Jung, Die Gesetzliche Rentenversicherung in der sozialgerichtlichen Praxis, 1. Auflage, Boorberg 2015
Von RA, FA für Sozialrecht und FA für Bau- und Architektenrecht Thomas Stumpf, Lehrbeauftragter FH Öffentliche Verwaltung Mayen (Rheinland-Pfalz), Pirmasens
Der Deutsche Sozialgerichtstag gibt mit dem vorliegenden Band einen weiteren Praktikerleitfaden heraus, diesmal zur Gesetzlichen Rentenversicherung. Autor ist kein Geringerer als der Vorsitzende Richter am Landessozialgericht Hans-Peter Jung aus Essen, ein ausgesprochener Kenner der Materie.
Der schmale Band gliedert seine ca. 140 Seiten in 10 Abschnitte und packt in diese eine Menge Wissen, dass man als Sozialrechtler auf diesem Feld irgendwie parat haben sollte. Und falls nicht – macht nichts, jetzt hat man es kompakt im Überblick. Gleich der erste Abschnitt befasst sich mit dem unliebsamen und wenig beliebten (und noch weniger bekannten) Bereich der rentenrechtlichen Zeiten, ein düsteres Feld für viele Rechtsanwender. Diese sind aber sehr wichtig und von zentraler Bedeutung für die verschiedenen Rentenarten, nicht zuletzt ist ihre Erfüllung objektive Tatbestandsvoraussetzung. Ihre praktische Bedeutung kann man auch am Umfang ausmachen, denn sie beanspruchen über ein Viertel des gesamten Seitenvolumens des Leitfadens. Der Autor belässt es nicht dabei, die zahlreichen verschiedenen Rentenzeiten zu definieren und zu erläutern, was er dankenswerter Weise stets unter Angabe der konkreten gesetzlichen Bestimmungen tut. Er trägt auch zahlreiche Entscheidungen zu einzelnen Fallkonstellationen zusammen und gibt weiterführende Hinweise. Für einen so schmalen Band eine sehr detaillierte Darstellung.
Der zweite Teil stellt die einzelnen Rehabilitations- und Teilhabeleistungen im Einzelnen dar, während Teil 3 sich mit der allgemeinen Renteninformation und Rentenauskunft und der Kontenklärung befasst, immer eng an der jeweiligen Gesetzesgrundlage. Die Abschnitte 4 bis 8 befassen sich mit der Darstellung der einzelnen Rentenarten, wobei der Erwerbsminderungsrente, der teilweisen Erwerbsminderungsrente, der Hinterbliebenenrente, der Waisenrente und den Altersrenten jeweils eigene ausführliche Abschnitte gewidmet sind. Teil 9 erläutert die Rentenberechnung als solche und befasst sich insbesondere mit der berühmten Rentenformel. Der letzte Teil liefert ein nützliches, übersichtliches „kleines Lexikon rentenrechtlicher Begriffe“. Ein kurzes Inhaltsverzeichnis rundet den Leitfaden ab.
Das Rentenrecht ist kompliziert. Sehr kompliziert. Das SGB VI ist ein umfangreiches Gesetz mit teilweise sehr verstreut liegenden, dennoch im Kontext stehenden Vorschriften, die nicht immer leicht verständlich sind. Dieser kleine Leitfaden ist äußerst hilfreich und bringt gebündelt und komprimiert Licht ins Dickicht und sorgt für einen guten Einstieg und einen ordentlichen Überblick. Der Leitfaden ist sehr gelungen und lässt sich sehr gut handhaben. Auf den nächsten Leitfaden darf man sich daher schon freuen.