Wien, Internetrecht – eine praxisorientierte Einführung, 3. Auflage, Springer-Gabler 2010
Von Rechtsanwalt Florian Decker, Saarbrücken
Der Autor Andreas Wien ist professoral tätig an der Hochschule Lausitz in Cottbus und legt hier ein Lehrbuch zum Internetrecht vor. Das Lehrbuch erhebt nicht den Anspruch das so genannte „Internetrecht“ vollumfänglich darzubieten, sondern soll eine bloße Einführung in die wesentlichen Themen aus diesem Gebiet bringen. Die Zielgruppe besteht daher in erster Linie aus den studierenden der Rechts- und Wirtschaftswissenschaften sowie auch von informations- und medientechnischen Studiengängern an Universitäten und Fachhochschulen. Daneben sollen aber auch die Berufstätigen der IT- und Medienbranche angesprochen werden. Dies stellt der Autor im Vorwort klar und weicht insofern von dem noch undeutlichen Pressetext ab, der von „Praktikern“ im Allgemeinen spricht, zu denen sich im ersten Anhieb z. B. auch der Verfasser zählen würde. Das im Vorwort Versprochene hält das Werk indes.
Die Zielausrichtung spiegelt sich in jedem Falle in der Ausführung des Werkes wieder. Dem Anspruch, nur eine Einführung darstellen zu wollen, entspricht es, dass das Werk lediglich knapp 250 Seiten umfasst. Lobenswert wie passend ist die Themenauswahl, die nach einer Einführung (in den Umgang mit dem Buch, wie auch in die deutschen und europarechtlichen und internationalen Rechtsgrundlagen) zu einer Darstellung von Streitigkeiten über Domainnamen, zu den Problemen mit Internet-Angeboten und dem Urheberrecht, zur Werbung im Netz, den Vertragsschlüssen im Internet, dem Stichwort des
E-Commerce und zu Vermischtem unter der Rubrik „Besonderheiten“ kommt. Auch Computerkriminalität und Strafrecht, Datenschutz sowie sogar prozessuale Fragen finden Erwähnung. Die Themenauswahl ist nicht zu beanstanden und für eine Einführung ohne Frage geeignet, die wohl selbstverständlich nicht umfassend alle angesprochenen Themen im sogenannten „Internetrecht“ abdeckt. So finden sich z. B. durchaus Verwendungsbereiche im so genannten Internetrecht für Fragen des Markenrechts außerhalb des Rechts zu den Domainnamen (wo es im Buch kurz angeschnitten wird) und auch zu anderen Themen. Dies ist aber im Hinblick auf die Ausrichtung des Werkes eben nicht zu kritisieren.
E-Commerce und zu Vermischtem unter der Rubrik „Besonderheiten“ kommt. Auch Computerkriminalität und Strafrecht, Datenschutz sowie sogar prozessuale Fragen finden Erwähnung. Die Themenauswahl ist nicht zu beanstanden und für eine Einführung ohne Frage geeignet, die wohl selbstverständlich nicht umfassend alle angesprochenen Themen im sogenannten „Internetrecht“ abdeckt. So finden sich z. B. durchaus Verwendungsbereiche im so genannten Internetrecht für Fragen des Markenrechts außerhalb des Rechts zu den Domainnamen (wo es im Buch kurz angeschnitten wird) und auch zu anderen Themen. Dies ist aber im Hinblick auf die Ausrichtung des Werkes eben nicht zu kritisieren.
