Gummert (Hrsg.), Münchener Anwaltshandbuch Personengesellschaftsrecht, 2. Auflage, C.H. Beck 2015
Von RA Dr. Marcus Heinemann, Dipl.-Verw. (FH), Hamburg
Nach rund zehn Jahren liegt die 2. Auflage des Münchener Anwaltshandbuchs zum Personengesellschaftsrecht, herausgegeben von Rechtsanwalt Dr. Hans Gummert, vor. Sie wurde entsprechend umfangreich aktualisiert. Dies betrifft, wie der Herausgeber schon im Vorwort feststellt, insbesondere die Weiterentwicklung der Haftungsverfassung der BGB-Außengesellschaft. Die Neuauflage berücksichtigt aber auch die weiteren personengesellschaftsrechtlichen Entwicklungen in Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur. Zudem wurden weitere sich ergebende praktische Bedürfnisse für die Rechtsberatung berücksichtigt. Der Leser findet nunmehr eigene Kapitel zum Thema Compliance und Business Governance bei Personengesellschaften (S. 81 ff.) sowie einen Abschnitt zum Thema Aufsichtsgremien und Beirat (S. 361 ff.) vor. Rechtsstand des Werkes ist Ende 2014.
In der neuen Auflage haben die zum Teil neu hinzugekommenen Autoren sowie die bisherigen Verfasser (die Autoren haben allesamt praktischen Hintergrund und sind als Wirtschaftsanwälte bzw. Unternehmensjuristen zugelassene Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer) gemeinsam ein Werk auf den Markt gebracht, bei dem alle Kapitel überarbeitet wurden, damit sämtliche praxisrelevante Aspekte der Beratung von personengesellschaftsrechtlichen Mandaten aktuell abgedeckt werden. Vor diesem Hintergrund ist ein thematisch umfangreiches Werk zustande gekommen, dss dem gesellschaftsrechtlich versierten Rechtsberater und Notar ein Werkzeug an die Hand gibt, den rechtssuchenden Mandanten umfassend bei Personengesellschaften zu beraten.
Schon gleich zu Beginn werden dem Rechtsanwender Kriterien inklusive praktischer tabellarischer Übersichten an die Hand gegeben, mit denen für den Mandanten die richtige Gesellschaftsform ausgewählt werden kann. Themen sind hier: Kapitalaufbringung, Haftung, Beteiligung an Gewinn und Verlust, Willensbildungselemente, Kontrollrechte, Geschäftsführung und Vertretung, Wechsel der Gesellschafter und Rechtsnachfolge (vgl. S. 35 ff.). Insoweit werden – sehr praktisch aufbereitet – die Punkte angesprochen, die sich dann im Gesellschaftsstatut wiederfinden. Übersichtlich ist auch die Gegenüberstellung der einzelnen Themen bei den verschiedenen Gesellschaftsformen.
Die weiteren Abschnitte orientieren sich an den „Lebenszyklen“ der Gesellschaften. Die Themen nach dem einleitenden Kapitel „Rechts- und Erscheinungsformen“ sind: Gründung, Beiträge und Haftung, Gesellschafter und Gesellschaft („Innenrecht“), Gesellschaft im Rechtsverkehr („Außenrecht“), Rechnungslegung und Besteuerung, Änderungen im Gesellschafterbestand und Umstrukturierungen, Krise und Auflösung, Konzern und Kartell sowie schließlich internationale Bezüge. Der Leser erhält damit die gesamte Bandbreite der gesellschaftsrechtlichen Themenfelder. Erfreulich ist hierbei, dass auch die zwingend notwendigen steuerlichen Bezüge hergestellt werden. Der internationale Überblick liefert zudem einen Einstieg in die grenzüberschreitende Beratung, werden doch in ganz knappen Grundzügen ausgewählte ausländische Gesellschaftsformen in England, den USA und Frankreich sowie die Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung (EWIV) vorgestellt. Bei der EWIV erhält der Leser praktische Checklisten (z. B. zur Gliederung des Gründungsvertrags einer EWIV, S. 1115) und damit sinnvolle Hinweise für die Mandatsbearbeitung.
Insgesamt ist das Werk für die personengesellschaftsrechtliche Beratung eindeutig zu empfehlen. Handbuchartige Erläuterungen zu den oben aufgezeigten Themenfeldern, ausführliche Checklisten und Muster sowie zahlreiche Praxistipps bringen dem Rechtsanwender unmittelbaren Mehrwert. Schön wäre noch, wenn dem Werk ein Datenträger beigelegt wird, der den Zugriff auf die Checklisten und Muster noch schneller für die erklärte Zielgruppe Rechtsanwälte, Justiziare und Notare ermöglicht. Als Nutzer von Beck-Online wird man dies voraussichtlich aber schon so vorfinden.