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Rezension Zivilrecht: Familienrechtspsychologie

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Dettenborn / Walter, Familienrechtspsychologie, 2. Auflage, Ernst-Reinhardt-Verlag (utb) 2015

Von RiAG Dr. Torsten Obermann, Lüdinghausen / Münster


Um es vorwegzunehmen: Dieses Werk ist für jeden im Familienrecht tätigen Juristen eine unbedingt zu empfehlende Anschaffung.

In jüngster Zeit ist die nahezu blinde Abhängigkeit der Justiz von psychologischen Sachverständigen gehäuft medial wirksamer Kritik ausgesetzt. Neben der strafrechtlich-forensischen Psychiatrie (Fall Mollath) geraten hier auch Familiengerichte immer wieder in die Kritik, auf der Grundlage von inkompetent oder fehlerhaft erstellten psychologischen Gutachten entschieden und damit den Betroffenen und insbesondere den Kindern vermeidbares und teilweise nicht mehr gut zu machendes Leid zugefügt zu haben. Gerade in diesem Bereich fallen aber der (berechtigte) Anspruch der Justiz, Sachverständigengutachten selbst zu überprüfen und die Realität der Juristenausbildung weit auseinander. Weder Anwälte noch Richter verfügen in der Regel über die Kompetenz, die Überzeugungskraft eines Gutachtens bewerten zu können. Außerdem gibt es immer wieder Situationen, in denen eine Entscheidung schnell und damit ohne die vorherige Einholung psychologischen Sachverstandes getroffen werden muss. Durch diese Entscheidungen werden aber mitunter Fakten geschaffen, die das Ergebnis einer späteren Begutachtung wesentlich mitbestimmen. Ohne jedenfalls ein Grundwissen hinsichtlich der abzuwägenden psychologischen Risiken, der Wahrscheinlichkeit ihres Eintritts und der drohende Intensität der Schädigung drohen insoweit Entscheidungen von erheblicher Auswirkung allein auf der Basis persönlicher Vorurteile getroffen zu werden. Dieser Überblick zeigt bereits die Notwendigkeit für Praktiker des Familienrechts auf, sich mit den psychologischen Grundlagen des von ihnen bearbeiteten Rechtsgebietes auseinanderzusetzen. Und hierbei gibt das vorliegende, nunmehr in der zweiten, aktualisierten und erweiterten, Auflage erschienen, geradezu unschätzbare Hilfestellungen.

Das liegt zunächst an dem bemerkenswerten Wissen der Autoren, die beide langjährig als Sachverständige in Familiensachen tätig sind. Wie souverän diese mit dem Stoff umzugehen verstehen, zeigt sich schon daran, dass die jeweils den Kapiteln vorangestellten Darstellungen des rechtlichen Rahmens das Niveau der meisten juristischen Kurzeinführungen deutlich übersteigen. Selbstverständlich ist die Auswertung der wissenschaftlichen Literatur aktuell und überzeugend.

Der Wert des Buches zeigt sich weiter in seiner enormen Lesbarkeit. Den Autoren gelingt es, auch komplizierte Zusammenhänge in elegantem, klaren Stil vorzustellen. Präzise und jederzeit auch für Nichtpsychologen verständlich werden die Hintergründe dargestellt.

Hiervon ausgehend wird, und das ist auch für den juristischen Praktiker entscheidend, stets der Praxisbezug gesucht. Dabei beschränken die Autoren den wissenschaftlichen Hintergrund insoweit, als spezifisch der Psychologie immanente Begriffe, Theorien und Hintergründe nur insoweit dargestellt werden, wie sie im spezifisch familienrechtlichen Kontext relevant sind.

In einem einleitenden Teil werden übergreifend relevante „Theoriebausteine“ dargestellt. Dies sind z.B. der in der Rechtswissenschaft uneinheitlich verwendete, psychologisch im gesamten Kindheitsrecht aber zentrale Begriff der Bindung (auch in Abgrenzung zur Beziehung), Stresserleben, Trennungsdynamik, Kindeswohl und –wille und Erziehungsfähigkeit. Stets wird zunächst der rechtliche Rahmen aufgezeigt und dann der psychologische Hintergrund aufgearbeitet, wobei immer wieder auf Fehlerquellen und –folgen sowie auf die Möglichkeiten zur Vermeidung dieser Fehler hingewiesen wird. Ebenfalls den eher allgemeinen Erörterungen ist das sich anschließende Kapitel zum Konflikt im Familienrecht zuzuordnen, welches u.a. die forensisch hoch relevanten Themen der Hochkonflikthaftigkeit und der Querulanz unter Aufzeigen auch von Lösungsstrategien darstellt.

Mit einem Kapitel zur elterlichen Sorge beginnt dann die Auseinandersetzung mit den einzelnen Streitfeldern des Familienrechts. Hier sind besonders die Darstellung des psychologischen Hintergrundes und der daraus resultierenden Bedeutung der bekannten Kriterien wie Kontinuität, Beziehung und Bindungen, Geschwisterbeziehungen, Wille des Kindes, Erziehungsfähigkeit und Bindungstoleranz hervorzuheben, deren Bedeutung der Praktiker insbesondere im Rahmen von Eilverfahren beherrschen muss. Aus dem folgenden Kapitel über Umgangsfragen ist für die Praxis z.B. die ausführliche Darstellung von Reaktionsmöglichkeiten auf kindliche Umgangsverweigerung von erheblicher Bedeutung.

Ein Kernstück des Buches ist das die Kindeswohlgefährdung betreffende Kapitel. Hier finden sich ausführliche Darstellungen z.B. zu Hintergründen von verschiedenen häufigen Persönlichkeitsstörungen und psychischen Krankheiten und ein Überblick über die Risiken für Kinder betroffener Eltern. Auch dies kann in Eilfällen ein unersetzlicher Leitfaden für eine angemessene Reaktion der Justiz sein. Besonders hervorzuheben sind auch die differenzierten Ausführungen zur Glaubwürdigkeitsbeurteilung von kindlichen Aussagen, die sich hier im Zusammenhang mit dem Vorwurf sexuellen Missbrauchs finden.

Abgerundet wird das Buch von der Darstellung der psychologischen Fragen im Zusammenhang mit Herausgabeverlangen (insbes. im Rahmen von Pflegeverhältnissen) und bei Minderjährigenadoptionen.


Das knapp 500 Seiten umfassende Buch ersetzt natürlich nicht die Einholung psychologischer Sachverständigengutachten. Es versetzt die nur juristisch geschulten Beteiligten am Familienverfahren aber in die Lage, den Sachverständigen die „richtigen“ Fragen zu stellen, um die Sachgemäßheit ihres Gutachtens überprüfen zu können und evtl. Fehlerquellen aufzuzeigen. Außerdem kann es in Eilfällen eine realistische Einschätzung des Risikos der zu treffenden Entscheidung ermöglichen.

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