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Rezension: English Law and Terminology

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Richards / Mollica, English Law and Terminology, 4. Auflage, Nomos 2016

Von Dipl. iur. Philipp Matzke, Göttingen



Sechs Jahre nach Erscheinen der Vorauflage, die noch von Vanessa Sims verantwortet wurde, wird das Werk „English Law and Terminology“ in der vierten Auflage von Claudina Richards und Viviana Mollica fortgeführt. Claudina Richards ist Senior Lecture an der juristischen Fakultät der University of East Anglia in Norwich und hat sich insbesondere dem französischen und europäischem Recht verschrieben. Viviana Mollica, die Research Associate in Cambridge war, ist ebenfalls Lecture in Norwich und hat einen Magister Juris der Universität Oxford in europäischem und vergleichendem Recht.

Das Werk ist Teil der Reihe NomosStudium und richtet sich an Studenten, die sich unterrichtsbegleitend oder im Selbststudium mit dem englischen Recht und der fachbezogenen Sprache auseinandersetzen wollen. Dafür finden sich am Ende eines jeden Kapitels zum einen Erläuterungen und Definitionen wichtiger Begriffe, zum anderen aber auch Wiederholungsfragen, an denen der Leser überprüfen kann, ob und inwieweit der jeweilige Lerninhalt verstanden wurde. Wie schon der Werktitel zeigt, soll dem Leser nicht nur das englische Rechtssystem, sondern vor allem auch die Rechtssprache nähergebracht werden, denn „Sprache und Kommunikation sind ein wichtiger Teil der Rechtsausübung“ (S. 15). Dabei muss dem Leser klar sein, dass auf knapp 160 Seiten nur eine Einführung in das englische Recht erfolgen kann und ergänzende Fachliteratur noch zusätzlich herangezogen werden muss, um sich einen Themenkomplex vollständig zu erschließen. Die Grundlagen werden in den 15 Kapiteln jedoch ausführlich behandelt, sodass ein erstes Verständnis für die Materie geschaffen wird.

Nachdem sich die Autorinnen in Kapitel 1 der Bedeutung der Rechtssprache gewidmet haben, gehen sie in den folgenden sechs Kapiteln auf die Grundlagen des englischen Rechtssystem ein: Begriff und Bedeutung des common law, Rechtsquellen, Gerichtssystem und -verfahren, Überblick über die juristischen Berufe und das vorgerichtliche Verfahren. Auf diesen Grundlagen bauen die Autorinnen auf und sprechen gezielt einzelne Rechtsgebiete wie das Verfassungs-, Billigkeits-, Vertrags-, Delikts-, Kauf- und Gesellschaftsrecht. Auch hier werden dem Leser wieder die Grundzüge vermittelt, denn „it is not possible to deal with all [...] aspects of (commercial) law in this context“ (S. 112). Das Werk schließt mit einem Kapitel über das Recht der Europäischen Union, bei dessen Lektüre für den rechtskundigen Leser sicherlich das Erlernen der englischen Begrifflichkeiten im Vordergrund steht, und einem Kapitel über weitere Rechtsgebiete, die aus Platzgründen nur kurz behandelt werden können.

„English Law and Terminology“ ist für den, der sich mit dem englischen Recht und der englischen Rechtssprache vertraut machen will, ein außerordentlich guter Begleiter. Das Buch ist für Nichtmuttersprachler verständlich geschrieben und mit der Lernzielkontrolle am Ende eines jeden Kapitels bekommt der Leser eine unmittelbare Rückkopplung über den erzielten Lernfortschritt. Wichtige Begriffe werden hervorgehoben und am Kapitelende ausführlich erläutert. Für den Leser hilfreich wären weiterführende Literaturhinweise und, da common law vor allem case law ist, Verweise auf bedeutende Entscheidungen hilfreich gewesen. Trotzdem kann das Buch alles in allem zur Lektüre empfohlen werden.


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