Prütting / Wegen / Weinreich, BGB Kommentar, 10. Auflage, Luchterhand, 2015
Von Richter am Amtsgericht Carsten Krumm, Lüdinghausen
„Palandt“ ist das erste Wort, das einem bei dem vorliegenden Kommentar, herausgegeben von Prütting, Wegen und Weinreicheinfällt. Natürlich muss sich jeder BGB-Kommentar mit dem besagten über 70 Aufl. alten Standardwerk vergleichen lassen und messen. Vorab kann man feststellen: Der Kommentar muss sich nicht hinter dem „Palandt“ verstecken!
Das Buchformat ist ganz ähnlich. Auch der Inhalt, einschließlich der mitkommentierten Nebengesetze ist vergleichbar. Selbst das dünne Papier gleicht dem Palandt, ist aber wohl etwas dünner, so dass bei ähnlicher Gesamtdicke des Buches 600 Seiten mehr Text aufgenommen werden konnten. Leider führt dieses dünne Papier dann auch dazu, dass Text aus den Folgeseiten oder den Rückseiten der einzelnen Seiten durchscheint und die Lesbarkeit (geringfügig) erschwert. Letztlich ist dies aber nur ein geringer und hinzunehmender Wermutstropfen, da ein BGB-Kommentar schließlich kein Roman ist, sondern für ein gezieltes Nachlesen einzelner Probleme benötigt wird. Zudem gleichen 600 Seiten mehr an Inhalt diesen kleinen Kritikpunkt deutlich aus.
Ein weiterer Pluspunkt ist, dass das Buch mit einem persönlichen Freischaltcode für eine Online-Ausgabe versehen ist. Die zitierten Normen und vor allem die zitierte Rechtsprechung sind in der Online-Ausgabe verlinkt und können im Volltext nachgelesen werden. So ist das Werk nicht nur auf dem Schreibtisch als Papierausgabe ein hervorragendes Arbeitsmittel, sondern auch online nutzbar, etwa auch außerhalb des Büros per Tablet. Da wundert es auch nicht, dass der Kommentar mittlerweile auch von Praktikern geschätzt wird.
An der vorliegenden zehnten Auflage haben 55 Autoren mitgewirkt. Dies ist freilich für ein einzelnes Buch eine große Anzahl. Die Autoren sind aber durch die Herausgeber offensichtlich gut gesteuert worden, so dass die Kommentierungen, soweit sie stichprobenartig durchgegangen werden konnten, aufeinander aufbauen und gut miteinander verzahnt sind, ohne wesentliche Überschneidungen zu enthalten. Die Autoren haben einen bunt gemischten beruflichen Hintergrund. Es sind Richter verschiedener Instanzen vorzufinden, Professoren, sonstige Lehrbeauftragte, Rechtsanwälte und sogar mit Theo Ziegler ein Oberstaatsanwalt, der erstaunlicherweise die Fragen der elterlichen Sorge, §§ 1626 BGB ff. erörtert.
Das Buch ist auf dem aktuellen Rechtsstand. Es enthält die Gesetzesänderungen aus 2013 und 2014 komplett eingearbeitet, so etwa das Gesetz zur Sukzessivadoption durch Lebenspartner, das Gesetz zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr aus Juli 2014 und das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie vom 20.9.2013. Sogar das Mietrechtsnovellierungsgesetz mit der so genannten „Mietpreisbremse“ und der Stärkung des Bestellerprinzips bei Maklerverträgen wird dargestellt.
Natürlich ist es im Rahmen einer Rezension eines solchen Werkes nicht möglich, das Buch in Gänze durchzuarbeiten. Ich habe so drei markante Stellen der Kommentierung aus unterschiedlichen Bereichen herausgesucht und näher hierin geschmökert.
