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Rezension Strafrecht: Waffenrecht


Heller / Soschinka, Waffenrecht, 3. Auflage, C.H. Beck 2013

Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl


In Straf- und Bußgeldsachen gehört das Waffenrecht neben dem Betäubungsmittelrecht zu den wichtigsten Nebengebieten. Gleichwohl ist die Literatur dazu höchst überschaubar, sodass man stets froh ist, wenn etablierte und fundierte Werke, die das vorliegende Handbuch von Heller / Soschinka wieder eine Neuauflage erfahren. Knapp unter 600 Seiten erwarten den Leser, wobei nicht nur das materielle Recht aufgegriffen wird, sondern auch waffennutzerspezifische Kapitel für die effektive Rechtsanwendung bzw. -beratung sorgen sollen - Stichwort „waffenrechtliche Zuverlässigkeit“. Aktuelle Neuerungen wie zum Nationalen Waffenregister 2012 wurden berücksichtigt.

Das Buch ist in zwei Teile A und B aufgegliedert. Zunächst wird Grundlagenwissen vermittelt. Dabei befassen sich die Autoren mit den möglichen Rechtsquellen, also dem Waffengesetz, europäischen Vorgaben aber auch mit dem Kriegswaffenkontrollgesetz, dem Sprengstoffgesetz, dazu werden das Jagdrecht, das Versammlungsrecht und abschließend auch kurz das Verhältnis zum Strafrecht angesprochen. Danach wird in einem eigenen Kapitel aufwändig zu einzelnen Waffen, Munition und der Kategorie „verbotene“ Waffen referiert, alles reichhaltig bebildert und mit grau hinterlegten Übersichten noch einmal transparent gemacht.

Sodann wird das Waffengesetz genau beleuchtet, vor allem zum Umgang mit Waffen sowie den dabei möglichen Straftatbeständen und Ordnungswidrigkeiten samt den zusätzlichen Folgen Einziehung und Verfall. Aktuelle Rechtsprechung, insbesondere die BGH-Entscheidung zur Notwehr mittels Schuss ohne Ankündigung, findet auf engem Raum Eingang in die kompakte, aber umsichtige Abbildung der Rechtslage. Prozessual wichtige Schlagworte wie Notwehr oder Verbotsirrtum, jüngere Neuerungen wie die Verantwortlichkeit für den Zugriff Unbefugter auf Waffen oder Munition, aber auch die Frage, wer überhaupt zur Einziehung berechtigt ist, werden behandelt. In eigenen Übersichten zu Straftatbeständen und Ordnungswidrigkeiten sortieren die Autoren die möglichen Tatbegehungsvarianten und verweisen intern auf Randnummern, in denen dann zur Thematik weitere Informationen vorhanden sind - eine geschickte Herangehensweise und förderlich für denjenigen, der spezifische Details sucht, aber eben keinen Kommentar nutzen möchte oder kann.

Nach einem Exkurs zum Beschussgesetz widmet sich ein umfangreiches Kapitel der Erteilung der waffenrechtlichen Erlaubnis. Die verschiedenen Varianten der Erlaubnis werden vorgestellt, danach ausgehend von der Grundnorm des § 4 WaffG die Voraussetzungen für die Erteilung erläutert und das Problem des Altbesitzes angesprochen. Im Folgenden geht es um das Verfahren vor der Waffenbehörde, samt den klassischen verwaltungsrechtlichen Problemen Zuständigkeit, Rücknahme und Widerruf oder einzelner Waffenverbote. Nicht fehlen darf danach das Kapitel zu den Rechtsbehelfen samt Klageverfahren beim Verwaltungsgericht. Weitere Kapitel befassen den Leser mit der Aufbewahrung und dem Transport von Waffen. Schließlich wird der Auslandsbezug des Waffengesetzes dargestellt, darunter auch die Unterscheidung zwischen Verbringen von Waffen und der bloßen Mitnahme nach, durch oder aus Deutschland, wobei dem Europäischen Feuerwaffenpass ein großes Unterkapitel zugedacht wurde.

In Teil B geht es anschließend um verschiedene Personen, die Umgang mit Waffen haben. Eigene Kapitel betreffen deshalb die Jägerschaft, Sportschützen, schießsportliche Vereine oder den Betrieb von Schießstätten. Ebenfalls Berücksichtigung finden Brauchtumsschützen, Bewachungspersonal (sogar einschließlich einiger Absätze zur Seepiratenbekämpfung durch Bewachungsunternehmen, höchst aktuell also!), Waffensammler, Sachverständige, Hersteller und Händler. Hinzu kommen Abschnitte zum Verlust und Fund von Waffen, zum Einsatz etwa bei Theater und Film, zu Spielen mit Softair- oder Laser-Waffen sowie abschließend ein kurzes Kapitel zu Dienstwaffenträgern. Innerhalb dieser Kapitel finden die Autoren stets Raum für allgemeine und spezielle Informationen, sodass z.B. im Kapitel zur Jagd nicht nur Jagdwaffen näher beschrieben sind, sondern auch die besondere Situation des Jagdscheinanwärters beim Erwerb von Waffen erfasst wird. Komplexe Themen wie die Erlaubnis für den Betrieb einer Schießstätte werden im gebotenen Umfang aufgegriffen. Aber auch Sonderfragen wie eine Anerkennung einer Gefährdung einer Person nach § 19 Abs. 1 WaffG werden präzise und vor allem ausgewogen beantwortet, gerade was die tatsächliche Notwendigkeit des Schusswaffeneinsatzes anbelangt.

Insgesamt ist dieses Handbuch ein wertvolles Kompendium für die strafrechtliche Praxis, selbst wenn der Schwerpunkt des Buches eher auf dem Verwaltungsrecht liegen dürfte. Aber allein die Kenntnis, die über Waffen, deren Handhabung, Erwerbbarkeit und legale Nutzung vermittelt wird, ist für die Beurteilung eines strafrechtlichen Falles essentiell und kann in dieser Genauigkeit und Plastizität nicht von einem Kommentar vermittelt werden. Dank gut abgestimmter interner Verweise und gut gepflegter Anhänge zu Waffen, Normen und Stichworten gelingen die allgemeine und auch die punktuelle Nachschau mit diesem Werk ganz vorzüglich.

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