Küppersbusch / Höher, Ersatzansprüche bei Personenschäden, 12. Auflage, C.H. Beck 2016
Von RA Sebastian Gutt, Helmstedt
Personenschäden (nach Verkehrsunfällen) sind für den Rechtsanwalt doppelt belastend: Einerseits hat er sich mit dem oftmals schweren Schicksal des eigenen Mandanten oder gar den Hinterbliebenen zu befassen, andererseits birgt die Abwicklung von Personenschäden nach (schwerwiegenden) Verletzungen auch ein großes eigenes Haftungsrisiko für den Rechtsanwalt selbst. Gerade im Bereich des Personenschadens darf daher in der Praxis „nicht auf Lücke gesetzt“ werden. Es ist also erforderlich, sich hier immer auf dem aktuellsten Stand zu halten und fortzubilden. Dabei muss man zwangsläufig auf ein „gutes“ Werk setzen. Denn der Markt bietet eine Vielzahl von Büchern zum Personenschaden; es gilt also zu filtern.
Das vorliegende bewährte Werk von Küppersbusch/Höher, welches bereits zum zwölften Mal neu aufgelegt wurde, beschäftigt sich ausschließlich mit dem Personenschaden sowie den mit diesem zusammenhängenden Schadenspositionen. Das ist insoweit erwähnenswert als eine Vielzahl anderer Werke Handbücher sind, die oftmals das gesamte Verkehrsrecht abdecken wollen. Das bedeutet zwangsläufig, dass manche Themen nicht in sämtlicher Ausführlichkeit besprochen und dargestellt werden können. Diese Gefahr besteht beim „Küppersbusch“ nicht.
Was ist neu? Seit der Vorauflage wird Küppersbusch von Höhnerunterstützt. Unnötig zu erwähnen ist es, dass selbstverständlich die Neuauflage um die aktuelle Rechtsprechung zum Personenschaden ergänzt worden ist, und zwar bis Februar 2016. Dargestellt wird das zum 01.01.2016 geltende Zweite Pflegestärkungsgesetz. Eingegangen wird kurz auf die aktuelle Diskussion zum Angehörigenschmerzensgeld (Rn. 273) unter Hinweis auf aktuell bestehende Möglichkeiten zur Lösung des Problems.
Zwölf Auflagen zeigen klar: Das vorliegende Werk hat seinen Platz in der Literatur gefunden, und das auch vollkommen zu Recht. Kurz, und dabei dennoch sehr prägnant, stellen die Autoren alle wichtigen Themen zum Personenschaden dar, sowohl für den „Großschaden“, als auch für kleinere Verletzungen. Sämtliche Themenbereiche werden abgedeckt, als da wären (einige Beispiele): Erwerbsschaden, Heilbehandlungskosten, Vermehrte Bedürfnisse, Schmerzensgeld, Schadensersatz wegen entgangenen Unterhalts, Beerdigungskosten, Schadensersatz wegen entgangener Dienste, Regress des Sozialversicherungsträgers, Kapitalabfindung. Im Anhang ist zudem die sogenannte Kapitalisierungstabelle zu finden, die gerade von Vertretern der Versicherungswirtschaft und Regulierungsbeauftragten immer wieder gerne herangezogen werden.
Insgesamt hat mich die Darstellung inhaltlich überzeugt. Sehr gut gefallen hat mir, dass die Autoren es nicht dabei belassen, im Fließtext die einzelnen Grundlagen darzulegen, sondern auch Beispiele aufzuzeigen. Die Abwicklung eines Personenschadens hat vor allem mit umfangreichen Rechnen zu tun, sei es des Haushaltsführungsschadens, des Unterhaltsschadens oder der Berechnung der Kapitalabfindung. In den jeweiligen Kapiteln werden von den Autoren verschiedene Rechenbeispiele aufgezeigt.
Ebenfalls besonders schwierig zu verstehen sind mitunter die zahlreichen Forderungsübergänge nach einem Verkehrsunfall, etwa auf die Krankenkasse oder – bei einem „Wegeunfall“ - auf die Berufsgenossenschaft. Auch hier können zahlreiche Fehler gemacht werden, wenn die Forderungsübergänge nicht beachtet werden. Dies passiert vor allem dann häufig, wenn vorformulierte Abfindungsvergleiche der Versicherer unreflektiert übernommen und nach Unterschrift durch den Mandanten an den Versicherer übersandt werden. Hier werden nicht selten die Rechte „Dritter“ (gemeint: des Sozialversicherungsträger) mit abgefunden, so dass diese keinen eigenen Regress (mehr) nehmen können. Das Kapitel der Autoren zu diesen Themenkomplexen ist sehr ausführlich, was der Bedeutung vollends entspricht, und dabei auch außerordentlich lehrreich, vor allem aber gut verständlich. Die Lektüre kann nur dringend anempfohlen werden.
Relativ knapp wird die Kapitalisierung von Schadensersatzansprüchen behandelt. Nun darf der Leser sicherlich keine Gebrauchsanweisung zur erfolgreichen Umsetzung der Kapitalisierung erwarten, gleichwohl wird dem ungeübten Praktiker das Werk alleine nicht genügen. Zu schwierig ist diese Materie einfach.
Was unabhängig davon resümiert werden darf ist, dass ich das Werk zu diesem schwierigen und bedeutsamen Bereich uneingeschränkt empfehlen kann. Man wird kaum an dem „Küppersbusch“ in der Praxis vorbeikommen, zumal – was bereits erwähnt wurde – gerade die Versicherungswirtschaft nach wie vor mit diesem Werk äußerst gerne arbeitet und auf dieses verweist. Das muss gerade der Vertreter des Geschädigten im Blick haben. Sucht man ein Werk, das ausschließlich auf Probleme rund um die Vertretung des Geschädigten zugeschnitten ist, muss man nach einer Alternative suchen, die es auf dem Markt zwischenzeitlich gibt. Eine gewisse Nähe zur Versicherungswirtschaft kann dem Werk nicht abgesprochen werden, was ich nicht als Kritik verstanden wissen möchte. Denn auch ich, der überwiegend Geschädigte vertritt, arbeite äußerst gerne mit diesem Werk. Das wird auch so bleiben. Es ist gut strukturiert und leicht verständlich, das macht es so wertvoll. Zu Recht wird es daher vom Verlag als „Standardwerk des Deliktsrechts“ beworben. Fazit: Das Werk darf in keinem Bücherregal fehlen!