Berneke / Schüttpelz, Die einstweilige Verfügung in Wettbewerbssachen, 3. Auflage, C.H. Beck 2015
Von RA Dr. Tobias Hermann, Hamburg
Über 10 Jahre nach Erscheinen der Vorauflage erscheint die Neuauflage, nunmehr bearbeitet von Schüttpelz, dem Vorsitzenden Richter des 20. Wettbewerbssenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf. Gerade im Wettbewerbsrecht kommt dem Instrument der einstweiligen Verfügung zur Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen eine überragende Rolle zu. Für Kollegen, die ansonsten wenig mit diesem Rechtsgebiet zu tun haben, lauern hier bereits in prozessualer Hinsicht diverse Stolperfallen, zu deren Vermeidung dieses Werk beiträgt. Der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte und deren regionalen Unterschieden kommt dabei eine wichtige Rolle zu, deren Kenntnis für die erfolgreiche Durchsetzung wettbewerbsrechtlicher Ansprüche unabdingbar ist.
Der Autor behandelt hier nach einer Einleitung (Kapitel A.) und den Grundlagen (B.) das Verfahren auf Erlass (C.), Aufhebung und Vollziehung (F.) der einstweiligen Verfügung sowie das Verhältnis zur Hauptsacheklage (G.). Die Aufhebung kann dabei auf Versäumung der Klageerhebung zur Hauptsache (D.) oder veränderten Umständen (E.) beruhen. In weiteren Kapiteln werden der Streitwert, die Gebühren, die Kostenerstattung (Kapitel H), der Schadensersatzanspruch nach § 945 ZPO im Falle einer schuldhaft zu Unrecht erwirkten Verfügung (Kapitel I.) sowie die einstweilige Verfügung in anderen Rechtsgebieten (Kapitel J.) behandelt.
Im Rahmen des Verfügungsanspruchs wird die Dringlichkeit von Gesetzes wegen grundsätzlich vermutet (§ 12 II UWG), kann aber durch Zuwarten mit der Rechtsverfolgung seitens des Antragstellers widerlegt werden. Schüttpelz geht hier sorgfältig auf die regional stark divergierende Rechtsprechung der Oberlandesgerichte ein (Rn. 154 ff.). Grundsätzlich sollte man sich als Antragsteller hier an einer durchschnittlichen Eilfrist von einem Monat ab Kenntnis von der Rechtsverletzung und dem Schädiger orientieren, um auf der sicheren Seite zu sein. Das OLG Düsseldorf ist hier mit zwei Monaten deutlich großzügiger. Diese relativ lange Eilfrist ist aber die Ausnahme, hilft jedoch als fliegender Gerichtsstand im Notfall weiter, wenn der Antragsteller schon relativ lange mit einem Verfügungsantrag gewartet hat.
Für den Verfügungsanspruch kommt es auf die Glaubhaftmachung durch den Antragsteller an (Rn. 224 f.). Die Glaubhaftmachung kann dabei z.B. durch Vorlage von eidesstattlichen Versicherungen erfolgen (Rn. 238), die dem Gericht stets im Original vorgelegt werden sollten.
Nach Erlass der Verfügung – regelmäßig im Beschlusswege ohne mündliche Verhandlung (Rn. 364 ff.) – hat der Antragsteller die Verfügung im Parteibetrieb dem Antragsgegner zuzustellen, um seinen Vollziehungswillen zu dokumentieren (Rn. 558 ff.).
Unter dem Strich bekommt der Praktiker hier für knapp 60 Euro eine 243 Seiten umfassende kompakte Darstellung mit einer klaren und verständlichen Diktion, die ihresgleichen sucht. Jeder, der mit einer einstweiligen Verfügung in Theorie oder Praxis auch außerhalb des Wettbewerbsrechts zu tun hat und nach einer zuverlässigen Darstellung dieser hochspezialisierten Materie sucht, kommt an diesem einmaligen Werk kaum vorbei.