Jüdt / Kleffmann / Weinreich, Formularbuch des Fachanwalts Familienrecht, 4. Auflage, Luchterhand 2015
Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl
Nachdem ich seit je her ein großer Fan von Formularbüchern bin, habe ich auch dieses Exemplar mit Spannung erwartet. Das Handbuch des Fachanwalts Familienrecht und den Fachanwaltskommentar Familienrecht nutze ich bereits seit langem und war mit jeder Auflage hochzufrieden. Auch das Formularbuch wird von zahlreichen Autoren geprägt, die man z.B. aus der Fachanwalts-Reihe des Luchterhand-Verlages und aus der weiteren familienrechtlichen Fachliteratur kennt, sodass schon dies ein Qualitätsversprechen für das Formularbuch beinhaltet. Auffällig ist dabei, dass die Herkunft der Autoren sich nicht auf die Anwaltschaft beschränkt, sondern auch Richter, ein Notar, Vertreter der Wissenschaft und auch ein Psychologe für die Formulare verantwortlich zeichnen. Über den Online-Zugriff bei jurion kann man die Formulare auch umstandslos in den täglichen Geschäftsbetrieb integrieren. Mit 1360 Seiten inklusive Verzeichnissen stellt das Formularbuch ein echtes Schwergewicht dar, das man nicht einfach mal so zu Gericht trägt, sodass der Online-Zugriff erst recht von großem Nutzen ist.
Insgesamt 16 Kapitel warten auf den Rechtsanwender. Zunächst werden anhand klassischer Schlagworte des Familienrechts bzw. des Familienrechtsverfahrens Abschnitte gebildet, die den Nutzer dann mit zahlreichen Detailfragen konfrontieren. Beginnend mit der Ehescheidung thematisieren die Folgekapitel dann den Unterhalt, das Güterrecht, das Sorgerecht. das Umgangsrecht sowie Ehewohnungs- und Haushaltssachen. Dann wird mit dem Gewaltschutz der Fremdkörper des neuen FamFG (dazu Schulte-Bunert, S. 747) abgehandelt, bevor es dann zum Versorgungsausgleich, zu den Ehewirkungen und zu der außerehelichen Partnerschaft, also nichteheliche Lebensgemeinschaft und Lebenspartnerschaft geht. Abrundend befassen sich die späteren Kapitel noch mit Mediation, Eheverträgen, Kostenfragen inklusive Anwaltsgebühren, dem Abstammungsrecht, Adoptionssachen und dem IPR.
Der gewählte Aufbau entspricht keineswegs anderen Formularbüchern aus der Reihe. Denn im Vergleich z.B. zum Formularbuch des Fachanwalts Verkehrsrecht, wo ausgehend von Mustern einzelne Problemfelder anschließend erörtert werden, erhält der Leser vorliegend vielmehr eine mitunter kompakte, mitunter aber auch hoch interessante Zusammenfassung und Einführung in das Familienrecht und die angesprochenen Themengebiete, die dann an passender Stelle mit geeigneten Mustern untermauert werden. Der Unterabschnitt zur Bedeutung von Stress (S. 81, Friederici) z.B. ist wunderbar zu lesen, ebenso das dazu gehörende ganze, bisweilen leicht ironisch geschriebene Kapitel zur „Trennungskunde“ - ich hätte all das aber in einem Formularbuch schlicht nicht erwartet. Daneben findet man aber natürlich ganz klassische Bauteile der familienrechtlichen Anspruchsstellung mit zugehörigen Mustern, etwa zum Auskunftsverlangen (S. 148, Reinken), zur Stufenklage (S. 331, Hammermann), zum Antrag auf Ersetzung der Zustimmung nach § 1365 Abs. 2 BGB (S. 507, Jüdt) oder auch eine einstweilige Anordnung zum Umgangsrecht (S. 606, Ziegler). Ebenfalls zahlreich vorhanden sind Vorschläge zum Antrag auf Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe und dies auch bei komplizierten prozessualen Situationen (etwa S. 901, Teilungsversteigerung, Schick). Besonders gefallen hat mir das Kapitel zu den Eheverträgen (S. 1044 ff., Steer), wo nicht nur die bestehenden rechtlichen Spannungen, sondern auch das Zusammenspiel zwischen anwaltlicher und notarieller Beratung gut herausgearbeitet werden. Schließlich ist positiv zu vermerken, dass neben den Mustern auch viele Beispiele dem Leser Sicherheit für die Rechtsanwendung vermitteln, gerade wenn es um Berechnungen geht, sei es beim Unterhalt, bei güterrechtlichen Vorgänge oder später bei den Anwaltsgebühren.
Wie man das vorliegende Werk bewertet, dürfte sehr subjektiv geprägt sein. Wer ein „reines“ Formularbuch sucht, könnte von der Masse der vorhandenen, lehr- bzw. handbuchgleichen Informationen erschlagen werden. Wer hingegen der hier gewählten Form der Symbiose zwischen relativ ausführlicher Erläuterung und direkter Umsetzung in Muster etwas abgewinnen kann, wird von dem Formularbuch sehr angetan sein - so jedenfalls ging es mir. Gerade weil die z.T. langjährig erfahrenen Autoren ihre Sicht auf die Praxis mit einfließen lassen, entdeckt man hier und da auch Aspekte des Familienrechts, die bei bloßer Kommentarnutzung verborgen bleiben. Insofern eine klare Empfehlung meinerseits.