Engels, Patent-, Marken- und Urheberrecht – Leitfaden für Ausbildung und Praxis, 9. Auflage, Vahlen 2015
Von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Stephan Lemmen, Bad Berleburg
1995 begründete der Patentanwalt Dipl.-Ing. Volker Ilzhöfer das vorliegende Werk, welches nun zum zweiten Mal vom Vorsitzenden Richter am Bundespatentgericht München Rainer Engels überarbeitet und auf den Stand von Dezember 2014 gebracht wurde.
Schon 1995 stellte Ilzhöfer klar, dass der gewerbliche Rechtsschutz und das Urheberrecht national und international zunehmende Bedeutung – insbesondere bei der Bekämpfung der Produktpiraterie – gewinnen. Dies gilt heute mehr denn je, hat aber trotzdem noch nicht unbedingt dazu geführt, dass in Ausbildung und Praxis großer Wert auf Kenntnisse in diesen Rechtsgebieten gelegt wird. Jedoch kommt heute kaum ein Jurist – egal ob unternehmensin- oder -extern angesiedelt – ohne Grundkenntnisse in diesen Bereichen aus, wenn er für Wirtschaftsunternehmen tätig sein möchte. Ziel des Werkes seit 1995 ist es daher einen Überblick über das Patent–, das Marken- und das Urheberrecht zu verschaffen, der auf die Bedürfnisse der Praxis, aber auch der Ausbildung, zugeschnitten ist. Dieses Ziel verfolgt das Werk indem es seine grundlegenden Erläuterungen mit zahlreichen Ablaufplänen über Verfahren, mit Kurzfassungen des Patent-, Marken- und Urheberrechtes, mit Tabellen, die bei der gemeinsamen Behandlung der Gesetze einander entsprechende Vorschriften enthalten, mit Beispielen und Fallbeispielen aus der aktuellen Rechtsprechung sowie mit Prüfungsschemata illustriert.
Eingearbeitet wurden in der Neuauflage die nach Erscheinen der 8. Auflage in Kraft getretenen Gesetze, Verordnungen und Mitteilung des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) sowie deren Änderungen. Besonders zu erwähnen seien hier das neue seit 1. Januar 2014 geltende Designrecht und wesentliche Änderungen im patentrechtlichen Nichtigkeitsverfahren und Verfahren vor dem DPMA einschließlich der elektronischen Aktenführung. Ebenfalls Einbezogen wurde insbesondere die aktuelle Rechtsprechung des Gerichtshofes der Europäischen Union (EuGH) und des Bundesgerichtshofes (BGH). Ergänzt wurde das Werk um das Thema des neu geschaffenen einheitlichen Patentschutzes für das Gebiet der EU durch das europäische Patent mit einheitlicher Wirkung, das sog. Einheitspatent, und dem zugehörigen Einheitlichen Patentgericht. Vertiefender dargestellt werden die systematischen Zusammenhänge des Immaterialgüterrechts und der Schutzschranken sowie die Änderungen des nationalen Rechts und dessen Interpretation infolge des Einflusses der europäischen Rechtsharmonisierung. Weiterhin die Abgrenzung der Immaterialgüterrechte und der einzelnen Schutzrechtsgesetze zueinander, insbesondere im Bereich des Marken– und Urheberrechts, aber auch soweit eine solche Abgrenzung zum Recht des unlauteren Wettbewerbs (UWG) erforderlich ist. Im Rahmen der Rechtsfolgen von Schutzrechtsverletzungen und Haftung wurden die Grundsätze der Aktiv– und Passivlegitimation und insbesondere die Störerhaftung vertiefend dargestellt. Der Bereich des Internets unter dem Aspekt von MarkenG und UrhG einschließlich der Haftungsprivilegien nach dem Telemediengesetz (TMG) hat aufgrund der hohen Aktualität und der der rasanten Entwicklung besondere Berücksichtigung im Werk gefunden.
Layout, Inhalts-, Abkürzungs- und Sachverzeichnis des über 570 Seiten starken Werkes lassen keine Wünsche offen. Wichtige Stichworte im Fließtext sind durch Fettdruck hervorgehoben, so dass schnelles Auffinden und gute Lesbarkeit gewährleistet sind. Hervorzuheben und äußerst hilfreich sind die oben bereits erwähnten verschiedenen Illustrationsmittel und die sich am Ende des Werkes befindliche Fall- und Lösungssammlung zum Patentgesetz, Gebrauchsmusterrecht, Designrecht (Geschmacksmusterrecht), Markenrecht, Urhebergesetz sowie zur Schutzrechtsverletzung und zum Schutzrecht im Rechtsverkehr.
Fazit: Das Werk sucht seinesgleichen und stellt in vorbildlicher Weise einen wirklichen Leitfaden für Ausbildung und Praxis sowie ein hervorragendes Lern- und Fallbuch dar. Es kann uneingeschränkt empfohlen werden, da es sich sowohl für Juristen als auch für Nichtjuristen – bei beiden Gruppen unerheblich, ob nun mit oder ohne Vorkenntnisse und Erfahrungen ausgestattet – bestens als erstes Nachschlagewerk oder eben Lern- und Arbeitsbuch zur erstmaligen und weiteren Erschließung der Materien eignet.