Emmerich, BGB – Schuldrecht Besonderer Teil, 14. Auflage, C.F. Müller 2015
Von Carina Wollenweber, Wirtschaftsjuristin, LL.M., Siegen
Das vorliegende Werk „BGB-Schuldrecht Besonderer Teil“ von Emmerich erscheint bereits in der 14. Auflage. Es umfasst 361 Seiten, 6 Teile und 27 Unterkapitel (§). Der 1. Teil widmet sich einem der Kernstücke des BT: dem Kaufvertrag (§ 1 - 5) sowie dessen besonderen Erscheinungsformen (§ 6, u.a. Verbrauchsgüterkauf). Im 2. Teil geht es um die Miete (§ 7) sowie sehr kurz um sonstige Gebrauchsüberlassungsverträge (§ 8: Leasing, Pacht, Leihe, Darlehen). Der Autor behandelt im 3. Teil alle Schuldverhältnisse über die Leistung von Diensten sowie über die Herstellung von Werken (§ 9 - 13: Dienst-, Arbeits- und Werkvertrag, Auftrag, Geschäftsbesorgung und GoA). Der 4. Teil beschäftigt sich mit der Bürgschaft (§ 14) sowie mit Anerkenntnis und Vergleich (§ 15). Im 5. Teil geht es um alle Arten von ungerechtfertigter Bereicherung (§ 16 - 19). Abschließend wird im 6. Teil die unerlaubte Handlung (§ 20 - 27) erläutert.
Das Lehrbuch beinhaltet auch 27 Fälle. Dem Leser muss allerdings bewusst sein, dass es sich nur um ein Lehr-, und nicht um ein Fallbuch handelt. Sowohl Sachverhalt als auch weite Teile der Lösung befinden sich jeweils in einem grau hinterlegten Kasten und sind somit schnell zu finden. Unterhalb des Sachverhaltes geben Verweise Aufschluss darüber, unter welcher Randnummer die Lösung zu finden ist. Allerdings sind die einzelnen Aspekte der Falllösung in die Informationen integriert, sodass sich eine selbständige Lösung als umständlich erweisen könnte. Die Lösungen sind auch z.T. nicht zusammenhängend (z.B. Fall 3: S. 9, Rn. 11, 20, 27, 28; Fall 14: S. 168, Rn. 1, 6, 10, 11, 15) und erstrecken sich manchmal über mehrere Seiten. Für den Leser kann dies mit viel Blättern verbunden sein, falls er sich einen Fall zusammenhängend anschauen möchte. Des Weiteren gibt es mehrfach Diskrepanzen zwischen angegebener Rn. unterhalb des Sachverhalts und tatsächlicher Rn. der Lösung (z.B. Fall 11: auf Seite 122 angegebene Rn. 26, tatsächlich Rn. 21 auf Seite 130; Fall 14: auf Seite 168 angegebene Rn. u.a. 15, tatsächliche Rn. 14 auf Seite 173). Der Leser erkennt dies aber schnell und findet die richtige Stelle ohne Probleme (z.B. aufgrund des grauen Kastens) bzw. merkt bei konsequentem Durcharbeiten der Seiten die Unterschiede erst gar nicht. Jedoch sind solche kleineren Fehler durch eine kurze Überarbeitung in der nächsten Auflage leicht behebbar.
Die Fälle werden z.T. auch nur in Lösungsskizzen gelöst (z.B. Fälle 4 - 6: S. 33 f., Rn. 39 – 42) oder liefern lediglich Zusatzinformationen. Sie orientieren sich nicht an dem für die Klausur relevanten Gutachtenstil (keine Obersätze, keine Anspruchsgrundlage). Demnach müsste sich der Leser zusätzlich ein Fallbuch beschaffen, wenn Bedarf an ausformulierten Lösungen besteht. Allerdings ist die Einführung von Sachverhaltsabwandlungen positiv hervorzuheben (z.B. Fall 8: S. 82, Rn. 55 - 59).
Sprachlich gesehen ist das Werk auf einem sehr guten, aber gehobenen Niveau. Die Sätze sind verständlich und werden auch von Studenten in geringeren Semestern schnell zu verstehen sein. Sowohl durch das Sachverzeichnis als auch durch den Fettdruck von besonders wichtigen Wörtern findet sich der Leser schnell zurecht. Neben einem allgemeinen Literaturverzeichnis finden sich in diversen Unterkapiteln auch Literaturhinweise wieder, welche dann gezielt ein Thema behandeln. Diese sind ebenfalls als Quellenangaben vorhanden, sodass der Leser bei Bedarf selbst recherchieren kann. Dies könnte z.T. auch notwendig werden, wenn der Autor Position zu einem Meinungsstreit bezieht, ohne Argumente anzugeben (Z.B. S. 17, Rn. 28). Die einzelnen Theorien im Schuldrecht BT werden jedoch wieder detailliert dargestellt (z.B. Zweikondiktionentheorie: S. 258, Rn. 22; Saldotheorie: S. 258 ff., Rn. 23 ff.)
Sehr hilfreich sind die Darstellungen, welche insbesondere Sachverhalte mit mehr als 2 Personen abbilden (z.B. S. 231 ff., Rn. 18 ff.). Dies erleichtert dem Leser das Verständnis ungemein. Ebenfalls als nützlich einzustufen sind die Schemata (Haftungsschema beim Kauf: S. 60, Rn. 57; „echte“ sowie „unechte“ GoA: S. 183, Rn. 21).
Besonders hervorzuheben sind die historischen Entwicklungen der einzelnen Schuldverhältnisse (z.B. Kauf: S. 2, f. Rn. 4 ff.; Miete: S. 84 f., Rn. 4 ff.; ungerechtfertigte Bereicherung: S. 208 f., Rn. 1 ff.). Dadurch wird auch Wissen außerhalb der prüfungsrelevanten Materie vermittelt. Auch gelungen ist z.B. der Ausblick zu möglichen Entwicklungen innerhalb des europäischen Kaufrechts (S. 2 f., Rn. 6 a). Generell fällt auf, dass das Werk eine sehr dichte Detailfülle aufweist. Praktisch jede Information ist wichtig. Füllsätze sind nicht vorhanden.
Zu den angesprochenen Randgebieten zählen z.B. weite Teile aus der Gefährdungshaftung. Während die Tierhalterhaftung noch im BGB verankert ist, werden bspw. Kraftfahrzeughalter- und Umwelthaftung nicht im diesem geregelt. Dennoch widmet sich der Autor auch diesen Themen in angemessener Kürze und rundet sein Werk mit weiterem Zusatzwissen ab.