Weyand / Diversy, Insolvenzdelikte, 10. Auflage, Erich Schmidt 2016
Von Richter am Amtsgericht Carsten Krumm, Lüdinghausen
In nunmehr zehnter Auflage erscheint das Buch „Insolvenzdelikte“ – für solch ein Spezialwerk eine eindrucksvolle Auflagenzahl und das nicht ohne Grund. Der Untertitel „Unternehmenszusammenbruch und Strafrecht“ zeigt nämlich, wohin die Reise in dem nur 258 Seiten starken Buch geht: Es geht um die Strafbarkeit im Rahmen einer Insolvenz eines Unternehmens, um die einzelnen handelnden Personen und um Möglichkeiten der Aufklärung einschlägiger Sachverhalte. Dabei ist zunächst bemerkenswert, dass es sich bei dem Werk um ein solches handelt, das von einem Oberstaatsanwalt einer Staatsanwältin verfasst ist. Der anwaltliche Leser darf aber trotzdem darauf bauen, dass das Buch nicht einseitig daherkommt und auch für ihn interessant und aufschlussreich ist.
Zunächst befassen sich Weyand und Diversy mit dem Firmenzusammenbruch an sich und geben einen Überblick über die üblichen Insolvenzstraftaten. Dies geschieht freilich in der gebotenen Kürze, da die Delikte an späterer Stelle ausführlich abgehandelt werden. Vor die Klammer gezogen wird ferner eine ausführliche Darstellung des Täterkreises, der Insolvenzdelikte begehen kann. Hierbei werden nicht nur verschiedene Gesellschaftsformen behandelt, sondern auch ausführlich die höchst praxisrelevante Problematik des faktischen Geschäftsführers und des Hintermannes (Gliederungspunkt 2.6.).
Ebenso vorab wird die Unternehmenskrise als Brennpunkt staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsbedarfs dargestellt. Diese Erörterungen sind freilich zunächst für Staatsanwälte gedacht – sie sind aber auch für Verteidiger und Richterinnen und Richter wichtig. Hier wird nämlich dargestellt, wie etwa die Überschuldung festzustellen ist, welche Probleme sich bei der Bewertung der einzelnen Bilanzpositionen ergeben können, was unter Aktiva und Passiva genau zu verstehen ist und welche Probleme sich bei Feststellung der Zahlungsunfähigkeit bzw. der drohenden Zahlungsunfähigkeit stellen können. In einem weiteren Abschnitt befasst sich das Buch mit der Zahlungseinstellung und Eröffnung des Insolvenzverfahrens bzw. der Abweisung des Insolvenzeröffnungsantrags.
Sodann geht es zu den zentralen Tatbeständen, die in einer Insolvenz begangen werden, also die Tatbestände der §§ 283 - 283d StGB. Diese Darstellungen bilden einen wesentlichen Schwerpunkt des Buches, nehmen sie doch 100 Seiten in Beschlag. Dabei werden die einzelnen Tatbestände und ihre Tatbestandsvoraussetzungen nach und nach abgearbeitet. Stets steht dabei im Vordergrund, einen Praxiszusammenhang herzustellen und darzustellen. Die Autoren schaffen es hierdurch, trotz der Trockenheit der Materie die Buchlektüre anschaulich und leicht verständlich zu machen. In einem weiteren kürzeren Abschnitt werden auf etwa 20 Seiten ausgewählte Begleitdelikte dargestellt, die üblicherweise auch im Rahmen einer „unsauberen“ Insolvenz mit begangen werden. Zu nennen sind hierbei etwa die Insolvenzverschleppung nach § 15a InsO, die Untreue (§ 266 StGB) sowie § 266a StGB (Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt).
