennen ein praktisches Bedürfnis wie ihre rechtliche Zulässigkeit (vgl. Einl. Rn. 969 u. 1003, § 1 Rn. 1037).
Der „Däubler“ erfüllt die Erwartung an die Neukommentierung des Tarifrechts in jeder Hinsicht. Praktiker erhalten auf sämtliche relevanten Fragen eine Antwort, die in der Regel mit weiteren Nachweisen insbesondere aus der Rechtsprechung erläutert und belegt werden. Ebenso eignet sich der Kommentar für wissenschaftlich interessierte Leser, weil der Kommentar den Meinungsstand zu Streitständen eingehend darstellt, rechtliche Probleme mit einer eigenständigen Argumentation abschließt, neue Lösungsmöglichkeiten vorschlägt und durchweg einen umfangreichen Fußnotenapparat vorhält.