Musielak / Borth, Kommentar zum familiengerichtlichen Verfahren, 1. und 2. Buch FamFG, 5. Auflage, Vahlen 2015
Von Rechtsanwältin und Leiterin der Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle des Arbeiterwohlfahrtverbandes Helmstedt e.V., Susanne Schneider, Helmstedt
Der vorliegende Prozessrechtskommentar zum familiengerichtlichen Verfahren ist bereits in der 5. Auflage erschienen. Diese Auflage bringt das Werk auf den Stand vom 01.01.2015 und enthält wichtige Rechtsänderungen, etwa das Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten sowie das Gesetz zur Umsetzung der Entscheidung des BVerfG zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner. Das Werk erscheint jährlich, so dass auch zukünftig die aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderung Berücksichtigung finden wird.
Der Kommentar von Musielak/Borth erfasst auf 865 Seiten ausführlich alle Vorschriften zum 1. und 2. Buch des FamFG, zum FamGKG sowie zu den internationalen Regelungen mit familienrechtlichen Bezügen (EheVO II, IntFamRVG), zum Auslandsunterhaltsgesetz (AUG) und zur Unterhaltsverordnung der EU (EuUnterhaltsVO). Praktische Ausführungen zu den Rechtsanwaltsgebühren durch RA Dr. Mathias Grandel komplementieren den Kommentar gelungen.
Inhaltlich ist den Autoren wieder eine durchdachte und fachlich kompetente Kommentierung des FamFG gelungen. Insbesondere die Rechtsprechung zum FamFG befindet sich derzeit in einer raschen Entwicklung (siehe auch das Vorwort zur 5. Auflage), da der Gesetzgeber immer wieder zu Änderungen und Ergänzungen im materiellen Recht und Verfahrensrecht durch Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, der Oberlandesgerichte oder des Gerichtshofes für Menschenrechte gezwungen wird.
Neu eingeführt und kommentiert wurde u.a. § 155a FamFG (Verfahren zur Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge nach § 1626 a BGB), die Verfahrensvorschriften zu den Rechten des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters gem. 167 a FamFG und die Änderung des FamFG aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Entscheidung des BVerfG zur Sukzessivadoption in § 188 FamFG.
Weiterhin ist es äußerst angenehm, dass zu Beginn der Kommentierung einer Vorschrift erste Abschnitte zum Normzweck, Anwendungs- oder Regelungsbereich erfolgen und erst dann die Einzelregelungen der Vorschrift -mit gut recherchierten Nachweisen in den Fußnoten- erläutert werden. Die Autoren schaffen es, die Ausführungen zu den Normen knapp darzustellen, ohne dass die Kommentierung der Vorschrift an Verständlichkeit verliert und mithin ohne Textballast auskommt. Insgesamt ist den Autoren eine gute Mischung aus Grundsätzlichem und aktuellen Details gelungen, was eindeutig für die Qualität dieses Kommentares spricht.
Weiter ist positiv hervorzuheben, dass der Kommentar auch Textbeispiele für mögliche Beschlussformeln enthält, was die Praxistauglichkeit weiter unterstreicht.
Dieser topaktuelle, preisgünstige Kommentar ist jedem Praktiker im Familienrecht unbedingt zu empfehlen. Einer der besten Kommentare zum FamFG des 1. und 2. Buches.