Heidel / Schall (Hrsg.), Handelsgesetzbuch, 2. Auflage, Nomos 2015
Von Carina Wollenweber, Wirtschaftsjuristin, LL.M., Siegen
Dr. Thomas Heidelund Prof. Dr. Alexander Schall sind die Herausgeber des vorliegenden Handkommentars Handelsgesetzbuch, welcher in der 2. Auflage erscheint und insgesamt 3043 Seiten umfasst. Wie üblich wird das sehr spezielle Seehandelsrecht (§§ 476 – 619 HGB) ausgeschlossen.
Naturgemäß hält sich das Werk an die Reihenfolge des HGB. Die Kommentierung der einzelnen Paragraphen befolgt eine klar strukturierte und logische Vorgehensweise und behandelt die Gebiete, welche der Leser erwarten darf. Sprachlich lässt sich feststellen, dass der Kommentar sehr gut zu lesen und insbesondere verstehen ist, sodass auch Studenten mit dem Werk gut beraten sind.
In Ergänzung zur Kommentierung des HGB finden diverse Anhänge Einzug in das Werk. So sind neben der im Dezember 2014 geänderten Handelsregisterverordnung auch die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) und Logistik-AGB abgedruckt. Die beiden letzteren Regelungen werden aber auch z.B. durch eine Einführung, die Historie und Sinn und Zweck abgerundet.
Besonders hervorzuheben ist der Abschnitt über die praxisrelevanten Franchise- und Vertragshändlerverträge. Insbesondere Franchisesysteme unterliegen in Deutschland einem starken Wachstum, sodass die Thematisierung in diesem Werk als geboten erscheint. Dies wird noch verstärkt durch die Tatsache, dass der Franchisevertrag weder im HGB noch im BGB erwähnt wird und demnach ein großes Bedürfnis nach Rechtssicherheit vorliegt.
Auch das Konzernrecht der Personenhandelsgesellschaften findet in besonderer Weise Beachtung, denn dieses wird in einem 70-seitigen Anhang erläutert. Dabei wird u.a. die Anwendbarkeit der Normen aus dem AktG für die Personengesellschaften geprüft.
Die gesellschaftsrechtlich ebenfalls relevanten Formen der GmbH & Co. KG sowie der Ltd. & Co. KG werden ausführlich dargestellt. Durch die Skizzen (z.B. S. 1402 – 1404) wird dem Leser das Verständnis der einzelnen Konstruktionen sehr erleichtert. Auch das Recht der internationalen Personengesellschaften findet Einzug in das vorliegende Werk.
Zusätzlich enthält der Handkommentar auch eine Kommentierung zu §§ 738 – 740 BGB, in welchen die Auseinandersetzung bei Ausscheiden, die Haftung für den Fehlbetrag sowie die Beteiligung des Ausscheidenden am Ergebnis schwebender Geschäfte geregelt ist. Diese sind schließlich mangels spezieller Regelungen anwendbar, weshalb eine Kommentierung als Abrundung sinnvoll ist.
Ergänzend beinhaltet das Werk auch Abdruck und Kommentierung der Artikel 4 – 7, 10 – 12, 16 – 18 sowie 41 der EU-Abschlussprüfer-Verordnung (EU-APrVO), welche ab dem 17.06.2016 in Deutschland geltendes Recht sein wird. Damit beweist der Heidel/Schall eine zukunftsorientierte Herangehensweise.
Des Weiteren existiert auch ein Anhang unter der Überschrift „Unternehmensbewertung“. Hier liegt der Fokus auf den Methoden zur Unternehmensbewertung. Das Werk scheut nicht davor zurück, mathematische Formeln z.B. zur Berechnung des Unternehmenswertes anzugeben (S. 2390) und diese kurz zu erläutern. Gelungen ist bspw. auch die Darstellung der Verbreitung verschiedener Bewertungsverfahren aus 2 Studien sowie eine Einschätzung der Ergebnisse.
