Märten, Die Vielfalt des Persönlichkeitsschutzes, Pressefreiheit und Privatsphärenschutz in der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, in Deutschland und im Vereinigten Königreich, Dissertation, 1. Auflage, Nomos 2015
Von RA Dr. Tobias Hermann, Hamburg
Märtenlegt in der Schriftenreihe der Materialien zur rechtswissenschaftlichen Medien- und Informationsforschung ihre Dissertation zu einem überaus spannenden und aktuellen Thema vor: dem Ausgleich der widerstreitenden Pressefreiheit auf der einen und dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht auf der anderen Seite. Das Werk kostet 148 Euro und ist mit 570 Seiten inklusive des Literaturverzeichnisses sehr umfangreich. Es widmet sich der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zum Recht auf Achtung des Privatlebens (Art. 8 I EMRK) und dem Dialog mit den deutschen und englischen Gerichten. Im Vorfeld werden die Grundlagen zur Konfliktlösung zwischen Persönlichkeitsschutz und Pressefreiheit in der deutschen (2. Kapitel) und englischen (3. Kapitel) Rechtsordnung aufgezeigt, um dann die Entwicklungen der beiden Rechtsordnungen in verschiedenen Phasen unter dem Einfluss des EGMR aufzuzeigen (7. und 8. Kapitel). Bekanntlich hat der EGMR bereits mehrere Entscheidungen zum Bereich der „Unterhaltungspresse“ gefällt, bei der Konflikte mit dem Persönlichkeitsrecht zwangsläufig und häufig auch einkalkuliert sind. Insbesondere das „Caroline“-Urteil aus dem Jahre 2004 zu Fotos aus dem Alltag von Prinzessin Caroline hat in Deutschland für großes Aufsehen gesorgt, da der EGMR minimale Menschenrechtsstandards im deutschen Bildnisschutz in Bezug auf das Recht auf Achtung des Privatlebens nach Art. 8 I EMRK für nicht gewährleistet hielt. Das Urteil wurde von einer Vielzahl von Medien als „Angriff auf die Pressefreiheit“ verstanden, bei dem nationale Beurteilungsspielräume außer Acht gelassen worden seien (zum nationalen Beurteilungsspielraum und seinem Umfang siehe S. 245 ff.). Abschließend werden im 9. Kapitel die Entwicklungen im Hinblick auf Art. 8 I EMR verglichen und dabei Annäherungen und verbleibende Unterschiede im deutschen und englischen Persönlichkeitsschutz herausgearbeitet.
Die Autorin geht bei den Abwägungsentscheidungen zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht auf klassische Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts ein, in denen die vielfältigen Ausprägungen des Persönlichkeitsrechtsschutzes skizziert werden, darunter Mephisto (S. 126), Soraya (S. 128), Lebach (S. 130) sowie weitere Entscheidungen zum Schutz der persönlichen Ehre (S. 132). Während in Deutschland bereits frühzeitig das Persönlichkeitsrecht ausdifferenziert wurde, hat sich der Privatsphärenschutz in England erst unter der Geltung des Art 8 I EMRK entwickelt. Die Autorin geht dabei auf die Grundlagenentscheidung in Sachen Campbell ein (S. 152, 213 ff.). Die Arbeit beleuchtet dabei primär die Darstellung des Persönlichkeitsrechts als ein ideelles Schutzrecht. Materielle Aspekte werden am Beispiel der ungenehmigten Werbung mit Prominenten nur am Rande angedeutet (S. 122 ff., näher zu den materiellen Aspekten: Verfasser, Der Werbewert der Prominenz – Vermögensrechtliche Ansprüche bei Zwangskommerzialisierung insbesondere von Politikern, 2012).
In diesem Zusammenhang geht die Autorin auch auf den immer wichtiger werdenden Aspekt der Kommerzialisierbarkeit der eigenen Privatsphäre ein (S. 528 ff.) – die freiwillige Öffnung der Privatsphäre kann hier zu einer Schutzminderung führen. In Deutschland und England werden zu diesem Punkt verschiedene Rechtsansichten vertreten. Nach Redaktionsschluss ist offenbar die Entscheidung des BGH zur Frage der Vererblichkeit der Geldentschädigung ergangen (BGH Urteil vom 29.04.2014, VI ZR 246/12). Die Darstellung in Kapitel 2 auf S. 119 ff. zur Geldentschädigung und Zwangskommerzialisierung ist insoweit noch zu ergänzen. Der BGH hat die Vererblichkeit des Anspruchs mit dem Argument verneint, dass Tote keine Genugtuung mehr erlangen könnten. Diese Entscheidung ist in der Literatur zu Recht durchweg sehr kritisch kommentiert worden (siehe nur Beuthien, GRUR 2014, 957-960 oder Hager, JA 2014, 627-629) und das Bundesverfassungsgericht könnte hier ggf. noch korrigierend eingreifen. Der BGH hat bei seiner Entscheidung nämlich nicht hinreichend berücksichtigt, dass der Anspruchsteller im Zeitpunkt der Klageerhebung noch lebte und der Anspruch nicht allein deshalb entfallen kann, weil er einen Tag nach Klageerhebung verstirbt.
Fazit: Die Arbeit ist mit 149,- EUR nicht gerade ein Schnäppchen, der vergleichsweise hohe Preis ist jedoch bei Dissertationen aufgrund der eher geringen Auflage durchaus üblich. Märten bietet dafür einen rundum zuverlässigen Überblick über die unterschiedliche Entwicklung des Persönlichkeitsrechtsschutzes in Deutschland und England. Sie scheut dabei nicht einen arbeitsintensiven Rechtsvergleich der beiden Rechtsordnungen, um wichtige Unterschiede z.B. bei der dogmatischen Ausdifferenzierung oder der Kommerzialisierbarkeit der Privatsphäre herauszuarbeiten. Insofern hat sich die Autorin die Bestnote von „summa cum laude“ auch redlich verdient.