Deckers, Der strafprozessuale Beweisantrag, 3. Auflage, Carl Heymanns 2013
Von Richter am Amtsgericht Carsten Krumm, Lüdinghausen
Bereits in der 3. Auflage erscheint das Buch „Der strafprozessuale Beweisantrag“ aus der Reihe Anwaltsstart. Merkmal der Reihe ist die Kürze der Bücher, die sich angesichts regelmäßig immer umfangreicher werdender Darstellungen in Praxisbüchern wohltuend abhebt. Dies ist auch bei Deckers‘ Buch so – bei S. 134 ist das Buch schon zu Ende. Inhaltlich befasst sich das Buch – ganz dem Titel entsprechend – mit dem Beweisantragsrecht und damit der entscheidenden Möglichkeit des Verteidigers, das Verfahren so zu gestalten, dass es allen entscheidungserheblichen Gesichtspunkten Rechnung trägt.
Nach einer kurzen Einführung stellt Deckers zunächst dar, was überhaupt ein Beweisantrag ist und wie er sich vom Beweisermittlungsantrag oder auch dem Hilfsbeweisantrag abgrenzt. Die Darstellungen sind fundiert und vor allem – für den Berufsanfänger wichtig – leicht verständlich geschrieben. Deckers zeigt dann natürlich auch auf, welche Merkmale einen Beweisantrag ausmachen (Beweismittelbezeichnung und Beweisthema). Auch die gerne von Verteidigern übersehene Problematik der Konnexität (Rn. 98) findet sich hier.
Im nächsten Abschnitt widmet sich Deckers dem Beweisantrag in der Hauptverhandlung. Dargestellt werden hierbei in erster Linie die einzelnen Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 3 StPO. Deckers nimmt sich hierfür richtigerweise viel Platz und spickt seine Ausführungen mit zahlreichen Beispielen aus der Rechtsprechung. Literatur und Rechtsprechung sind auf aktuellem Stand ausgewertet – zitiert wird vorwiegend obergerichtliche Rechtsprechung und auch Standard-StPO-Literatur. Der Leser kann so schnell etwaige noch offene Fragen klären. Weniger bedeutungsvoll, gleichwohl für Verteidiger wichtig sind Beweisanträge außerhalb der Hauptverhandlung, durch die das Verfahren ebenso im Sinne des Angeklagten gesteuert werden kann, um (vor allem) entlastende Umstände aufzuklären. Einen kurzen Ausblick bietet Deckers auch auf die Revision – dieses Thema ist natürlich immens wichtig, wenn Beweisanträge nicht ordnungsgemäß behandelt wurden. Mir ist dabei durchaus klar, dass in einem Buch AnwaltStart eine umfassende Darstellung von Revisionsproblemen im Zusammenhang mit Beweisantragsstellung nicht erfolgen kann. Vielleicht ist aber eine Erweiterung dieses Bereichs eine kleine Anregung für die nächste Auflage.
Was dann wieder sehr gut gefällt ist das anwaltstaktisch ausgerichtete Kapitel „Die funktionale Bedeutung des Beweisantragsrechts“. Gemeint sind etwa „Sachverhaltsfestschreibung“ (Rn. 353 ff.) oder die „Früherkennung der richterlichen Beweiswürdigung“ (Rn. 368 ff.). Hier merkt man, dass Rüdiger Deckers mit Leib und Seele Strafverteidiger ist und weiß, wovon er schreibt. Die Darstellungen sind lebendig und mit Beispielen aufgelockert.
Die Verzeichnisse (Literatur- und Inhaltsverzeichnis) sind hervorragend gepflegt. Hervorzuheben ist, dass Deckers auch Aufsätze aus Fachzeitschriften in sein Literaturverzeichnis aufgenommen hat, was das Weiterrecherchieren erleichtert.
Letztlich ist noch darauf hinzuweisen, dass das Buch ein jBook ist – man kann es also auch online lesen. Berufsanfängern, die mit Strafsachen befasst sind kann ich die Anschaffung des Buches nur empfehlen und zwar nicht nur Rechtsanwälten, sondern auch Richtern und Staatsanwälten. Sicher ist das Buch aber auch was für gestandene Strafrechtler – sie sollten es sich zumindest einmal anschauen.