Russack, Die Revision in der strafrechtlichen Assessorklausur, 10. Auflage, C.F. Müller, 2015
Von Richter am Amtsgericht Carsten Krumm, Lüdinghausen
Das Rezensentenherz schlägt höher: Nur etwa 180 Seiten dick ist nämlich das Buch von Russack„Die Revision in der strafrechtlichen Assessorklausur“. Eine somit eher leichte Aufgabe, dieses Buch zu besprechen. Aber nicht nur das: Das Buch ist mittlerweile ein Klassiker der Referendarliteratur – vor allem in NRW. Der Autor Marc Russack ist Richter am OLG Düsseldorf und somit mit dem Revisionsrecht in der täglichen Praxis vertraut. Gleichzeitig hat er im 2. Staatsexamen Erfahrungen als Prüfer gesammelt und ist derzeit als Repetitor im ganzen Bundesgebiet unterwegs. Genau diese Erfahrungen hat er in das vorliegende Buch eingebracht. Er hat dafür 120 Examensklausuren zur Revision ausgewertet und die bearbeiteten Themen in ein Lehrbuch gegossen.
Dabei ist natürlich zunächst einmal festzustellen, dass die Themenzusammenstellung einem „normalen“ Abschnitt zur Revision in einem StPO-Lehrbuch entspricht. Nach einer kurzen Vorstellung der typischen Klausurarten wird nämlich zunächst mit allgemeinen Zulässigkeitsfragen begonnen. 15 Seiten lässt Russack hierfür ausreichen. Mehr ist das Thema auch nicht wirklich wert, spielen die meisten revisionsrechtlichen Klausuren ja auch nicht auf diesem Gebiet. Der dann folgende Teil „Begründetheit der Revision“ ist quasi das Herzstück des Buches. So geht es zu Beginn dieses Teils um die stets vorab zu prüfenden Verfahrensvoraussetzungen bzw. Verfahrenshindernisse. Wichtige Stichworte hier sind etwa die Verjährung, die Bestimmtheit der Anklageschrift oder auch das Vorliegen eines Eröffnungsbeschlusses.
Sodann nimmt sich der Autor der Problematik der Verfahrensrüge an, also der Rüge der Verletzung formellen Rechts. Dabei werden systematisch korrekt natürlich zunächst die absoluten Revisionsgründe abgehandelt. Es handelt sich hierbei bekanntermaßen um die Gründe des § 338 StPO, also etwa um die vorschriftswidrige Besetzung, die vorschriftswidrige Abwesenheit von Verfahrensbeteiligten oder auch die unzulässige Beschränkung der Verteidigung.
Im Anschluss befasst sich Russack mit den so genannten „relativen“ Revisionsgründen. Hier finden sich alle erdenklichen formell-rechtlichen Fehler. Populäre Probleme, wie Fragen der Beweisverwertung fehlerhafter Zeugenaussagen oder der Behandlung von Beweisanträgen finden sich hier. Natürlich finden sich auch Themen, die auf den ersten Blick in der Ausbildung wenig relevant scheinen, wie z:B. das Problem des in der Hauptverhandlung nötigen Dolmetschers.
Schließlich wird auch die Sachrüge dargestellt, wobei die Ausführungen hier in Darstellungsprüfung, Gesetzesanwendung (an dieser Stelle wird das aus dem ersten Staatsexamen bekannte materielle Strafrecht geprüft!) und Rechtsfolgenausspruch geteilt sind. Insbesondere in letztgenanntem Bereich sind Fehler schnell gemacht. Das Buch schließt dann noch ab mit einem Teil, der sich mit Zweckmäßigkeitserwägungen und Revisionsanträgen befasst, also letztlich der sinnvollen Umsetzung der gelernten Materie.
Das Buch ist dabei natürlich ein Werk, das die herrschende Meinung darstellt. Es folgt den Vorgaben zum Revisionsrecht, wie sie die OLGe und der BGH machen. Literatur wird sparsam zitiert – vor allem Fischer, StGB und Meyer-Goßner/Schmitt, StPO. Das ist konsequent, um die straffe Struktur des Buches nicht zu sehr zu belasten. Literatur- und Abkürzungsverzeichnis kommen auch so mit nur zwei Seiten aus, ohne dass dies unangemessen verkürzt wirkt. Ganz hervorragend für den Leser in Ausbildung sind die Klausurhinweise, die im gesamten Buch eingepflegt sind. Hier wird auf Klausuren hingewiesen, die bereits zu den jeweiligen Themen „gelaufen“ sind. Russackzeigt dann an den relevanten Stellen im Buch Argumentationsmuster, Lösungsansätze und natürlich auch die typischen Fehler bei der Klausurbearbeitung auf. In diesem Bereich ist das Buch auch besonders stark. Nahezu auf jeder Seite findet sich so auch ein leicht eingerückter und in kleinerer Schriftgröße verfasster Teil, in dem die einschlägigen Klausuren der letzten Jahre ausgewertet werden. Das Buch ist für die Vorbereitung im 2. Staatsexamen unbedingt zu empfehlen, zumal es kostengünstig daher kommt! Aus meiner Sicht wäre es schön, wenn das Buch zumindest einige wenige Musterstücke aufweisen würde, so dass der Leser wenigstens im Groben für sich prüfen kann, ob er das Gelernte auch in einer Falllösung richtig umsetzen würde.