Quantcast
Channel: Die Rezensenten
Viewing all articles
Browse latest Browse all 2717

Rezension Zivilrecht: Verbraucherprivatrecht

$
0
0

Bülow / Artz, Verbraucherprivatrecht, 4. Auflage, C.F. Müller 2014

Von RA Tim Hendrik Walter, Unna


Das Verbraucherprivatrecht gehört im ersten juristischen Staatsexamen sicherlich zu den Themenbereichen mit der größten Examensrelevanz. In nahezu jeder Klausur mit schuldrechtlichem Einschlag lassen sich für das Prüfungsamt Problematiken einbauen, die den allgemeinen schuldrechtlichen Teil oder die besonderen Verträge modifizieren. Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Bülow und Prof. Dr. Markus Artz bieten in ihrem Lehrbuch „Verbraucherprivatrecht“ den Studierenden auf 250 Seiten eine mehr als umfassende Darstellung zu allen relevanten Problemstellungen an.

In kaum einem anderen Rechtsgebiet kam es in den letzten Jahren zu derart radikalen und praxisrelevanten Änderungen wie im Verbraucherprivatrecht. Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie, welche am 14.06.2013 vom Bundestag beschlossen und am 13.06.2014 in Kraft trat, brachte wesentliche Änderungen mit sich, die gerade für den Onlinehandel enorme Umstellungen bedeuteten. Glücklicherweise haben die Autoren schnell reagiert und ihr Werk, welches erstmals im Jahre 2003 erschienen ist, in der mittlerweile 4. Auflage auf den neusten Stand gebracht.

Das Lehrbuch unterteilt sich in drei Teile. Im ersten Teil werden die Grundlagen dargestellt, inklusive einer kurzen geschichtlichen Übersicht über die Entstehung und Entwicklung des Verbraucherprivatrechts, welche in der gebotenen Kürze abgehandelt wird. Der zweite Teil behandelt die allgemeinen verbraucherrechtlichen Vorschriften, bevor schließlich im dritten und umfangreichsten Teil die einzelnen verbraucherrechtlichen Schuldverhältnisse folgen. Dabei beschränken sich die Autoren nicht nur auf die Evergreens der besonderen Vertriebsformen, Finanzgeschäfte, Allgemeine Geschäftsbedingungen und den Verbrauchsgüterkauf. Auch die Freizeitbezogenen Geschäfte, das Gütertransportrecht, das internationale Privatrecht, die Produkthaftung sowie die wettbewerbsrechtliche Sondervorschriften § 241a BGB und § 661a BGB erhalten prägnante Kurzauftritte.

Inhaltlich richtet sich das Werk nach eigener Angabe an fortgeschrittene Studierende. Dieser Hinweis hat seine Berechtigung. Diejenigen, welche sich zunächst noch mit den Grundlagen des Schuldrechts auseinandersetzen müssen, sollten eine Anschaffung erst im späteren Verlauf ihres Studiums in Erwägung ziehen. Das liegt nicht zuletzt daran, dass das Lehrbuch fast vollständig auf Fallbeispiele, Schemata und Schaubilder verzichtet. Zum erstmaligen Erarbeiten des Stoffes ist dies denkbar ungeeignet. Zum Nachschlagen oder zur Vertiefung ist die Publikation aber hervorragend auf die Bedürfnisse desjenigen Studenten abgestimmt, der während des Repetierens noch das ein oder andere Fragezeichen im Kopf hat. Die Antwort findet sich nach Aufschlagen des Werkes prompt, denn die relevantesten Fragestellungen, wie der „Ersatz von Ein- und Ausbaukosten“, erhalten jeweils ihre eigene Ziffer. Exemplarisch sei hierfür auf die Darstellung der extrem examensrelevanten Thematik der Beweislastumkehr im Verbrauchsgüterkauf gem. § 476 BGB verwiesen. Hier erfolgt eine sehr schöne Darstellung mit Klassikerrechtssprechungshinweisen zur Problematik von Schäden, die auf einen Grundmangel zurückzuführen sind. Dadurch kann der Student beispielsweise den berühmten „Zahnriemenfall“ vom „Katalysatorfall“ sicher abgrenzen und mit diesem Zusatzwissen ggf. auch in einer mündlichen Prüfung glänzen.

Bülow/Artz‘ „Verbraucherprivatrecht“ ist ein Nachschlage- und Vertiefungswerk für Studenten, die noch einmal eine andere Quelle konsultieren wollen oder sich für die Thematik besonders interessieren. Für ein intensives „Durcharbeiten“ in Hinsicht auf das Examen ist das Werk weniger geeignet. Dafür ist die Publikation, insbesondere was die Finanzgeschäfte angeht, zu breit angelegt. Wer aber nach einer systematischen Darstellung zu bestimmten verbraucherrechtlichen Fragestellungen sucht, sollte beruhigt zugreifen.

Viewing all articles
Browse latest Browse all 2717