Fehling / Kastner / Störmer (Hrsg.), Verwaltungsrecht, 3. Auflage, Nomos 2012
Von stud. iur. Natalie-Cäcilie Plate, Rostock
Der Kommentar zum Verwaltungsrecht von Fehling / Kastner / Störmer versucht das Verwaltungsverfahrensgesetz, die Verwaltungsgerichtsordnung und an Nebengesetzen das Verwaltungszustellungsgesetz und das Verwaltungsvollstreckungsgesetz zu kommentieren.
Mit diesem Kommentar schaffen die Autoren einen gelungenen Spagat zwischen den oft zu knapp gehaltenen Studienkommentaren und den gelegentlich zu mächtigen Großkommentaren, bei denen man am Anfang oft den Wald vor Bäumen nicht sieht. Kurz und knapp, doch ausführlich genug wird das Wichtigste erörtert, kommentiert und definiert, wo das Gesetz nicht mit einer Legaldefinition aushilft.
Der Aufbau für jeden Paragraphen folgt dabei dem stetig gleichen Muster: Allgemeines – Einzelerläuterungen – Besonderheiten. Vor den wichtigsten Paragraphen, wie z. B. § 41 VwVfG, § 42 VwGO etc. finden sich zusätzlich vertiefende Literaturangaben diverser Fachzeitschriften.
Unter dem ersten Teil eines jeden Paragraphen wird kurz auf den Inhalt und den Zweck der Norm und deren Anwendungsbereich eingegangen. Mitunter wird sogar Bezug auf das Europarecht genommen. Im Anschluss folgen die Einzelerläuterungen der Tatbestandsvoraussetzungen und Besonderheiten für das Verfahren. Abschließend wird unter der Überschrift „Besonderheiten“ auf jeweilige Besonderheiten im Landesrecht und in Fachgesetzen verwiesen, gelegentlich folgt auch ein Abschnitt zu den Fehlerfolgen und Rechtsschutzfragen.
Die wichtigsten Paragraphen sind entsprechend ihrer Bedeutung ausführlicher gehalten, wie die §§ 40, 42 VwGO, §§ 35, 36 VwVfG. Diese sind auch für den Studenten im fortgeschrittenen Semester von großer Bedeutung in der späteren Fallbearbeitung in Klausur und Hausarbeit. Auch dem Studenten kommt dieser Kommentar daher sehr entgegen; nicht nur durch die zahlreichen Fundstellen für vertiefende Literatur und Rechtsprechung samt Aktenzeichen zum besseren Auffinden, sondern auch durch den sehr guten Lesefluss, der von den Kommentatoren dadurch erreicht wird, dass der Hinweis auf weitere Fundstellen als Fußnote gesetzt wurde und nicht wie oft üblich im Text durch Klammern vermerkt wurde. Gelegentlich finden sich sogar Hinweise für den Prüfungsaufbau, so z. B. für die §§ 48, 49 VwVfG, aber auch für die §§ 42, 43 VwGO. Damit ist dieser Kommentar auch beim Verfassen einer Hausarbeit eine hilfreiche Unterstützung.
Im Fazit lässt sich aus studentischer Sicht sagen, dass dieser Kommentar ein guter Begleiter im Studium auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts ist und hilft, so manche Detailfrage besser zu klären.