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Rezension Öffentliches Recht: Sozialrecht

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Eichenhofer, Sozialrecht, 9. Auflage, Mohr Siebeck 2015

Von RAin, FAin für Medizinrecht und FAin für Sozialrecht Elvira Bier, Saarbrücken


Das Werk „Sozialrecht“ von Eberhardt Eichenhofer ist mittlerweile in der 9. Auflage erschienen und ist zu einem Preis von 24,00 € zu erwerben. Das Buch steht in der Tradition des 1971 von Georg Wannagart im Verlag Mohr-Siebeck erstmalig aufgelegten „Lehrbuch des Sozialversicherungsrechts“.

Das Buch ist aufgegliedert in den Abschnitt A „Grundlagen“ und Abschnitt B „System des Sozialrechts“.

Der Autor gibt dem Leser im Abschnitt A zunächst einen Überblick über den Begriff „Sozialrecht“ und wendet sich sodann ausführlich der Geschichte des Sozialrechts zu. Dabei beschränkt er sich nicht nur auf die Entstehung der Sozialversicherung in Deutschland im 19. Jahrhundert, sondern beschreibt auch die Ansätze der Sozialhilfe in der Antike, im Mittelalter und schließlich in der Neuzeit. Anschaulich wird im folgenden Kapitel „Wirtschaftliche Bedeutung und Zukunft des Sozialrecht“ das Sozialbudget für das Jahr 2013, was mit einem Umfang i. H. v. 812,2 Milliarden Euro zu Buche schlug, dargestellt.

Im Kapitel „Internationale Dimension des Sozialrechts“ stellt Eichenhofer sehr detailliert die europarechtlichen Bestimmungen dar. Es folgt ein Überblick über das Sozialrecht in Verbindung mit dem Grundgesetz. Der Abschnitt A schließt mit Ausführungen zu der Stellung des Sozialrechts im Rechtssystem, wobei die Zusammenhänge zwischen dem Sozialrecht und dem Verwaltungsrecht, dem Strafrecht, dem Steuerrecht und dem Schuldrecht anschaulich erörtert werden.

Abschnitt B „System des Sozialrechts“ widmet sich dem materiellen Recht, wobei Eichenhoferzunächst auf die allgemeinen Regelungen im SGB I eingeht. Daran schließen sich Ausführungen zu dem sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren an. Die „Allgemeinen Grundsätze“ schließen mit Ausführungen zu den Ausgleichsansprüchen der Sozialleistungsträger untereinander sowie dem Rechtsschutz im Sozialrecht. Der 2. Teil im Abschnitt B beinhaltet das Recht der sozialen Vorsorge. Darauf folgt eine Darstellung der Alters-, Invaliditäts- und Hinterbliebenenversicherung. Die Zweige des Sozialrechts, nämlich das gesetzliche Renten-, Unfall-, Kranken- und Pflegeversicherungsrecht wie das Arbeitsförderungsrecht werden in Grundzügen dem Leser nahegebracht. Nicht unerwähnt bleiben Ausführungen zum Versorgungsausgleich. Das Werk endet mit einer Übersicht zu den sozialen Familienleistungen, der Sozialhilfe und schließlich dem Kinder- und Jugendhilferecht.

Hervorzuheben ist die detaillierte Aufarbeitung der Geschichte des Sozialrechts. Das Werk hebt sich im Übrigen durch die Ausführungen zu den Wechselbeziehungen zwischen dem Sozialrecht und anderen Rechtsgebieten von Standardwerken ab. Einziger Wermutstropfen sind die Ausführungen zum materiellen Recht im Abschnitt B, da diese nur in Grundzügen dargestellt werden.

Das Werk wird jedem anempfohlen, der sich einen ausführlichen Überblick über das Sozialrecht verschaffen will, wie beispielsweise Studierende, wissenschaftliche Mitarbeiter, aber auch Praktiker, wie (angehende) Fachanwälte für Sozialrecht.


Im Hinblick auf die bemerkenswerte Ausführlichkeit des Werks im Abschnitt A ist das Preis-Leistungs-Verhältnis mehr als angemessen.

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