Schmitz / Dallmayer, Zivilrechtliche Musterklausuren für die Assessorprüfung, 7. Auflage, C.H. Beck 2015
Von Rechtsreferendar Arian Nazari-Khanachayi, LL.M. Eur., Heidelberg
Während der Vorbereitung auf die Zweite Juristische Staatsprüfung werden diverse, unterschiedliche Empfehlungen an Rechtsreferendare herangetragen. Doch mit Sicherheit ist bei jeder Empfehlung auch der Hinweis dabei, dem Klausurentraining großen Raum zu lassen. Denn während das materielle Recht bereits im Studium erlernt sein sollte und das Prozessrecht im Laufe des Vorbereitungsdienstes erlernt wird, muss der Umgang mit dem Klausurenstil in der Zweiten Juristischen Staatsprüfung vornehmlich autodidaktisch erlernt werden. Hierbei können einerseits das Erfassen der für die Erstellung der Lösung relevanten Informationen aus dem – in Relation zur Bearbeitungszeit – umfangreichen Aktenauszug und andererseits die Erstellung einer sowohl praxisgerechten als auch effizienten Lösung in der zur Verfügung stehenden Zeit als die größten Herausforderungen bezeichnet werden. Mit Blick auf genau diese Herausforderungen ist die Sammlung der Musterklausuren von Herrn RiLG TobiasDallmayer, Hauptamtlicher AG-Leiter, Herrn RiBayOLG und BayVerfG a.D. Dr. Günther Schmitz,und unter der Mitarbeit von Herrn RiAG Dr. Sebastian Kirsch, besonders begrüßenswert.
In drei Abschnitten unterteilt besprechen die Verfasser elf Klausuren auf 213 Seiten, wobei sie urteils-, anwalts- und erb- und familienrechtlich orientierte Aufgabenstellungen berücksichtigen. Hierbei decken die Verfasser nach eigenen Aussagen das „typische Spektrum zivilprozessualer Aufgaben“ (Vorwort) anhand von „Examensklausuren“ (S. 8) ab, so dass dem Leser sowohl ein Gesamtüberblick für den Einstieg als auch eine hervorragende Wiederholungsmöglichkeit vor dem Examen eröffnet wird.
Mit Blick auf die erste vorstehend genannte Herausforderung der Klausuren der Zweiten Juristischen Staatsprüfung (scil. Informationsaufnahme und -verarbeitung) muss hervorgehoben werden, dass die Verfasser die Musterlösungen an den jeweiligen Ausführungen der jeweiligen Tatbestandselemente und Prüfungspunkte kommentieren. Denn gerade hierdurch wird dem Leser die Möglichkeit eröffnet, einerseits den größeren – systematischen – Zusammenhang der Ausführungen zu erfassen und andererseits ein Gespür für die Relevanz der im Aktenauszug ausgeführten Informationen zu entwickeln. Denn nur wer weiß, warum bestimmte Ausführungen in der Lösung vorzufinden sind, kann bei der Lektüre des Aktenauszuges gezielt nach entsprechenden Informationen suchen und damit Wesentliches vom Überflüssigen trennen. Der Schulung des effizienten Umgangs mit Informationen aus dem Aktenauszug – gerade im Hinblick auf „Urteilsklausuren“ – dient darüber hinaus eine andere, aus Lesersicht erfreuliche Herangehensweise der Verfasser: So wird des Öfteren nach dem Bearbeitervermerk ein Hilfsgutachten angefordert, worin die Verfasser auf nicht unmittelbar entscheidungserhebliche (vgl. § 313 Abs. 3 ZPO: „auf denen die Entscheidung beruht“) Rechtsfragen eingehen. Der aufmerksame Leser kann an dieser Stelle die Bedeutung des § 313 Abs. 3 ZPO durchdringen und bei der Erstellung von – insbesondere – Urteilsklausuren beherzigen. Des Weiteren wird gerade bezüglich des Aufbaus der einzelnen Musterlösungen stark auf das Werk von Dallmayer, Die Station in Zivilsachen (siehe hierzu bereits Nazari-Khanachayi, Besprechung von Dallmayer, Die Station in Zivilsachen, abrufbar unter http://dierezensenten.blogspot.de/2014/04/rezension-zivilrecht-die-station-in.html), verwiesen. Aus der Sicht des Lesers ist dies besonders zu loben, da hierdurch die Möglichkeit eröffnet wird, zum jeweiligen Klausurengegenstand nochmals abstrakte Ausführungen nachzulesen und – sofern erforderlich – Schemata auf der Grundlage eines eigenen, umfassenden Gedankengerüsts erstellen zu können.