Auch die Ausführungen im Einzelnen zeigen klar und deutlich, dass das Buch sich vor allem an noch lernende oder studierende Personen richtet. So werden die dargestellten Inhalte zum einen nicht mit Fußnoten überfrachtet (was für ein praxisorientiertes Werk zu erwarten gewesen wäre) und zum anderen die einzelnen Themen mit einer Vielzahl von konkreten praktischen Beispielen ergänzt und so für den Nichtpraktiker greifbar gemacht. Aus pädagogischen Überlegungen heraus stellt das Buch auch die wichtigsten der angesprochenen Gesetzesparagraphen im Volltext dar, da der Autor die Notwendigkeit erkannt hat, es seinen Lesern mehr oder minder aufzudrängen, auch diese Texte zu lesen. Nur so sei gewährleistet, dass der Leser den im Buch in flüssiger Sprache dargestellten Themenstoff auch sozusagen anhand des Originaltextes erfasse, so dass er später auch mit dem eigentlichen Gesetzestext etwas anfangen könne. Nicht zuletzt sind am Ende des Buches bzw. auch am Ende des letzten Kapitels Wiederholungsfragen eingefügt mit denen das in der Lektüre hoffentlich Gelernte noch einmal abgeprüft werden kann. Pädagogisch sicherlich ein sinnvoller, wenngleich nicht neuer Ansatz.
Um ein konkretes Beispiel der Darstellungen des Buches heranzuziehen, sei die Darstellung im Punkt 4.4.8 ab Seite 70 zum Thema „Werbe- und Spammails“ hervorgehoben. Hier zeigt sich, dass der Autor hier in einer sehr grundsätzlichen Art und Weise herangeht. So unterbleibt es auch nicht, den Begriff des Spam auch dem heutigen über dieses Problem z. B. normalerweise unterrichteten Studenten anhand eines Beispiels zu erläutern: „A erhält eine E-Mail mit der Betreffzeile „Letzte Mahnung“. Voll Sorge öffnet er die Mail. Statt einer Mahnung sieht er nun die Werbemail eines Uhrenherstellers. A ist empört.“. Es wird das Phänomen des sogenannten Spamming sodann in grundsätzlichen Worten noch einmal erklärend zusammengefasst. Der Autor nimmt – um den Stoff grundlegender zu vermitteln – zunächst eine Laiensicht auf das Problem ein. Sodann wird nach allgemeiner Klarstellung des Themas in dieser Weise zunächst kurz der Gedanke des Spamfilters als Gegenmaßnahme aufgeworfen und sodann die Frage gestellt, ob man denn auch juristisch etwas gegen Spam unternehmen könne. Es wird festgehalten, dass Straftaten im Sinne des StGB eventuell je nach Inhalt des Spams verwirklicht sein könnten. Einzelne Paragraphennennungen oder Beispiele unterbleiben an dieser Stelle, was die eher zivilrechtliche Ausrichtung des Buches wohl zum Ausdruck bringt. Sodann geht das Buch aber auf die wesentlichen gesetzlichen Regelungen aus dem Zivilrecht zu dem Thema Spam ein. So auf § 6 Abs. 2 TMG, § 16 TMG, § 823 Abs. 1 BGB (wo der von Spammails Betroffene durch seine „sonstigen Rechte“ im Sinne der Vorschrift Schutz erlangt) wie auch auf den zentralen § 7 Abs. 3 UWG, der der Einführung gem. dann auch im Volltext (Seite 73) dargestellt und am intensivsten besprochen wird. Interessant wie systemfremd erscheint es sodann, dass auch auf die Frage des Streitwertes von Streitigkeiten um Spam vor Gericht eingegangen wird. Diese Frage wird sich in der Regel nur ein Rechtspraktiker stellen, da der Streitwert schließlich relevant für die Berechnung von Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren ist. Dieser Aspekt will entgegen der vorstehenden guten Darstellung nicht recht zum Thema und zur Ausrichtung des vorgelegten Werkes passen. Da vorstehendes Beispiel indes nur eine Stichprobe darstellt und im Übrigen das Werk anhand seiner begrenzten Zielrichtung auch nicht allzu große Tiefe benötigt oder gar verkraftet, kann dies den guten Gesamteindruck den es beim Verfasser hinterlassen hat, nicht beeinträchtigen. Bei einem derzeitigen Handelspreis von 27,59 € (als E-Book auch für 24,99 € erhältlich) ist sicherlich von einem angemessenen Preis-Leistungsverhältnis zu sprechen. Für die angesprochene Zielgruppe ist das Werk auch durchaus zu empfehlen.