Enders, Beratung im Urheber- und Medienrecht, 4. Auflage, Anwaltverlag 2015
Von RA Tim Hendrik Walter, Unna
Herkömmliche Internetseiten, die sich rein auf die Informationsfunktion beschränkten, gab es gestern. Heute interagieren die Internetnutzer in zahlreichen sozialen Netzwerken, Videoportalen, Karriereportalen und Verkaufsseiten miteinander. Der dort verbreitete Inhalt stammt mittlerweile zu einem großen Teil von am Markt agierenden Unternehmen. So ist es kein Wunder, dass Nutzer, ohne es selbst häufig zu bemerken, in Konflikt mit dem Urheberrecht kommen. Speichern, teilen, kopieren - das galt und gilt häufig noch als Kavaliersdelikt. Der im Netz jahrelang herrschenden urheberrechtlichen Narrenfreiheit wurde jedoch spätestens mit dem Aufkommen spezialisierter Abmahnkanzleien ein Riegel vorgeschoben.
Dies erhöht sowohl auf Verbraucher- als auch auf Unternehmensseite den Beratungsbedarf immens und es dürfte kaum einen anwaltlichen Berater geben, der noch nicht mit den Themen „Filesharing“ oder „Bildrechte bei Ebay“ konfrontiert wurde. Grund genug also sich umfassend über die Beratungsmöglichkeiten im Urheberrecht zu informieren.
Eine Lösung hierfür bietet Prof. Dr. Theodor Enders LL.M. in seinem Werk „Beratung im Urheber- und Medienrecht“ an, welches nunmehr bereits in der 4. Auflage vorliegt. Auf 464 Seiten stellt der Autor umfassend alle wichtigen Problemkreise dar, die nicht nur den Wissenshorizont von Rechtsanwälten, sondern auch von Medienschaffenden erweitern.
Die Neuauflage berücksichtigt insbesondere die Bestimmungen über die verwaisten und vergriffenen Werke, die Leistungsschutzrechte der Presseverleger im Hinblick auf die Online-Nutzung, die geänderte Rechtsprechung des BGH insbesondere zur angewandten Kunst, die aktuelle Rechtsprechung des EuGH zum Urheber- und Medienrecht, das internationale Urheber- und Medienrecht, Schieds- und Schlichtungsverfahren, die Neuerungen des Telekommunikationsgesetzes mit den aktuellen Änderungen des Kundenschutzes, das Telemediengesetz, den 15. Rundfunkänderungstaatsvertrag sowie den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag.
Vom Stil ähnelt das Werk weniger einem Praxisleitfaden, als vielmehr einer Mischung aus Kommentierung und Lehrbuch, was seine praktische Bedeutung jedoch nicht schmälert. Das liegt zum einen daran, dass die wichtigsten Vorraussetzungen der entsprechenden gesetzlichen Vorgaben an praktischen Beispielen erläutert werden. Beispielhaft hierfür dürfte der Abschnitt über die Verletzung des Urheberrechts nach Bürgerlich-rechtlichen Vorschriften sein. So wird für die Reichweite eines Unterlassungsgebots nach § 97 Abs. 1 UrhG die Entscheidung „marions-kochbuch.de II“ des Bundesgerichtshofs aus dem Jahre 2014 in aller Kürze besprochen und auf die wesentlichen Kernpunkte reduziert, was dem Leser die eigene Auswertung der wichtigsten Entscheidungen erspart. Zum anderen enthält das Werk auf 50 Seiten über ein Dutzend Musterformulare, welche sich sofort in der praktischen Tätigkeit einsetzen lassen.
Mit dem Buch „Beratung im Urheber- und Medienrecht“ erwirbt der Käufer ein umfangreiches Praxislehrbuch, welches den im Urheberrecht tätigen Praktiker sofort auf den neusten Stand bringt und dem Neuling auf diesem Gebiet einen soliden Wissensbogen spannt.