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Rezension Zivilrecht: AktG

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Spindler / Stilz (Hrsg.), Kommentar zum Aktiengesetz, 3. Auflage, C.H. Beck 2015

Von cand. iur. Andreas Seidel, Göttingen



Nach eigener Aussage der beiden Herausgeber dieses zweibändigen Aktienrechtskommentar kommt „das Aktienrecht […] nicht zur Ruhe und bleibt dem Motto ‚Aktienrechtsreform in Permanenz‘ treu“. Dies galt schon für die Vorauflage aus dem Jahr 2010 und hat auch 2015 nicht seine Aktualität verloren. Doch neben dem Wahn um Aktienrechtsnovellen sind in den letzten fünf Jahren mehrere Änderungen und Neuerungen virulent geworden, die diese Neuauflage notwendig gemacht haben.

Dabei hat eine dieser Änderungen, nämlich das Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Männern und Frauen an Führungspositionen vom 24. April 2015, seinerseits das Erscheinen herausgezögert. Dem Verlag und den Autoren war es daran gelegen, die relevanten Passagen umfangreich in die Kommentierung zu integrieren. So hat sich Prof. Dr. Fleischer in seiner Darstellung des § 76 AktG mit der Geschlechterquote im Vorstand auseinandergesetzt (§ 76 Rn. 141 ff.), die Geschlechterquote für das Aufsichts- oder Verwaltungsorgan gem. § 96 Abs. 3 AktG (§ 96 Rn. 31 ff.) und die Pflicht des Aufsichtsrats zur Festlegung von Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand und im Aufsichtsrat gem. § 111 Abs. 5 AktG (§ 111 Rn. 77a ff.) hat Prof. Dr. Spindler in seine Kommentierungen eingearbeitet. Somit dürfte sich das Warten auf die Erscheinung der Neuauflage des Kommentars gelohnt haben, der sich als erstes in dieser Ausführlichkeit mit der Geschlechterquote beschäftigt.

Neben den Aktualisierungen bzgl. der Geschlechterquote haben auch die Änderungen durch das MicroBilG vom 20. Dezember 2012 sowie die Umsetzung der AIFM-Richtlinie und das KostRMoG vom 23. Juli 2013 Einzug in die Kommentierung gefunden. In § 161 AktG findet sich eine ausführliche Darstellung der comply or explain Pflichten, die sich im Zusammenspiel mit dem DCGK ergeben, woran sich der Abdruck des Kodex in seiner Fassung vom 24. Juni 2014 (bzw. 13. Mai 2013 nachdem die Kodex-Kommission durch Presseerklärung vom 25. Juni 2014 verlautbaren ließ, dass im Jahr 2014 keine Änderungen vorgenommen wurden) anschließt (§ 161 Rn. 105); auf eine Kommentierung desselbigen wurde hingegen verzichtet. Somit befindet sich der Kommentar auf dem Stand Mai 2015 hinsichtlich der legislativen Novellierungen. Ebenso wurden die Rechtsprechung sowie der wissenschaftliche Diskurs bis zu diesem Zeitpunkt zuverlässig eingearbeitet.

Neben der Darstellung des AktG finden sich auch Nebengesetze wie die SE-VO, die von Prof. Dr. Casperund RA Dr. Eberspächer kommentiert wurde und das SpruchG, welches von RiBGH Dr. Drescher bearbeitet wurde. Ebenfalls in Band zwei hat Prof. Dr. H.-F. Müller eine kurze Darstellung des internationalen Gesellschaftsrechts, insb. der Sitztheorie, dem Anwendungsbereich der Niederlassungsfreiheit und der Reichweite des Personalstatuts zur Verfügung gestellt. Dieser Rahmen, in den das AktG gestellt wurde, rundet die Kernkommentierung ab und schafft somit einen ganzheitlichen Blick auf die Materie.

Dadurch und auch durch den ausgewogenen Stab der Autoren, der sich sowohl aus den Reihen der Wissenschaft als auch der Praxis rekrutiert, wird die originäre Funktion des Spindler/Stilz deutlich; selbst die Herausgeber Prof. Dr. Spindler und Eberhard Stilz, seinerseits Präsident des Staatsgerichtshofs von Baden-Württemberg, vereinen Wissenschaft und Praxis. Der Kommentar will weder rein akademischer Natur sein noch vornehmlich praxisnah. Vielmehr finden sowohl die wissenschaftlichen Diskurse, als auch die rechtspolitischen Auseinandersetzungen und die Probleme der Praxis in der Kommentierung Widerhall. Dadurch vermittelt das vorliegende Werk ein ausgewogenes Bild der Rechtsmaterie und eignet sich somit gleichermaßen für Wissenschaft und Praxis hervorragend.



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