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Rezension Zivilrecht: Incoterms® 2010 der ICC

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von Bernstorff, Incoterms® 2010 der Internationalen Handelskammer (ICC) – Kommentierung für die Praxis inklusive offiziellem Regelwerk mit CD-ROM, 3. Auflage, Bundesanzeiger 2015

Von Rechtsanwalt (Syndikusanwalt) und Fachanwalt für Arbeitsrecht Stephan Lemmen, Bad Berleburg



Nationale und internationale Warengeschäfte beinhalten immer auch Regelungen über die Lieferung dieser Waren. Sowohl die Regelungen des zu Grunde liegenden Warengeschäfts als auch die Regelungen über die Lieferung der Waren können ausdrücklich oder stillschweigend vereinbart werden oder vorhandenen Handelsbräuchen sowie gesetzlichen Bestimmungen unterliegen. Insbesondere im internationalen Warengeschäft sollte den Lieferbedingungen beim Geschäftsabschluss besondere Bedeutung zukommen, denn diese legen einen oft nicht unerheblichen Anteil der Kostentragungspflicht und Risikoverteilung fest. Unklarheiten oder Fehler bei der Vereinbarung darüber, wer für Transport und Versicherung der Ware, Zölle usw. aufzukommen hat sowie wer die Gefahr des zufälligen Verlustes, eines sonstigen Abhandenkommens, der Beschädigung oder Verschlechterungen des Liefergutes trägt, können nicht nur Gewinnmargen zunichtemachen sondern einen positiven Geschäftsabschluss bei Eintritt unbedachter Risikoszenarien sogar ins Gegenteil verkehren. Auch die angebahnte und erhoffte langfristige Geschäftsbeziehung kann bei Problemen allein im Lieferbereich schnell Schaden nehmen oder gar nicht erst entstehen.

Um unterschiedliche Lebensgewohnheiten sowie rechtliche Bestimmungen unterschiedlicher Länder in Einklang zu bringen und um Missverständnisse, Auseinandersetzungen sowie zeit- und kostenaufwändige Gerichtsverfahren zu vermeiden, sind daher die standardisierten Lieferbedingungen der Internationalen Handelskammer (ICC) geschaffen worden.

Im vorliegenden Werk behandelt Prof. Dr. iur. Christoph Graf von Bernstorff – Rechtsanwalt und Geschäftsführer eines mittelständischen Unternehmens mit langjähriger Praxiserfahrung im Bankwesen, Außenhandel und Wirtschaftsrecht; Honorarprofessor für Internationales Wirtschaftsrecht an der Hochschule Bremen – zunächst auf gut 90 Seiten die Grundfragen zum Recht der „Lieferbedingungen“, stellt Grundprinzipien des Rechtsbereiches dar, gibt einen Überblick über die Incoterms 2010 und erläutert Definitionen sowie zollrechtliche Aspekte. Die im Herbst 2010 neu aufgelegten Incotermsklauseln 2010 werden dann auf weiteren knapp 180 Seiten umfassend beschrieben und praxisgerecht kommentiert. Soweit auf Gesetzesbestimmung zurückgegriffen wird, geschieht dies aus Sicht des deutschen, teilweise auch des österreichischen, Zivil- und Handelsrechts; auch das (für beide Staaten anwendbare) UN-Kaufrecht ist im Zusammenhang mit der Kommentierung häufig Gegenstand der Betrachtung. Im Anhang befindet sich das offizielle Regelwerk in deutscher und englischer Sprache.

Die nun vorgelegte aktualisierte und erweiterte 3. Auflage des Kommentars greift noch ausführlicher die Problematik auf, dass die Incoterms-Regeln vielfach Begriffe verwenden, die vom Textwerk der Incoterms selbst nicht erläutert werden, gleichwohl aber auslegungsbedürftig sind. Die Neuauflage geht daher noch umfangreicher auf eine präzise Beschreibung wichtiger von den Incoterms genutzter Grundbegriffe ein und erläutert diese aus Praxissicht im Zusammenhang mit der jeweiligen Incoterms-Klausel.

Layout, Inhaltsverzeichnis, Abkürzungs- sowie Stichwortverzeichnis lassen keine Wünsche offen. Hervorgehobene Beispiele und Praxistipps runden das Werk weiter ab. Ebenfalls wird dem Erwerber eine CD-ROM mit einer browserbasierten Software zur Verfügung gestellt. Hierüber ist das komplette Werk elektronisch verfüg- und nach Stichwörtern durchsuchbar. Weiter sind hilfreiche Grafiken als .pdf enthalten.

Fazit: Der Kommentar kann jedem Unternehmen für Einkaufs-, Logistik-, Rechts- und Vertriebsabteilung sowie deren Beratern uneingeschränkt für die tägliche Arbeit empfohlen werden. Solch praxisorientierte, komprimierte und auch für Nicht-Juristen hervorragend verständliche Darstellung kombiniert mit ergänzenden Beispielen und Praxistipps wünscht man sich auch für andere offizielle Regelungs- und/oder Verordnungswerke!



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