Winkelmüller / van Schewick / Müller, Praxishandbuch Bauproduktrecht, 1. Auflage, C.H. Beck 2015
Von RA Daniel Jansen, Köln
Das hier in erster – und sicher nicht letzter – Auflage erschienene Werk erstreckt sich über knapp 250 Seiten und verweist in seinem Vorwort darauf, dass es sich aufgrund der starken europarechtlichen Dynamik im Bereich des Bauproduktrechts und im Zusammenhang mit technischen Normen denknotwendig nur um ein vorübergehend aktuelles handeln kann.
Das Werk wird in zwei große Abschnitte unterteilt: das Unionsrecht und das deutsche Bauproduktrecht. Hinsichtlich der Bedeutung des Bauproduktrechts verweisen die Autoren darauf, dass diese Materie auf verschiedenen Ebenen komplex strukturiert ist und weitreichende juristische Folgen haben kann, angefangen von Mängelgewährleistungsansprüchen über Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche nach dem Gesetz über den unlauteren Wettbewerb bis hin zu dem Ordnungswidrigkeiten- und Strafrecht. In der Einleitung formulieren die Autoren das Ziel, die rechtlichen Anforderungen für Zulassung, Konformitätsbewertung und Kennzeichnung von Bauprodukten umfassend und verständlich darzustellen.
Dies gelingt ihnen beeindruckend. Für das Unionsrecht heben die Autoren die wesentliche Rolle der Bauproduktenverordnung hervor. Dort ist nun erstmals ein Pflichtenkatalog eingeführt, der sich an sämtliche Wirtschaftsakteure richtet, die im Bereich des Bauproduktrechts involviert sind. An dieser Stelle kann exemplarisch erkannt werden, dass die Autoren den Leser nicht nur abstrakt auf „die Komplexität“ z.B. der verschiedenen Verordnungstexte hinweisen, sondern genau erläutern, was komplex ist und wie damit umzugehen ist. So werden die in der Verordnung vorhandenen präzisen Definitionen der Beteiligten angeführt. Hier sind z.B. „Hersteller“, „Unternehmen“, „Importeure“, „Händler“, die im Alltagsgebrauch sicher nicht immer sauber voneinander getrennt werden, zu unterscheiden. Jede dieser Personen hat eigene Pflichten. Eine nicht präzise Unterscheidung würde eine Zuordnung der Pflichten verhindern. Erschwerend kommt hinzu, dass die verschiedenen EU-Verordnungen teilweise nicht übereinstimmende Definitionen haben. Ein „Hersteller“ nach der Verordnung „REACH“ unterscheidet sich von einem „Hersteller“ nach der BauPVO z.B. dadurch, dass nach „REACH“ zusätzlich erforderlich ist, dass ein „Hersteller“ seinen Sitz oder seine Produktion innerhalb des EU-Binnenmarktes hat.
Bezüglich des deutschen Bauproduktrechts zeigen die Autoren auch hier zunächst die Grundlagen auf, wonach die Bundes- (BauPG) von der Landesebene (LBauO) zu unterscheiden ist. Das Werk beschäftigt sich u.a. mit dem wichtigen Kapitel „Verwendbarkeit von Bauprodukten“ und arbeitet sehr anschaulich die Voraussetzungen heraus, wobei eine Unterscheidung zwischen europäischen harmonisierten und nicht harmonisierten Verwendbarkeitsnachweisen zu machen ist. Für den Praktiker hilfreich ist die prägnant gefilterte „Prüfungsreihenfolge“, um zu entscheiden, worunter das fragliche Bauprodukt zu subsumieren ist und wie zu verfahren ist, wenn es sich um ein nicht geregeltes Bauprodukt handelt.
Das Werk fügt, wo hilfreich, zusätzlich Graphiken ein und zeichnet sich insgesamt dadurch aus, dass eine hochkomplexe Verordnungs- und Gesetzesstruktur übersichtlich und hervorragend strukturiert aufgeschlüsselt wird, die wohl auch der vorwiegend im Baurecht tätige Anwalt nicht immer kennen wird. Sich damit auseinanderzusetzen ist jedoch vor dem Hintergrund der tatsächlichen und rechtlichen Auswirkungen für den Praktiker im Baurecht unerlässlich.
Im Anhang findet der Leser auf ca. 100 Seiten Auszüge aus wichtigen Richtlinien und Verordnungen. Dies ist insofern besonders praktisch, als dem Leser so die teilweise auch in Zeiten von Google nicht immer einfache Suche der einzelnen für ihn relevanten Texte übersichtlich geordnet griffbereit zusammengestellt wird.