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Rezension Öffentliches Recht: Compliance im Krankenhaus

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Dann (Hrsg.), Compliance im Krankenhaus, 1. Auflage, DKVG 2015

Von RAin, FAin für Medizinrecht und FAin für Sozialrecht Elvira Bier, Saarbrücken


Das Werk „Compliance im Krankenhaus, Risiken erkennen – Rahmenbedingungen gestalten“, herausgegeben von Matthias Dann und veröffentlicht über die Deutsche Krankenhausverlagsgesellschaft mbH, ist zu einem Preis von 69,90 €, als E-Book zu einem Preis von 64,90 € zu erwerben. Es ist in der 1. Auflage 2015 erschienen und umfasst 396 Seiten. Es versteht sich als Einführung und will einen Beitrag zur Schließung der Lücke leisten, die der Herausgeber in der Detailbetrachtung spezieller Krankenhaus-Aspekte und in der Skepsis vieler Krankenhausvertreter für dieses Thema sieht.

Es ist gegliedert in einen Allgemeinen Teil, der Fragen der Compliance-Organisation und der Haftungsrisiken behandelt, und in einen Besonderen Teil, der sich den Problembereichen der Abrechnung, der Kooperationen, der Behandlung und der arbeitsstrafrechtlich relevanten Beziehungen widmet. Der Herausgeber sieht die „Compliance“ als Einhaltung von Regeln und Erfüllung von Pflichten, wobei er insbesondere Planungs- und Risikoidentifizierungs-, Kommunikations-, Informations- und Wissenvermittlungs- sowie Dokumentations-, Kontroll- und Reaktionsmaßnahmen versteht.

Zu Recht wird in dem Allgemeinen Teil darauf hingewiesen, dass wegen des zunehmenden Kostendrucks im Gesundheitswesen gerade öffentliche Gesundheitsunternehmen auf eine möglichst günstige Compliance-Struktur angewiesen sind. Als treibende Kraft in Richtung mehr Compliance wird das Strafrecht gesehen, welchem sich der Herausgeber ausführlich im Besonderen Teil widmet. Am Ende des ersten Kapitels des Allgemeinen Teils findet sich ein so genannter Compliance-Check in Form eines Schnelltests, der einer hilfreichen Selbsteinschätzung eines Krankenhausträgers dient.

Im zweiten Teil des Allgemeinen Teils wird als Beispiel eines Compliance-Systems das System der Sana Kliniken AG vorgestellt, welches sich im Rahmen einer Konzernbetriebsvereinbarung etabliert hat. Als Fazit wird ausgeführt, dass grundsätzlich ein Compliance-Management-System nicht nur Verbotsnormen als vielmehr Möglichkeiten enthalten sollte, um den Mitarbeitern Orientierungswerte zu geben, ohne sie allerdings einschränken zu wollen. Es folgt eine weitere Darstellung zum Compliance-Management-System des Universitätsklinikums Düsseldorf.

Kritisch setzt sich der Herausgeber in Kapitel 5 des Allgemeinen Teils mit der Sinnhaftigkeit und den Möglichkeiten eines Compliance-Management-System auseinander. Es folgen Haftungsfragen von Organisationsverantwortlichen für Non-Compliance der Mitarbeiter und Ausführungen zu Folgen von Non-Compliance der Mitarbeiter für ein Krankenhaus. Der Allgemeine Teil schließt mit einer Darstellung interner Erhebungen in Krankenhäusern, wobei zu Recht darauf hingewiesen wird, dass in der Außendarstellung bisweilen der Eindruck entsteht, Einrichtungen würden in Milliardenhöhe falsche Abrechnungen erstellen und somit enorme Schäden im Gesundheitswesen verursachen. Hier wird erörtert, wie sich die Einrichtungen davor schützen können, medienwirksamen straf- oder aufsichtsrechtlichen Verfahren ausgesetzt zu werden. Hervorzuheben sind die Ausführungen zum Umgang mit patientenbezogenen Daten.

Der Besondere Teil befasst sich mit der Abrechnungsproblematik von ärztlichen Leistungen, worin er die persönliche Leistungserbringung darstellt wird. Delegationsmöglichkeiten und Vertretungsregelungen werden erörtert. Im Rahmen der persönlichen Leistungserbringung wird insbesondere die Strafbarkeit des Betrugs unter dem Gesichtspunkt der Abrechnung nicht erbrachter oder nicht notwendiger Leistungen dargelegt. Auch die praxisrelevanten Fälle der Zuweisungsprämien (kick-backs) bleiben nicht unerwähnt. Es folgen Ausführungen zu den strafrechtlichen Konsequenzen sowohl für den betroffenen Arzt als auch für das Krankenhaus.

Im zweiten Teil geht der Autor auf die Kooperationsmöglichkeiten im Gesundheitswesen ein, wobei hier vordergründig die Korruptionsdelikte bearbeitet werden. Insbesondere die Problembereiche aus der Praxis, nämlich Kooperationsformen mit der Industrie, mit Pharma-Marketing und Sponsoring sowie Einladungen zur Fortbildungsveranstaltungen und Spenden werden diskutiert.

Der dritte Teil widmet sich dem Medizinstrafrecht mit den §§ 222, 229, 212, 227 StGB sowie den strafbewehrten Verstößen gegen das Embryonenschutzgesetz und gegen das Transplantationsgesetz. Das Werk endet mit arbeitsrechtlichen Beziehungen des Krankenhauses zu seinen Mitarbeitern mit Blick auf § 266a StGB.

Der Autor setzt sich mit der Problematik „Compliance im Krankenhaus“ sehr ausführlich auseinander und widmet sich speziell an Krankenhausträger bzw. deren Geschäftsführer, an Compliance-Beauftragte und Rechtsanwälte. Insgesamt gibt das Werk einen detaillierten Überblick und ist daher uneingeschränkt für den zuvor genannten Personenkreis empfehlenswert.

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