Fritzweiler / Pfister / Summerer, Praxishandbuch Sportrecht, 3. Auflage, C.H. Beck 2014
Von RA Dr. Tobias Hermann, Hamburg
Fritzweiler/Pfister/Summerer legen nach acht Jahren eine komplett neu bearbeitete Auflage ihres Praxishandbuchs Sportrecht vor. Schon anhand des auf mittlerweile über 1.000 Seiten angewachsenen Umfangs lässt sich erahnen, dass dieses Rechtsgebiet immer umfangreicher geworden ist. Das Sportrecht ist eine klassische Querschnittsmaterie in der Schnittstelle zwischen staatlichem Recht und autonomem Verbandsrecht mit Bezügen zu nahezu sämtlichen Rechtsgebieten, wie sich bereits der Gliederung in 9 Teile entnehmen lässt. Das sportbezogene Steuerrecht wurde im 9. Teil wieder mit aufgenommen. Im Anhang finden sich wichtige staatliche und verbandsrechtliche Vorschriften sowie Vertragsmuster, darunter auch der Musterarbeitsvertrag der Deutschen Fußball Liga (DFL) GmbH.
Wie aktuell diese Rechtsmaterie ist, soll an zwei Beispielen verdeutlicht werden. So konkretisierten sich nach Redaktionsschluss Ende 2013 die Pläne zur Schaffung eines eigenen Anti-Doping-Gesetzes, wonach erstmalig auch das Eigendoping und der Besitz von Dopingmitteln bei Spitzensportlern unter Strafe gestellt werden. Erste Ansätze dazu finden sich bereits im Koalitionsvertrag - die Autoren streifen die Reformbestrebungen im 4. Kapitel des 8. Teils kurz. Ebenfalls nach Redaktionsschluss empörte sich die Öffentlichkeit über einen aktuellen Gesetzesentwurf aus Bremen, wonach die DFL an den Mehrkosten für Risikospiele von Werder Bremen beteiligt werden soll. Hier wurden die Autoren etwas zum Opfer der Aktualität ihrer eigenen Materie. Zu dieser auch zuvor schon ständig aufkommenden Kostenfrage finden sich im Sachverzeichnis unter den einschlägigen Stichwörtern („Großveranstaltung“, „Kostenbescheid“) leider keine näheren Hinweise. Erst an etwas versteckter Stelle unter dem Stichwort „Ordnungsmaßnahmen der Verwaltung“ wird der Leser dann endlich im 2. Kapitel („Sport und Staat“) unter Rn. 77 ff. fündig. Interessant wäre an dieser Stelle gewesen, wie die Autoren zu dem Gesetz aus Bremen stehen, das im Dezember 2014 verabschiedet werden und bereits beim Risikospiel von Werder Bremen gegen Hannover 96 am 13. Dezember 2014 erstmalig zur Anwendung kommen soll. Die DFL hat bereits angekündigt, einen etwaigen Kostenbescheid des Bundeslandes Bremen an Werder Bremen weiterzureichen. Die Autoren verweisen hier nur darauf, dass eine Kostenpflicht des Sportveranstalters ausscheide, sofern polizeiliche Sicherheitsmaßnahmen im öffentlichen Interesse erfolgen.
Noch nicht abschließend geklärt ist auch die im 2. Kapitel in Rn. 196 und Rn. 221 gestreifte Frage, inwieweit der Sport die Unabhängigkeit seiner Schiedsgerichtsbarkeit gegenüber den staatlichen Gerichten bewahren kann. Das Landgericht München I hatte im Januar 2014 im Schadensersatz-Prozess von Claudia Pechstein gegen den Eisschnelllauf-Weltverband (ISU) wegen ihrer Zwei-Jahres-Sperre gerügt, die Schiedsvereinbarung zum Ausschluss der staatlichen Gerichtsbarkeit sei nur unter Zwang zustande gekommen und damit unwirksam. Das Oberlandesgericht München hatte in der Berufungsverhandlung (nach Redaktionsschluss) bereits durchblicken lassen, dass es diese Rechtsansicht teilt. Der Autor Summererhat hier als Anwalt Pechsteins einen guten Einblick in diese Materie.
Bemerkenswert ist, dass trotz dieser Bedenken der Gerichte die Schiedsgerichtsbarkeit in dem bereits erwähnten Entwurf des Anti-Doping-Gesetzes gesetzlich abgesichert werden soll. Summerer spricht in der SZ von einem „staatlich angeordneten Schiedszwang“, der im Hinblick auf die Berufs- und Eigentumsfreiheit oder der Verfahrensgrundrechte („fair trial“) verfassungsrechtlichen Bedenken begegnet.
Fazit: Für EUR 149,- bekommt der Leser hier das führende Lehrbuch im Sportrecht, das auf nahezu alle aktuellen Fragen des nationalen und internationalen Sportrechts eine Antwort enthält und durch eine anschauliche Darstellung zu überzeugen vermag. Gerade im Hinblick auf die angesprochenen nach der Veröffentlichung erfolgten Weiterentwicklungen bleibt zu hoffen, dass der Leser auf die nächste Auflage zu diesem dynamischen Rechtsgebiet nicht wieder 8 Jahre warten muss.