Hervorzuheben ist ebenfalls der Abschnitt über das Bankrecht, welches sich auf 69 Seiten ausbreitet. Hier ist bspw. eine Tabelle über die verschiedenen Aufklärungs-, Beratungs- und Warnpflichten einer Bank (S. 2591 – 2600) vorhanden, welche diese bei den unterschiedlichen Geschäftsarten treffen kann. Eine andere Tabelle listet bankrelevante Rechtsverhältnisse auf und gibt das jeweils anwendbare Recht an (S. 2625 – 2630). Ergänzt wird dies z.B. sehr schön durch Erläuterungen zu den unterschiedlichen Kontoarten (S. 2607 – 2613).
Zwar steht zu den besonders praxisrelevanten Incoterms kaum etwas geschrieben; dafür sind 4 Tabellen vorhanden, welche die Pflichten des Verkäufers und Käufers nach den Incoterms 2000 sowie 2010 angeben (S. 2434 – 2436). Im Anschluss klären typische Handelsklauseln (S. 2436 – 2452) aber auch z.B. über die Bedeutung der Incoterms-Abkürzungen auf. Generell sind diese Seiten von sehr hoher Bedeutung, da sich unter Kaufleuten eine eigene Sprache entwickelt hat, welche der Leser verstehen muss, um bspw. in der Vertragsgestaltung Missverständnisse zu unterbinden. Zusätzlich existiert eine alphabetische Auflistung einzelner Sorgfaltspflichtausgestaltungen in Tabellenform (S. 2459 – 2475).
Das Werk verwendet Tabellen und Abbildungen sinnvoll, um dem Leser den Überblick zu erleichtern. Dies ist bspw. anhand der Tabelle ersichtlich, in welcher die wesentlichen Reformen der Abschlussprüfung aufgelistet und mit Fundstellen zur Regierungsbegründung sowie zum Ausschussbericht und zur Beschlussempfehlung versehen sind (S. 2185 f.).
Zusätzlich zum ohnehin schon umfangreichen Literaturverzeichnis wird das verwendete Schrifttum vor fast jeder Kommentierung der einzelnen Paragraphen gesondert aufgeführt. Somit ist der Leser in der Lage, sich gezielt mit einer Thematik auseinanderzusetzen. Auch die umfangreichen Fußnoten versorgen den Leser sowohl mit Literatur- als auch mit Urteilsangaben.
Bei einer umfangreicheren Kommentierung erhält der Paragraph sogar ein eigenes Inhaltsverzeichnis, sodass der Leser das Gesuchte sehr schnell finden wird. Zudem helfen 85 Seiten Stichwortverzeichnis auf die Sprünge. Die Kopfzeile gibt z.B. mit den Angaben über das jeweilige Buch, den Abschnitt oder das Thema Aufschluss darüber, an welcher Stelle sich der Leser befindet. Besonders wichtige Wörter werden durch Fettdruck hervorgehoben. Durch diese Maßnahmen ist eine sichere Orientierung immer gewährleistet.
Bei den aufgehobenen Paragraphen wird z.T. erläutert, aufgrund welchen Gesetzes diese gestrichen wurden (z.B. §§ 13 a – c, § 35). Mitunter wird sogar erwähnt, warum diese nicht mehr in Kraft sind (z.B. § 36). Dadurch erhält der Leser zusätzliche Informationen.
Fazit: Der vorliegende Handkommentar bietet neben der klassischen Kommentierung der Paragraphen des HGB eine Fülle an weiteren Themengebieten als Anhänge, welche für die kaufmännische Praxis besonders relevant sind. Dies sind insbesondere die Bereiche über Franchiseverträge, das Gesellschaftsrecht mit seinen Facetten (z.B. GmbH & Co. KG) sowie die Kommentierung der relevanten Normen der EU-APr-VO. Vor allem dieses „Mehr“ an Informationen macht den „kleinen“ Handkommentar zu einem guten und verlässlichen Partner. Durch die leicht verständliche Sprache und die übersichtliche Strukturierung ist der Heidel/Schall generell sowohl für den erfahrenen Praktiker als auch für den Studenten geeignet, sich im HGB zurechtzufinden.