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Rezension: Versorgungsausgleich

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Ruland, Versorgungsausgleich, 4. Auflage, C.H. Beck 2015

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl



Drei Auflagen in knapp 6 Jahren sprechen eine deutliche Sprache: dieses Buch wird gebraucht. Und wer eine Weile damit gearbeitet hat, wird die sorgsam und detailreich ausgearbeiteten Kapitel zu schätzen wissen, selbst wenn zahlreiche Details selten oder gar nie in der täglichen Arbeit des familienrechtlichen Dezernats vorkommen. Ruland selbst berichtet schon im Vorwort leicht enttäuscht, dass sich die Hoffnung auf eine Vereinfachung des Versorgungsausgleichsrechts nicht erfüllt habe, denn kaum dass eine Lösung in der Rechtsprechung gefunden wird, entstehen neue Probleme, und die Kompliziertheit dieses Teilrechtsgebiets ist immer noch enorm.

Insgesamt dreizehn Kapitel unterteilen die Materie für den Leser. Zunächst geht es um die Entwicklung des Versorgungsausgleichsrechts mitsamt der im Jahr 2009 durchgeführten Reform. Danach werden der Anwendungsbereich und die verschiedenen Versorgungsanrechte erläutert, die Ermittlung von Ehezeitanteil und Ausgleichswerten bestimmt sowie die Durchführung des Wertausgleichs mit Geringfügigkeitsprüfung, interner und externer Teilung dargestellt. Im Folgenden geht es um die Ausgleichsansprüche nach der Scheidung, Härteregelungen und mögliche Vereinbarungen. Zur Frage der Vereinbarungen divergieren zwar die Ansicht von Ruland (s. 393 ff.) mit der anderer Rezipienten des Werks (vgl. die Besprechung in NJW 2016, 856), was aber für die inhaltliche Debatte eher belebend wirkt. Ein besonderer Knackpunkt sind Anpassungen und vor allem Abänderungen von Entscheidungen: Gerade Letzteres ist durch Einführungen wie die „Mütterrente“ oder die Verringerungen von Pensionsansprüchen bisweilen mit einer Totalrevision der vor dem 01.09.2009 getroffenen gerichtlichen Entscheidung verbunden, was auf S. 441 ff. anschaulich beschrieben und differenziert wird. In einem eigenen Kapitel werden zudem die Vorgänge des gerichtlichen Verfahrens thematisiert, insbesondere die bestehenden Aufklärungs- und Mitwirkungspflichten der Verfahrensbeteiligten. Abrundende Ausführungen enthalten dann noch die Kapitel zu steuerrechtlichen Folgen des Versorgungsausgleichs und zur Gesamtbetrachtung im System der sozialen Sicherung der Ehegatten.

Neben den grundlegenden und vertiefenden Informationen zum Versorgungsausgleichsrecht bietet Ruland aber auch eigene gut begründete Positionen, etwa wenn es um die Frage geht, welche ausländischen Regelungen als Versorgungsausgleich anerkannt werden sollten und welche nicht (S. 55 ff.).

Die Lektüre des Werks ist teilweise sehr anstrengend, da die Materie anspruchsvoll ist, aber die Akribie, mit der Ruland das Thema aufbereitet, ist erfrischend und ansteckend, sodass ich nach eigener Erfahrung die Lektüre des Buches und vor allem die kontinuierliche Arbeit damit jedem familienrechtlich tätigen Juristen nur empfehlen kann. Eine gelungene, stellenweise bewusst kritische und sehr profunde Neuauflage.



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