Vor dem Hintergrund der zweiten oben ausgeführten Herausforderung der Klausuren der Zweiten Juristischen Staatsprüfung (scil. praxisgerechte und effiziente Lösung bei relativ knapper Bearbeitungszeit) kann eine weitere Besonderheit dieser Klausurensammlung darin gesehen werden, dass die Verfasser nicht direkt auf die jeweiligen Lösungsdarstellung „springen“, sondern zwischen der Darstellung des Aktenauszuges und der Klausurlösung jeweils einen Abschnitt mit „Hinweise zur Technik der Klausurbearbeitung“ verorten: Diese werden fortlaufend aufgebaut und sollten daher im Gesamtzusammenhang bearbeitet werden, weil sie so ein einheitliches Bild abgeben können (S. 8). Gerade diese Komponente des Werkes muss hervorgehoben werden, weil dem Leser hierdurch anhand der unterschiedlichen Klausurentypen jeweils äußerst effiziente Hilfestellungen für die Arbeitstechnik geliefert werden, wodurch sie das Meistern der oben beschriebenen Herausforderungen im erheblichen Umfang erleichtern. Doch hierbei werden nicht nur die eingeübten Herangehensweise in der Praxis vorgestellt, sondern vielmehr auch klausurtaktische Erwägungen dort angebracht, wo die jeweilige Klausur ein Abweichen von der etablierten Praxisübung gerade abverlangt: Beispielsweise wird ein Fall präsentiert, bei dem der Weg über eine Rechtfertigung des Anspruches nach § 823 Abs. 1 BGB ohne weiteres möglich und in der Praxis daher auch bevorzugt gegangen werden würde. Hierauf verweisen die Verfasser zwar, doch raten sie zugleich von dieser Herangehensweise ab, da im Aktenauszug Vorschriften in Bezug genommen und abgedruckt wurden: an solchen Stellen müsse der Examenskandidat klausurtaktisch vorgehen, folglich vorrangig § 823 Abs. 2 BGB prüfen, um die Rechtsfragen im Zusammenhang mit einem drittschützenden Gesetz beantworten zu können. Eine weitere, besonders begrüßenswerte Eigenschaft des Werkes besteht darin, dass die Verfasser die meisten Auffälligkeiten bei der Korrektur der Klausuren (zur Erinnerung sei nochmals erwähnt: es handelt sich bei den Klausuren ausschließlich um „Examensklausuren“) in den Fußnoten eingearbeitet haben. Auf diese Weise lernt der Leser, vermeidbare Fehler nicht zu begehen und spitzt hierdurch zugleich sein Verständnis für eine präzise Klausurenlösung.
Insgesamt kann also die Lektüre der Neuauflage der zivilrechtlichen Musterklausuren von Schmitz/Dallmayer jedem Rechtsreferendar ohne Einschränkung empfohlen werden: Zum einen werden unzählige hilfreiche Hinweise gerade im Hinblick auf die – kaum zu überbewertende – Arbeitstechnik präsentiert, wobei die Verfasser ihren immensen Erfahrungsschatz mit dem Leser teilen und diesem hierdurch Einblick „hinter die Kulissen“ der Klausuranforderungen und -bewertungen gewähren. Zum anderen ermöglicht die starke Verknüpfung dieses Werkes mit dem Werk von Dallmayer, Die Station in Zivilsachen, ein paralleles Arbeiten, um die jeweils behandelten Themen sowohl abstrakt als auch in der konkreten Anwendung zu erarbeiten.