Helms / Zeppernick, Sachenrecht II – Immobiliarsachenrecht, 2. Auflage, C. H. Beck 2015
Von stud. iur. Andreas Seidel, Göttingen
In der Reihe JuraKompakt ist in nunmehr zweiter Auflage der zweite Band zum Sachenrecht erschienen. Prof. Dr. Helms und Dr. Zeppernick, MBA, haben sich dort auf ca. 150 kleinformatigen Seiten, die nicht größer sind als eine DVD-Schachtel, mit dem Immobiliarsachenrecht befasst. Auf den ersten Blick wirkt dies als unmögliches Unterfangen, wenn man sich andere Lehrbücher und Handbücher anschaut. Und in der Tat, eine einfache Aufgabe war es mit Sicherheit nicht, auf solch begrenztem Raum ein derart schwieriges, vielschichtiges und nicht zu Letzt auch examensrelevantes Thema begreifbar zu machen. Doch genau dies versucht die Reihe JuraKompakt aus dem Hause C.H. Beck und so entstanden in letzter Zeit immer mehr Kurzlehrbücher, die mit wenigen Worten viel vermitteln wollen. Da stellt sich dem geneigten Leser ebenso wie jedem, der schon einmal das Immobiliarsachenrecht studiert hat, die Frage, ob diese Aufgabe bewältigt werden kann und falls ja, wie die beiden Autoren diese Leistung vollbracht haben.
Das Buch wurde unterteilt in zehn Kapitel. Nach einer kurzen Einleitung, in der über die kommenden Themen ein kurzer Überblick verschafft wird, werden der Eigentumserwerb vom Berechtigten und der gutgläubige Erwerb sowie der Grundbuchberichtigungsanspruch des § 894 BGB thematisiert. Anschließend finden sich Erläuterungen zur Vormerkung und dem dinglichen Vorkaufsrecht. Nach einem kurzen Kapitel über die Rangverhältnisse von Grundstücksrechten kommen dann als zweiter Schwerpunkt neben den Erwerbstatbeständen die Grundpfandrechte, bevor mit den dinglichen Nutzungsrechten und der Abwehr von Eigentumsbeeinträchtigungen geschlossen wird.
Wobei „Abschluss“ hier relativ zu verstehen ist, da im Anschluss an das letzte Kapitel noch ein Anhang mit einem Mustergrundbuchauszug (S. 151 ff.) folgt. Dadurch soll das doch eher fremde und zuweilen auch sehr theorielastige Grundbuchrecht illustriert werden. Dieses Rechtsgebiet, das neben dem materiell-sachenrechtlichen Teil die formellen Schranken enthält, wird im Rahmen eines Exkurses im Zuge der Erwerbstatbestände überblickartig vorgestellt (Rn. 38 ff.). Doch nicht nur im Anhang, auch ansonsten wurden immer wieder Beispiele vorgestellt, das Muster einer notariellen Urkunde zur Grundschuldbestellung eingefügt (Rn. 43), und kleinere und größere Fälle gelöst, sodass nicht der Eindruck entstehen kann, dass an der praktischen Anwendung der vorgestellten Erläuterungen gespart wurde.
Natürlich ist es angesichts eines Umfangs von ca. 150 Seiten nicht möglich, sämtliche Probleme und Streitigkeiten in extenso auszuführen und mit einer Vielzahl von Argumenten zu unterfüttern. Jedoch sind die Autoren nicht in Verlegenheit geraten, die Streitigkeiten auszusparen und sich auf ein bloßes wiederholen des Normtextes zu beschränken. So wurde etwa der Streit über die Anforderungen des Entstehens des Anwartschaftsrechts am Eigentum eines Grundstücks vorgestellt (Rn. 52 f.) oder auch der Klassikerstreit im Immobiliarsachenrecht über die Möglichkeit des gutgläubigen Zweiterwerbs einer Vormerkung (Rn. 141).
Insofern kann nicht behauptet werden, dass Prof. Dr. Helms und Dr. Zeppernick, MBA,den Kern des Sachenrechts verfremdet haben. Jedoch kann wohl nicht erwartet werden, dass insbesondere in den Randbereichen noch genügend Tiefenschärfe vorhanden ist. Dessen ungeachtet, kann das vorliegende Buch zum Immobiliarsachenrecht der JuraKompakt-Reihe jedoch definitiv zum überblicksartigen Lernen oder zur Kurzwiederholung genügen. Insbesondere durch die Verweise im Fließtext, die vor allem auf den BeckOK-BGB Bezug nehmen, kann dieser Überblick bei Bedarf ausgeweitet werden. Insofern kann dieses Kurzlehrbuch erfolgreich dazu beitragen, sich erstmalig einen Überblick zu verschaffen oder aber auch das Erlernte zu wiederholen.