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Rezension: Familienvermögensrecht

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Bergschneider (Hrsg.), Familienvermögensrecht, Handbuch, 3. Auflage, Gieseking 2016

Von Richter am Amtsgericht Carsten Krumm, Lüdinghausen



Fast 1500 Seiten weist das Buch Familienvermögensrecht auf. Es ist so auch ein Kompendium für tatsächlich alle Fragen im familienrechtlichen Kontext, die irgendwie vermögensrechtlicher Natur sind. 13 Autorinnen und Autoren zeichnen für den Inhalt verantwortlich. Es handelt sich bei allen um in der familienrechtlichen Szene bekannte Namen. So tauchen etwa neben dem Herausgeber als Mitautoren Cirullies, Hauß und Hintzen auf. Sachkenntnis und Überblick über den aktuellen Stand der Rechtsprechung ist damit garantiert. Das Buch ist in zwölf Teile geteilt, die jeweils für sich ohne weiteres allein als kleine Bücher veröffentlicht werden könnten.

Zunächst findet sich im Buch (natürlich) eine kurze allgemeine Einleitung, die einen Überblick über die Problematik gibt und auch die typischen Konfliktfelder des Familienvermögensrechts aufzeigt. Einen Schwerpunkt stellt dabei die Mediation dar, die sich gerade im familienrechtlichen Verfahren trotz aller Skepsis als oftmals zielführend erwiesen hat. Weiter geht es mit einem von Wolf verfassten Abschnitt zu den allgemeinen vermögensrechtlichen Wirkungen der Ehe und zwar während der gelebten Ehe, nach Trennung und schließlich auch nach Scheidung. Unabhängig von einzelnen konkreten Streitfällen ist damit klar, dass sich jeder Familienrechtler, der sich mit dem Buch auf einen Einzelfall vorbereitet zunächst nochmals einen Überblick über die Situation verschaffen sollte, in der er seine Tätigkeit aufnimmt.

Sodann werden von Cirullies auf etwa 90 Seiten die Rechtsfragen um Haushaltsgegenstände und die Ehewohnung dargestellt. Der Autor befasst sich nicht nur mit der Einordnung der einzelnen Gegenstände, sondern auch mit Fragen des Auslandsbezuges, mit der Durchsetzung von Ansprüchen im Verfahren selbst und ferner auch mit vollstreckungsrechtlichen Fragen. Bereits diese Themenbreite in einem speziellen Thema zeigt die Umsichtigkeit der Darstellungen in dem Buch und das Bemühen der Autoren um praxisnahe Erläuterungen.

Der Vierte Abschnitt ist der Darstellung der Güterstände gewidmet. Am breitesten sind hier freilich - dem Praxisbedürfnis entsprechend - die Fragen der Zugewinngemeinschaft dargestellt. Etwa 150 Seiten haben sich die Autoren hierfür gegönnt. Die weiteren Güterstände werden im Anschluss kürzer erörtert. Sinnvoll vor allem für die anwaltliche Beratung ist dann ein in diesem Rahmen noch enthaltene Abschnitt zu Eheverträgen. Hier werden Gestaltungsmöglichkeiten und eben auch Grenzen derselben dargestellt. In einem fünften Abschnitt widmen sich Wever und Röfer sonstigen Vermögensverpflichtungen von Ehegatten. Stichworte sind hier etwa die Ehegattengesellschaft, das Miteigentum, der Gesamtschuldnerausgleich, das Schicksal von Zuwendungen oder auch der Umgang mit Bank- oder Bausparguthaben. Interessant in diesem Zusammenhang sind die am Ende der Erörterungen zu findenden Schaubilder zu Kontoguthaben und Ausgleichsansprüchen. Hier wird durch eine Art Diagramm versucht eine typische und praxisnahe Prüfungsreihenfolge für die praxisnahe Fallbearbeitung aufzustellen. Etwas Ähnliches findet sich in anderen Praxishandbüchern nicht. Gerade Anfänger im Bereich des Familienrechtes werden sich freuen, derartige Arbeitshilfen zu finden.

