Schuschke / Walker, Vollstreckung und Vorläufiger Rechtsschutz, Kommentar, 6. Auflage, Carl Heymanns 2016
Von RA Daniel Jansen, Köln
Das Zwangsvollstreckungsrecht und der einstweilige Rechtsschutz verteilen sich über viele Rechtsgebiete. In dem Vorwort des nun in sechster Auflage vorgelegten und über 2400 Seiten starken Werkes wird deren Präsenz besonders anschaulich, indem die Autoren die Gesetze auflisten – und kommentieren –, die einen Bezug zu den benannten Rechtsgebieten haben, die seit der Vorauflage in Kraft getreten sind.
Die Bedeutung des Zwangsvollstreckungsrechts wird dem Praktiker im Alltag immer wieder vor Augen geführt, wenn es gilt, die erstrittenen Titel auch umzusetzen. Um diese oft als lästig empfundenen Schritte mit bestmöglichem Erfolg gehen zu können, leistet der Schuschke / Walker herausragende Dienste.
Auch die Durchführung des Eilverfahrens mit all seinen taktischen Erwägungen und juristisch-technischen Notwendigkeiten wird für den Nutzer in all seinen Facetten verständlich und zur sofortigen Anwendbarkeit aufgearbeitet.
Nach einer pointierten Einführung in das 8. Buch der Zivilprozessordnung wird der Kern des Werkes, die Kommentierung des 8. Buches der ZPO auf über 2000 Seiten lückenlos aufbereitet, bevor der textliche Abdruck nebst der Kommentierung der eingangs erwähnten Gesetze folgt, die Berührungspunkte zum Vollstreckungsrecht und vorläufigen Rechtsschutz haben, vom Anerkennungs- und Vollstreckungsausführungsgesetz bis zur EU Unterhaltsverordnung. Eine Kommentierung dieser nicht jedem Praktiker bekannten aber im Einzelfall umso bedeutenderen Normen ist auch insofern besonders, als man diese in den üblicherweise zur Verfügung stehenden Werken, zumal auf dem hohen Niveau des vorliegenden Werkes, lange suchen muss.
Inhaltlich lässt sich die ausgesprochen gelungene Darstellung u.a. anhand von Streitigkeiten in bzw. zwischen Rechtsprechung und Literatur nachvollziehen, die prägnant aufbereitet und argumentativ stark gelöst werden, stets unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung. Beispielhaft auch für die vielfältige und sehr in die Tiefe gehende Bearbeitung sei verwiesen auf den Streit im Zusammenhang mit der Vollziehung des Arrests, um die Frage, ob dann, wenn der Schuldner innerhalb der Vollziehungsfrist des § 929 Abs. 2 ZPO einem Unterlassungsgebot nicht zuwiderhandelt, nicht wenigstens eine Parteizustellung des Titels innerhalb der Vollziehungsfrist gefordert werden müsse sowie mit dem Hinweis auf hiervon scharf abzugrenzenden ähnlichen Fragestellungen (§ 928 Rn 14); oder die Unterscheidung zwischen der Frage, ob in bestimmten Konstellationen eine erneute Vollziehung notwendig oder möglich ist (§ 929 Rn 14).
Darüber hinaus weist dieser Kommentar alle von renommierten Kommentaren bekannten Qualitäten der Darstellung und des Handlings auf, angefangen von einer Gliederung, die der vorangestellten Wiedergabe der Vorschrift folgt über eine umfangreiche Literaturangabe bis hin zu den drucktechnischen Hervorhebungen, die das schnelle Erfassen des Kerns der Kommentierung sowie das zügige Auffinden des Gesuchten ermöglichen.
Im Ergebnis lässt sich festhalten, dass der vorliegende äußerst umfangreiche und umfassende Kommentar durch seine Konzentration auf die Vollstreckung und den vorläufigen Rechtsschutz eine Vertiefung dieser Materien bietet, die ihresgleichen sucht.