Baur / Tappen (Hrsg.), Investmentgesetze, Band 1 und 2, 3. Auflage 2015, DeGruyter
Von David Eckner, LL.M. (King’s College London), Düsseldorf
Dieser Tage begibt man sich beim Blick auf die europäische Kapitalmarktgesetzgebung gerne in die Terminologie von mutigen Seeleuten und Wetterforschern: infolge des „Regulierungs-Tsunamis“, namentlich die Richtlinie 2011/61/EU vom 8. Juni 2011 über die Verwalter alternativer Investmentfonds oder kurz „AIFMD“, schaukelte der „Gesetzgebungs-Tanker“ mit deutscher Beflaggung auf einen riesigen, ausnahmsweise selbst erschaffenen Eisberg zu und prallte mit voller Wucht dagegen; die Umsetzungskatastrophe namens „Kapitalanlagegesetzbuch“ oder kurz „KAGB“ schlug und schlägt zahlreiche weitere Wellen, die zu einer seltenen „Praxis- und Wissenschaftsflut“ führte. Von schnellen und ruckartigen Wellenstößen (Stichwort: Weitnauer/Boxberger/Anders, Kapitalanlagegesetzbuch, 2014, C.H. Beck sowie Patzner/Döser/Kempf, Investmentrecht, 2. Auflage 2014, Nomos) ist ruhiges Fahrwasser weit entfernt. Vielmehr liegt ein weiterer, neuer und zwar kräftiger Wellenstoß dieser Flut vor und dies als Gegenstand dieser Rezension.
Mit frischer Brise zum Jahresstart 2015 erschien im DeGruyter Verlag eine Neuauflage des Klassikers, der schon und immer noch – etwa aus rechtshistorischen Gründen – zum Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften in den 1970er Jahren auf den Schreibtischen der Industrie zu finden war: Investmentgesetze, in dritter Auflage und in gegenwärtig (noch) zwei Bänden, von den Herausgebern Dr. Jürgen Bauraus Köln und Prof. Dr. Falko Tappenaus Frankfurt am Main. Der erste Band deckt die Kommentierungen zu den §§ 1 bis 272 KAGB ab, während der zweite Band die §§ 273 bis 355 KAGB bedient sowie eine Kommentierung und nicht bloß systematische Darstellung des InvStG leistet.
Das Autorenverzeichnis ist gigantisch (mit mehr als dreißig Bearbeitern), ebenso wie der Umfang der vollständigen KAGB-Kommentierung (mit weit über dreieinhalbtausend Seiten). Die Bearbeiter des Kommentars vereinigen das gesamte Spektrum des Sektors, d.h. Vertreter von Beratung, Branchenverbänden, Industrie, Aufsicht, Gesetzgebung und Wissenschaft. Mit dem Baur/Tappenliegt damit der wohl erste Kommentar vor, jedenfalls bis jetzt (eingedenk der zahlreichen KAGB-Kommentarankündigungen), der alle wesentlichen Kritikpunkte an den wenigen Vorgängerwerken berücksichtigt: eine wohlige Mischung aus Bearbeitern, die eine insgesamt zu begrüßende Kommentierung liefern.
Warum der Versuch einer inhaltlichen Bewertung hier nicht unternommen werden soll, liegt aus Sicht der Leser gegebenenfalls auf der Hand: das KAGB, mitsamt allen seinen Querverstrebungen zu weiteren Gesetzgebungsebenen und Rechtsdisziplinen, begegnet erheblichen praktischen wie wissenschaftlichen Problemstellungen, von denen einige allmählich eine Landschaft an Rechtsansichten angediehen ist, während andere Problematiken nach wie vor ein mysterium tremendum darstellen, bei denen entweder die Ratlosigkeit oder mangelnde Entscheidungsfreudigkeit – jedenfalls aus Kommentierungen und aufsichtsbehördlichen Verlautbarungen – den Lesern förmlich ins Gesicht springt. Unter diesen Gesichtspunkten aber ist der Baur/Tappen, getreu seines Erscheinens in der Serie „Großkommentare der Praxis“ und seiner langen und bewährten Tradition, ein furioses Werk, das bereits zuverlässige Antworten auf die vielen Fragen des KAGB und der AIFM Level 2-Verordnung gibt. Das Werk hat sich nach so wenigen Wochen seines Daseins als große Praxishilfe bewiesen und sollte (und wird) auf keinem Schreibtisch fehlen, an dem kapitalanlagerechtliche Themen bearbeitet werden.
Mit besonderer Freude ist die Vervollständigung des insgesamt als dreibändig angekündigten Werkes zu erwarten, die nicht nur in der deutsch-sprachigen Literatur zum Kapitalanlagerecht eine Lücke schließt, sondern zugleich ein großes Bedürfnis der Praxis stillt (so wie schon die beiden bisher erschienenen Bände) und zwar die umfassende Behandlung des beliebten und bedeutsamen Fondsstandorts Luxemburg.
Im Ergebnis, auch wenn an mancher Stelle in einer Folgeauflage sicherlich mit wesentlich mehr Leben zu rechnen sein wird, liefert der Baur/Tappen eines der gegenwärtig hilfreichsten Kommentierungsquellen zum Kapitalanlagegesetzbuch.