Im Weiteren ist dann ein von Haußverfasster Abschnitt zum Versorgungsausgleich und dem Sozialversicherungsrecht in dem Buch enthalten. Hauß stellt hier in einer Art Kurzüberblick auf etwa 60 Seiten die Grundzüge des Versorgungsausgleichsrechts (verknüpft eben mit sozialversicherungsrechtlichem Basiswissen) dar. Eine vertiefte Fallbearbeitung an dieser Stelle ist damit natürlich nicht möglich. Die Aufnahme eines solchen Kapitels macht gleichwohl Sinn, da letztlich auch Versorgungsausgleichsanwartschaften in die vermögensrechtlichen Fragen der Eheleute mit hineinwirken. Jedenfalls in der anwaltlichen Beratung werden bei Auseinandersetzungen von Vermögen auch Fragen des Versorgungsausgleiches immer eine Rolle spielen.

Der zunehmenden Bedeutung in der Praxis entsprechend findet sich dann auf über 150 Seiten eine Darstellung zu Vermögensfragen rund um nichteheliche Lebensgemeinschaften. Hier wird natürlich in weiten Teilen auf andere Buchteile verwiesen, soweit bestimmte Gedanken/Normen entsprechend anwendbar sind. Ansonsten wird zunächst die nichteheliche Lebensgemeinschaft an sich dargestellt und ihr Verhältnis zur Ehe. Es werden dann Fragen der Bruchteilsgemeinschaft, des Gesellschaftsrechtsrechts und des Arbeitsvertragsrechts in Grundzügen dargestellt. Die Problematik des Wegfalls der Geschäftsgrundlage ist ebenso Gegenstand der Darstellungen, wie Ausgleichsansprüche bei besonderer Vermögensbildung. Hier wird richtigerweise die Rechtsprechung des BGH in den Vordergrund gestellt. Schließlich finden sich auch konkrete Einzelfälle, wie etwa des Umgangs bei vermögensrechtlichen Problemen bei bloßen Wochenendbeziehungen, Besonderheiten des Vermögensausgleichs bei Wohneigentum oder auch anderen gemeinschaftlich angeschafften Gegenständen. Ganz praxisnah werden zudem Mietverhältnisse dargestellt, die durch beide Partner oder durch einen der Partner abgeschlossen wurden. Der Autor Burger wertet hierzu erkennbar die Rechtsprechung umfassend aus. Zudem finden sich in den Fußnoten viele Querverweise auf andere Buchabschnitte. Ansonsten werden natürlich dieselben Vermögenspositionen abgearbeitet, wie sie auch bei Eheleuten zu finden sind, freilich in kürzerer Form, da oftmals auf bereits geschriebenes in anderen Abschnitten Bezug genommen werden kann.

Der achte Abschnitt befasst sich mit der Vermögensverwaltung und -übertragung bei Kindern. Gerade die beratende Anwaltschaft wird sich für dieses Kapitel interessieren. Hier können nämlich z.B. die Fremdnützigkeit der Verwaltung des Kindesvermögens durch die Eltern und das Trennungsprinzip Probleme bereiten, die schließlich Eltern oder gerade erwachsen gewordene Kinder veranlassen können, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Der Autor Weisbrodt zeigt die üblichen Schwierigkeiten und Lösungen in diesem Zusammenhang ausführlich auf (Rz 8.23 ff). Hilfreich sind hierzu auch die Ausführungen im Unterteil E „Vermögensgemeinschaft mit Kindern“. Derartige Gemeinschaften finden sich typischerweise in Erbengemeinschaften oder in Gesellschaften bzw. in der heute nicht mehr allzu weit verbreiteten fortgesetzten Gütergemeinschaft. Das Handbuch schildert hier ausdrücklich, wie das Vermögen in diesen Fällen zu verwalten und wie auch die Vermögensgemeinschaft gegebenenfalls aufzulösen ist. In diesem Zusammenhang sind dann auch die Ausführungen zur Ausübung der Vermögenssorge unter dem vorhergehenden Gliederungspunkt C von besonderer Bedeutung. Logischerweise findet sich dann auch noch ein eigener Unterabschnitt zur Frage der Haftung bei der Vermögenssorge, wenn also Schäden oder Schwierigkeiten aufgetaucht sind, für die die Eltern in Regress genommen werden sollen. Wie umfassend insoweit die Darstellungen geworden sind, lässt sich daran ermessen, dass nicht nur zu erwartende Haftungsfragen erörtert werden, sondern sogar Haftungsfragen im Rahmen des begleiteten Fahrens ab 17 Jahren.