Der siebte Buchabschnitt widmet sich dann der Praxis der Ermittlungsbehörden. Die Ausführungen richten sich also primär an Mitarbeiter der Staatsanwaltschaften. Für Richter, die im Wirtschaftsstrafrecht tätig sind und für in diesem Bereich verteidigende Rechtsanwälte sind diese Ausführungen freilich ebenso hilfreich. Hier wird nämlich praxisnah dargestellt, welche Ermittlungen üblicherweise Erfolg versprechend sind und wo es gelegentlich Probleme geben kann. Es wird etwa der Umgang mit Steuerberatern als Informationsquelle dargestellt oder auch die Einbeziehung des Insolvenzverwalters in das Verfahren. Ein weiterer Schwerpunkt sind Darstellungen zu Durchsuchung und zur Beschlagnahme in verschiedenen Konstellationen, so auch etwa bei Angehörigen der rechts-und steuerberatenden Berufe. Schließlich sind noch Bankermittlungen und die Auswertung sichergestellter Unterlagen ein wesentlicher Punkt der Erörterungen. Zuletzt werden in diesem Teil Verfahrensbeendigungen bzw. Teilbeendigungen vorgestellt, so etwa Einstellungen, Verfahrensbeschränkungen und schließlich die Rechtsfolgen einer Verurteilung wegen begangener Insolvenzdelikte. Die hohen Voraussetzungen des § 70 StGB an ein Berufsverbot werden hier natürlich auch dargestellt.
Im letzten Buchteil geht es dann noch um das Sonderthema der strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Beraters und des Verwalters. Hier werden ausgewählte Kreise der bereits dargestellten Insolvenzdelikte vertieft dargestellt. Etwa 26 Seiten haben sich die Autoren für die Aufarbeitung dieser Thematik gekündigt. Dabei ist sicher der Insolvenzverwalter als möglicher Täter der seltenere Fall. Häufiger stellt sich in der Praxis die Frage, wie sich Berater strafbar gemacht haben könnten, die oft nicht nur das Unternehmen über Jahre begleitet haben, sondern teils auch unmittelbar vor der Insolvenz zur Abwendung der Insolvenz oder zur Verminderung der Folgen einer Insolvenz von den Verantwortlichen des Unternehmens mit ins Boot geholt werden. Die Darstellungen sind hier wie auch sonst in dem Buch gut verständlich und nicht zu ausschweifend.
Die Autoren haben im gesamten Buchbereich umfassend aktuelle Rechtsprechung und Literatur bis in den Herbst 2015 ausgewertet. Die üblichen Verzeichnisse sind gut geführt und übersichtlich. Das Inhaltsverzeichnis ist hinsichtlich der einzelnen Abschnitte mit fett gedruckten Überschriften versehen, so dass ein schnelles überfliegen und erfassen des Inhaltes möglich ist. Das Abkürzungsverzeichnis ist ausführlich und entspricht der Üblichkeit. Das Literaturverzeichnis von 16 Seiten Umfang zeigt zudem, dass sämtliche aktuelle Wirtschaft strafrechtliche Literatur ausgewertet wurde. Erfreulich ist dabei vor allem, dass sich die Autoren die Mühe gemacht haben, hinsichtlich der zitierten Zeitschriftenaufsätze diese nicht nur mit Fundstelle nachzuweisen, sondern auch mit dem Titel im Volltext wiederzugeben, so dass ein weiteres Nachforschen anhand des Buches leicht möglich ist. Schließlich ist auch das Stichwortverzeichnis gut gepflegt und für die insgesamt 258 Seiten des Buches wird etwa vier Seiten ausreichend detailliert.
Als Verbesserungsvorschlag für zukünftige Auflagen läge es meines Erachtens nahe, in den Texten einzelne Fettungen vorzunehmen, um ein schnelles Überfliegen des Textes und Erfassen der Sinnzusammenhänge bzw. ein Wiederauffinden bestimmter Stichwörter zu erleichtern.
Insgesamt ist festzustellen, dass das vorliegende Buch auch 25 Jahre nach Erscheinen seiner ersten Auflage immer noch auf der Höhe der Zeit ist und ein absolutes Grundlagenwerk des Wirtschaftsstrafrechts darstellt, das angesichts seines Umfanges gerade für Neueinsteiger gut geeignet ist, sich einen Überblick zu verschaffen über die einschlägigen Vorschriften, die Zusammenhänge in tatsächlicher Hinsicht und auch über den Stand der Diskussion der Rechtsprechung und Literatur. Es ist also durchaus zur Anschaffung zu empfehlen.