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Rezension: Die öffentlich-rechtliche Klausur im Assessorexamen

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Kaiser / Köster / Seegmüller, Die öffentlich-rechtliche Klausur im Assessorexamen, 4. Auflage, Vahlen 2016

Von RA’in, FA’in für Sozialrecht Marianne Schörnig, Düsseldorf



Das Repetitorium eines Seminars im öffentlichen Recht für Assessoren (zur Vorbereitung auf das zweite juristische Staatsexamen) ist in diesem Buch wiedergegeben. Die Autoren sind Seminarleiter und Praktiker (verständlich, im Assessorexamen wird ja die Umsetzung des bisher nur theoretisch bekannten Stoffs in die Praxis verlangt).

Der Aufbau orientiert sich daher an den möglichen Klausuren im Öffentlichen Recht, also den drei Gebieten, die gleichberechtigt nebeneinanderstehen. Die gerichtliche Klausur in allen ihren "Spielformen": Bescheid, Beschluß, die behördliche Klausur (Gutachten, Bescheid, Widerspruchsverfahren, Schriftsatz an das Gericht), anwaltliche Klausur: Beratung im Widerspruchsverfahren, im Klageverfahren, in der Berufung).

Teil 1 gilt für alle Klausurtypen gemeinsam: 1. Wie bereitet man sich generell auf Klausuren im Öffentlichen Recht vor? 2. Was ist bei der Bearbeitung von Aktenauszügen zu beachten?

Im 2. Teil werden die verschiedenen Klausurtypen detailliert untersucht: Der erste Abschnitt ist gleichzeitig der umfangreichste. er dreht sich um den am häufigsten vorkommenden Klausurtyp: Die verwaltungsgerichtliche Urteilsklausur. Dementsprechend behandeln die Verfasser die "Selbstverständlichkeiten" (z. B. Aktenzeichen, Tenor, verschiedene Klagearten, Tatbestand, Entscheidungsgründe, Zuständigkeit, Zulässigkeit). In weiteren Unterkapiteln sind jeweils die besonderen Sachentscheidungsvoraussetzungen für eine Klageart abgehandelt. Es lohnt sich, diesem Abschnitt besondere Aufmerksamkeit zu widmen, denn alle weiteren Abschnitte im ersten Kapitel über die verwaltungsgerichtliche Entscheidung bauen darauf auf: Der Beschluß über die übereinstimmende Erledigungserklärung in der Hauptsache, der Beschluss über die Prozesskostenhilfe.

Behördliche Aufgaben werden im 2. Abschnitt als Klausurthemen gewählt: Im Verwaltungsverfahren, Bescheidentwurf, im Widerspruchsverfahren, im verwaltungsgerichtlichen Verfahren. Recht "neu" ist der 3. Abschnitt: Die Anwaltsklausur im Öffentlichen Recht.

Im Assessorexamen liegt der Schwerpunkt darauf, das im Studium Gelernte praktisch anzuwenden. Kenntnisse im Baurecht sind ja schön und gut, aber wie vermittelt man sie seinem Gegenüber (als Behörde z. B. dem Antragsteller oder Bauherrn). Und am wichtigsten: Wie vermittelt man sie erfolgreich dem Gericht, dem die Letztentscheidung obliegt? Und umgekehrt: Wie macht ein VG dem Unterlegenen klar, dass und warum er unterlegen ist? Alle diese praktischen Erwägungen werden in diesem Skript abgehandelt; materielles Recht wird nicht diskutiert. Stichwörter sind fettgedruckt. Wichtige Hinweise wie Sachentscheidungsvoraussetzungen und Klausurhinweise sind in grau unterlegten Kästchen zusammengefasst.

Sehr gut ist der Praxisbezug des Skripts. Bereits ganz zu Anfang wird der Assessor, der bisher in einem "Kokon" eingewebt war und mit dem juristischen Alltag wenig bis gar nichts zu tun hatte, darauf hingewiesen: "Mit Ihrer (...) Klausurlösung vermarkten Sie Ihr Produkt "Examensklausur". Dieses Produkt müssen Sie dem Kunden in der Person des Prüfers ... anbieten." Diese realistische Betrachtungsweise (Rechtsprechung, Rechtsanwendung ist nichts anderes als eine Dienstleistung) hat sich auch erst in den letzten Jahren (dann aber verstärkt) durchgesetzt.


Traurig, aber wahr: Das Referendariat, mit dem Juristen in die Lage versetzt werden sollten, ihr theoretisches Wissen umzusetzen, ist zur Ergänzung des Repetitoriums geworden, was doch eigentlich genau umgekehrt sein sollte. Mit Auswendiglernen dieses Skripts (Auswendiglernen ist sowieso ein guter Tipp fürs Examen) ist der Leser für die Klausur gut gerüstet.

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