Dem schließt sich dann ein etwa 180-seitiger Beitrag zu steuerrechtlichen Fragen im Zusammenhang mit dem Familienvermögens Recht an. Mangels insoweit ausreichender steuerrechtlicher Kenntnisse kann hier nur abstrakt festgestellt werden, dass die typischen Problemgebiete der Vermögensverwaltung bzw. des Vermögenserwerbes und der Vermögensveräußerung hier systematisch entsprechend der sonstigen Buchgliederung abgehandelt werden.

In einem weiteren Abschnitt findet sich dann eine für die anwaltliche Praxis eines Fachanwalts für Familiensachen ausreichend umfangreiche Darstellung Hintzens zum Recht der Teilungsversteigerung. Hilfreich sind hier abgedruckte Musterschriftsätze, wie etwa der Verfahrensantrag (Rn. 10.59) oder der typische Anordnungsbeschluss (Rn. 10.62). Sehr gelungen sind dann auch die Darstellungen zu den Grundlagen des geringsten Gebotes, § 182 ZVG. Hier finden sich zahllose Beispielsfälle, in denen Hintzen den Leser in die Problematik gut eingeführt.

In dem vorletzten Kapitel geht es dann um die in den letzten Jahren immer populärer gewordene Möglichkeit, Familienvermögen in Stiftungen unterzubringen. Der Autor Theuffel-Wehrhahn befasst sich dabei mit den hierfür typischen Motiven und Strategien. Er stellt die Stiftungsaufsicht dar und schließlich auch steuerrechtliche Gesichtspunkte. Naturgemäß ist diese Thematik sehr perspektivisch angelegt, so dass dieses Kapitel nicht einfach in einzelnen Randnummern isoliert gelesen werden kann und soll. So ist es vollkommen richtig, wenn von dem Autor auch weitere für die Planung relevante Aspekte in einem eigenen Unterabschnitt dargestellt werden, so etwa die Gefahr durch Geltendmachung von Pflichtteilsansprüchen, die Frage, wann der richtige Zeitpunkt für die Einrichtung einer Stiftung ist und die Frage, ob man besondere Stiftungsformen, wie etwa die Stiftung & Co. KG einrichten sollte. Schließlich werden noch ausländische Familienstiftungen dargestellt. Alles in allem ein schwieriges Thema, mit dem sich jedoch familienrechtlich orientierte Anwälte ebenso wie erbrechtlich beratende Anwälte und Notare zum gegebenen Zeitpunkt umfassend befassen müssen.

Das letzte Kapitel des Buches stellt - wie so oft in umfassenden Handbüchern – den internationalen Kontext des Rechtsgebietes dar. Es wird also der Auslandsbezug hergestellt. Richtigerweise wird dabei zunächst darauf Wert gelegt, den Leser in die Lage zu versetzen, überhaupt das richtige Recht in Anwendung zu bringen. Weiterhin werden typische Problemfälle, wie die mehrfache Staatsbürgerschaft oder auch die Nichtfeststellbarkeit des gültigen ausländischen Rechtes erörtert.

Erwartungsgemäß ist das 35-seitige Stichwortverzeichnis gut gepflegt. Als vorteilhaft wird von mir des Weiteren empfunden, dass neben der Inhaltsübersicht, die allein schon drei Seiten umfasst ein detailliertes 40-seitiges (!) Inhaltsverzeichnis mit allen Gliederungspunkten enthalten ist, das sowohl auf die jeweilige Buchseite, als auch auf die einschlägige Randnummer verweist.

Insgesamt ist das Buch als Handbuch ganz hervorragend gelungen und ganz klar jedem familienrechtlich orientierten Juristen für seine Handbibliothek ans Herz zu legen. Selbst der Preis von 119,80 € erscheint vor dem Hintergrund der Tiefe und Breite der Darstellungen nicht übersetzt.



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