Bayerlein [Hrsg.], Praxishandbuch Sachverständigenrecht, 5. Auflage, C.H. Beck 2015
Von Dipl.-Kfm. Dr. Werner Franke, Sachverständiger in Wirtschaftsstrafverfahren
Das bereits in der 5. Auflage vollständig überarbeitete „Praxishandbuch Sachverständigenrecht“ verdient insbesondere wegen seiner Bearbeitungstiefe Aufmerksamkeit. Hervorzuheben ist insbesondere, dass sich das Werk, wie man vom Titel her vermuten könnte, nicht ausschließlich mit der für die Sachverständigentätigkeit unerlässlichen neuesten Gesetzgebung und aktuellster Rechtsprechung befasst, sondern auch eher profane, aber dennoch wichtige Themen wie die Zertifizierung, die Werbung und den Auftritt des Sachverständigen in einigen Kapiteln umfassend behandelt.
Besonderes Augenmerk verdienen die Ausführungen zur Festlegung von Umfang und Inhalt des Sachverständigenvertrages, zur Frage der Anwendung oder Nichtanwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) bei privater Sachverständigentätigkeit sowie zu Funktionen des Sachverständigen als Schiedsgutachter, Mediator oder Schlichter.
Sowohl zum Aufbau und Inhalt eines Gutachtens als auch für die Ausgestaltung und den Abschluss eines privaten Sachverständigenvertrages werden Empfehlungen und Tipps gegeben, die Vor- und Nachteile der Einbeziehung von AGB in den Vertrag hinreichend diskutiert; gleichwohl wären spezielle Hinweise für die Ausgestaltung der AGB hilfreich gewesen.
Im zusammenwachsenden Europa verstärken sich die Möglichkeiten grenzüberschreitender Tätigkeiten für Sachverständige im privaten wie im gerichtlichen Bereich. Dem Werk kommt das Verdienst zu, sich dieses immer wichtiger werdenden Themas anzunehmen. Die sich aus den neuen Entwicklungen ergebenden Haftungsfragen werden für einzelne europäische Länder, zum Beispiel England, Frankreich und Italien, erläutert. Ebenso werden die wichtigsten Regelungen im Internationalen Privatrecht und hilfreiche Praxishinweise, beispielweise hinsichtlich der Qualitätsanforderungen sowie der Beauftragung deutscher Sachverständiger durch ein ausländisches Gericht, angesprochen.
Neben einem übersichtlichen Inhalts- und Stichwortverzeichnis verdient der Website-Service, über den unter anderem aktuelle Ergänzungen bei wichtigen Gesetzesänderungen oder Gerichtsentscheidungen abgerufen werden können, besondere Beachtung.
Fazit: Das Werk ist für Sachverständige aller Bereiche (genannt seien die Schwerpunkte: Informationstechnologie (IT), Bau, Kraftfahrzeuge (Kfz), Landwirtschaft und Medizin) unentbehrlich und auch für die mit Sachverständigen in Berührung kommenden Rechtsanwälte und Richter uneingeschränkt zu empfehlen. Es hat sich seit vielen Jahren in der Praxis bewährt und gilt zu Recht als das Standardwerk zum Thema Sachverständigenrecht.