Kniffka (Hrsg.), Bauvertragsrecht - Kommentar zu §§ 631-651 BGB, 2. Auflage, C.H. Beck 2016
Von RA Daniel Jansen, Köln
In zweiter Auflage gibt eine der im privaten Baurecht bislang wohl prägendsten Personen, der Vorsitzende Richter am BGH a.D. Kniffka, diesen ursprünglichen online-Kommentar auch als Printauflage heraus und ist zudem einer der Kommentatoren.
Für den im privaten Baurecht tätigen Juristen ist es eine Wohltat, sich mit dem vorliegenden Werk die für ihn wichtigen Passagen nicht mühsam aus BGB-Standardkommentaren zum Werkvertragsrecht zusammensuchen zu müssen, sondern hier vielmehr ausschließlich das private Baurecht abgebildet zu wissen. Dieser Kommentar trägt dem Umstand Rechnung, dass das private Baurecht im Gesetz nur unzureichend Niederschlag findet. Er orientiert sich intensiv an der auf diesem Gebiet so wichtigen und strukturgebenden Rechtsprechung, der eine Leitfunktion zukommt. Besondere Berücksichtigung finden dabei selbstverständlich der BGH sowie die Obergerichte.
Die Kommentierung legt in der Einführung zu § 631 BGB den Grundstein für das Verständnis des privaten Baurechts. Dort wird das gesamte Spektrum der im privaten Baurecht praktisch relevanten Vertragsverhältnisse aufgezeigt und eingehend dargestellt. Mit diesem Rüstzeug gelingt dann das Verständnis der Anwendungen der folgenden werkvertraglichen Regelungen auf diese Vertragsverhältnisse. Die Kommentierung greift jedes der geschilderten Vertragsverhältnisse in den besprochenen Vorschriften auf.
Das Werk stellt in üblicher Weise den zu besprechenden Paragraphen eine ausführliche Gliederung voran, so dass mühelos der zügige Zugriff auf die für den Nutzer gerade benötigten Passagen ermöglicht wird. Am Beispiel der Kommentierung zu § 633 BGB sei der sehr nutzerfreundliche Aufbau hervorgehoben. Es wird zunächst die allgemeine Bedeutung des so eminent wichtigen Mangelbegriffs im Baurecht erörtert und anhand reichhaltiger Zitate aus der BGH-Rechtsprechung diskutiert und definiert. Es erfolgt sodann eine Einbettung in die konkreten Problemfelder der zugesicherten Eigenschaften, Beeinträchtigungen der Gebrauchstauglichkeit, Werbeaussagen, Anderslieferungen u.a. Anschließend wird der Mangelbegriff in all seinen Facetten zusätzlich im Zusammenhang mit den wichtigen baurechtlichen Verträgen, nämlich den Architekten- und Ingenieurverträgen sowie den Bauträgerverträgen ausführlich mit all seinen rechtlichen Konsequenzen erörtert.
Beispielhaft für den exzellenten Aufbau der vorliegenden Kommentierung sei verwiesen auf die Beschaffenheitsvereinbarung im Bauträgervertrag. Dort wird zunächst hervorgehoben, dass Anpreisungen in einem Verkaufsprospekt grundsätzlich eine Rolle bei der Ermittlung der Beschaffenheitsvereinbarung spielen können. Dass man sich auf die dort zitierte Rechtsprechung nicht zu schnell stürzen sollte, wird in der sodann folgenden Einschränkung deutlich, wonach Prospektangaben allerdings nur dann zur Bestimmung des Leistungsgehalts herangezogen werden, wenn sich in dem notariellen Vertrag ein Anhaltspunkt dafür findet, dass diese Angaben Vertragsinhalt werden sollen.
Durch diese dichte Darstellung, die das gesamte Werk prägt und die stets mit mehreren Entscheidungen aus der Rechtsprechung unterfüttert ist, werden für den Nutzer die Weichen dafür gestellt, dass wesentliche Aspekte nicht übersehen werden. Das Werk ist somit im besten Sinne umfassend, ausführlich, übersichtlich, und insbesondere kompetent.
Die vorliegende Kommentierung hebt sich durch ihre Schwerpunktsetzung und Klasse drastisch und entscheidend von sonstigen Kommentaren ab. Sie stellt somit für den im privaten Baurecht tätigen Anwalt und Richter die Grundlage dar, auf der kenntnisreich miteinander argumentiert werden kann.