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Rezension Strafrecht: Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung

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Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 8. Auflage, ZAP 2016

Von RA, FA für Verkehrsrecht Sebastian Gutt, Helmstedt



Die Neuauflage des Klassikers des Herausgebers Burhoff ist noch umfangreicher als die Vorauflage geworden, auf mehr 1600 Seiten inklusive Verzeichnissen angewachsen. Geschuldet ist dies der immer weitreichenderen Rechtsprechung, die auch den Verteidiger mehr und mehr fordert. Das Strafverfahren wird geprägt von der Rechtsprechung und macht es erforderlich, dass der Verteidiger sich hier bestmöglich auskennt, will er in der Sache den Angeklagten erfolgreich verteidigen.

Die Hauptverhandlung muss vom Verteidiger gut vorbereitet sein. Hier geht es für den Mandanten nicht selten um alles. Aber mit einer bloßen Vorbereitung im Vorfeld ist es nicht getan. Der Verteidiger muss auf überraschende Aussagen von Zeugen oder Maßnahmen durch Gericht/Staatsanwaltschaft stets spontan, vor allem sicher und gewissenhaft reagieren können. Darum ist ein solider Umgang mit der StPO zwingend erforderlich, auch um möglicherweise das Gericht mal „auf dem falschen Fuß zu erwischen“. Hier knüpft das Werk von Burhoff an. Sein Anliegen ist es, nicht nur das für die strafrechtliche Hauptverhandlung erforderliche Wissen zu vermitteln, sondern über dieses Grundwissen hinaus dem Verteidiger Tipps aus seiner langjährigen Tätigkeit als Verteidiger zu geben. Dabei ist Burhoff sich sicher, dass sich das Werk nicht nur für den Berufsanfänger eignet, sondern auch für den erfahrenen Strafverteidiger. Dies kann aus meiner Sicht auch so unterschrieben werden.

Zwei Dinge prägen das Handbuch aus meiner Sicht: Die alphabetische Darstellung nach Stichworten sowie die umfangreichen Muster, die nicht nur im Werk abgedruckt sind, sondern  auch online abgerufen werden können. Was ist neu? Die Stichwörter sind im Vergleich zur Vorauflage aktualisiert und somit auf den aktuellsten Stand gebracht worden. Die neue Rechtsprechung wurde eingearbeitet. Ausgebaut worden sind die gebührenrechtlichen Hinweise, die innerhalb der einzelnen Stichworte erfolgen.

Inhaltlich ist das Handbuch über jeden Zweifel erhaben. Es deckt sämtliche wichtigen Themenkomplexe ab, und zwar so, dass man als Verteidiger auf die Tipps bequem in der Praxis zurückgreifen kann.

Die Darstellung in Stichworten ist freilich Geschmackssache. Einerseits weiß man, dass man die Problemkomplexe zur Ablehnung unter „A“ nachschlagen kann, andererseits muss man aber auch festhalten, dass hier unter Umständen ein mitunter zeitaufwendiges Hin- und Herblättern durch Querverweise erforderlich wird, wenn in den jeweiligen Stichworten wieder auf andere verwiesen wird. Dann und wann wünscht man sich zwangsläufig eine einheitliche Darstellung. Auch muss man sich klar darüber sein, dass das Handbuch nicht den typischen Gang der Hauptverhandlung darstellt, sondern mit der Ablehnung/Auswechslung eines Dolmetschers beginnt und dann mit den Zwischenberatungen des Gerichts endet. Mich stört dies nicht. Ich finde diese Herangehensweise sogar sehr gut, komme mit ihr hervorragend klar.

Das Handbuch ist ein guter und äußerst hilfreicher Wegbegleiter geworden, nicht nur im Büro, sondern auch in der Hauptverhandlung. Es macht durchaus Sinn, sich vor dem Termin zu überlegen, ob der StPO-Kommentar eingepackt wird oder nicht sinnvollerweise dieses Handbuch. Ich selbst habe mich häufig für das Handbuch entschieden. Klare Kaufempfehlung!



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