Da ist zunächst einmal die etwas über 20-seitige Kommentierung des Schadensersatzrechts. Der in diesem Bereich renommierte Luckey hat sich der §§ 249 bis 255 BGB angenommen und diese erwartungsgemäß souverän dargestellt. Hilfreich sind für das grundsätzliche Verständnis der Problematik für Praktiker zunächst einmal die Vorbemerkungen, in denen vor allem Beweisfragen (Beweislast, Beweis des ersten Anscheins, § 287 ZPO) im Mittelpunkt stehen. Zudem werden die Verjährungsprobleme des Schadensersatzrechts angesprochen – freilich nur in der gebotenen Kürze, da ja bei §§ 195 ff. BGB ohnehin ausführliche Kommentierungen hierzu enthalten sind. In den nachfolgenden Kommentierungen werden dann alle in der Praxis denkbaren Schadensersatzfragen durchgearbeitet. Natürlich findet sich auch die Problematik der Mietwagenkosten (Stichwort: „Schwacke oder/und Fraunhofer?“). Auch nimmt Luckey ausführlich zu Fragen der psychisch vermittelten Kausalität Stellung. Gut gefallen auch die Ausführungen zur Vorteilsausgleichung, also einem Punkt, der vor allem Praktiker interessiert, die Mandanten gegen zu hohe Schadensersatzforderungen verteidigen wollen. Auch ganz stark: Die Darstellungen Luckeyszum Schmerzensgeld (§ 253 BGB), für die er nicht einmal 5 Seiten braucht – kompakt, aber vollständig.
Weiterhin habe ich mir den Gesamtschuldnerausgleich nach § 426 BGB vorgenommen. Hier wird vor allem – ausgehend von der grundsätzlichen „Haftungsverteilung“ nach Kopfteilen – die Frage ausführlich erörtert, wann im Sinne des Abs. 1 „ein anderes bestimmt“ ist. Die typischen Problemgruppen (Gesellschaft, Bürgschaft, Darlehen, Ehe, Wohnungseigentümer, sonstiges Immobilieneigentum oder auch die nichteheliche Lebensgemeinschaft) werden in diesem Zusammenhang besprochen. Rechtsprechungsnachweise aus der BGH- und OLG-Rechtsprechung sind ausreichend vorhanden und ermöglichen so eine Vertiefung des Wissens. Die Kommentierung schließt dann erwartungsgemäß mit der gestörten Gesamtschuld.
Als dritten Bereich des Kommentars habe ich in das Unterhaltsrecht angeschaut. Dieses ist von den beiden aus zahlreichen anderen Veröffentlichungen bekannten Familienrechtlern Soyka und Kleffmann erläutert worden. Gerade hier zeigt sich, dass es sehr vorteilhaft sein kann für einen Kommentar echte Spezialisten auf dem zu kommentierenden Rechtsgebiet zu suchen. Soykaetwa traut sich sogar – für einen solchen Kommentar unüblich – einzelne Musterberechnungen einzubringen (§ 1581 Rn. 9 ff.). Kleffmann hat quasi im Gegenzug eine tabellarische Rechtsprechungsübersicht zur Zurechnung fiktiver Einkommen bei ungelernten Arbeitskräften aufgenommen oder auch verschiedene Rechtsprechungsübersichten zu anderen Fällen fiktiver Einkünfte (Rn. 35 ff. vor § 1577). Die Darstellungen sind hierdurch deutlich praxistauglicher als im Palandt. Der Mut an dieser Stelle, ausgetretene Pfade zu verlassen ist absolut zu begrüßen!
Erwartungsgemäß ist der Kommentar auch sonst gut gepflegt. Es findet sich neben der Inhaltsübersicht und der Autorenvorstellung eine Übersicht über die einzelnen Bearbeiter und die von ihnen bearbeiteten Vorschriften. Auch ein Abkürzungs-und Literaturverzeichnis ist vorhanden und auf dem aktuellen Stand. Fast 100 Seiten (!) Stichwortverzeichnis runden das Werk dann ab. Man kann den Kommentar so nur allen Praktikern als echte Alternative zu dem bereits mehrfach genannten Standardkommentar empfehlen.