Spickhoff, Medizinrecht, 2. Auflage, C.H. Beck 2014
Von RAin, FAin für Sozialrecht Annett Bachmann-Heinrich, Dresden
Der Querschnittskommentar zum Medizinrecht erschien am 21. Juli 2014 in der 2. Auflage beim C.H. Beck Verlag München. Herausgegeben von Prof. Dr. Andreas Spickhoff, haben insgesamt 38 Autoren, darunter in erster Linie Fachanwälte für Medizinrecht, aber auf Richter und ausgewiesenen Wissenschaftler, an diesem umfassenden Werk mitgearbeitet.
Die Autoren haben den Schwerpunkt der Bearbeitung dabei auf das materielle Recht gelegt, gehen jedoch im Rahmen von systematischen Darstellungen in gebotener Kürze auch auf die einschlägigen Verfahrensregeln der ZPO, StPO sowie des SGG ein. Die kommentierten Gesetze entstammen u.a. dem Arzneimittel- und Medizinprodukterecht, dem Sozialrecht sowie dem Zivil- und Strafrecht.
Die 2. Auflage befindet sich auf den Rechtsstand März 2014 und enthält erstmals Kommentierung zu Vorschriften des GWB, NiSG, der Röntgen- sowie zur Strahlenschutzverordnung. Bei der Bearbeitung der 2. Auflage wurden neben der Novellierung des SGB V auch die gesetzliche Neuregelung zum Patientenrechtsgesetz berücksichtigt.
Bereits in der Einleitung wird dem interessierten Leser ein kurzer Überblick über das Medizinrecht gegeben. Sodann erfolgt die Kommentierung einzelner Gesetze alphabethisch angeordnet, beginnend mit dem Arzneimittelgesetz.
Das BGB wird nur vereinzelt kommentiert. So finden sich hier Ausführungen zum Beginn der Rechtsfähigkeit, zum Behandlungsvertrag (§ 630a BGB) sowie zum Schadensersatz aus unerlaubter Handlung (§§ 823 ff. BGB). Im Bereich des Familienrechts erfolgt durch die Autoren eine Kommentierung zu § 1631 d BGB. Dieser wurde durch das „Gesetz über den Umfang der Personensorge bei einer Beschneidung des männlichen Kindes“ vom 20.12.2013 im BGB verankert.
Im Bereich des Zivilprozessrechts erfolgt keine Kommentierung einzelner Normen, eine solche erscheint aufgrund der zahlreich vorhandenen Kommentare in diesem Bereich auch nicht sinnvoll. Vielmehr gehen die Autoren im Rahmen einer systematischen Darstellung auf Einzelfragen - Gericht- und Streitgegenstände, Beweisrecht - eingegangen wird. Ausführlich setzen sich die Autoren mit dem medizinischen Sachverständigengutachten im Arzthaftungsprozess auseinander. Mangels unzureichender medizinischer Fachkenntnis auf Seiten des Richters und des Patienten kommt gerade dem medizinischen Sachverständigengutachten eine erhebliche Bedeutung zu.
Im Strafrecht erfolgt nur eine Kommentierung vereinzelter Vorschriften des StGB. So finden sich neben Erläuterungen im Hinblick auf Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit auch solche zu Vermögensdelikten wie Betrug (§ 263) und Untreue (§266). Auch die Urkundenfälschung (§ 267) durch Änderung in der Patientenakte wird durch die Autoren näher erörtert. Auch hier erfolgt die Darstellung des Prozessrechts systematisch. Dabei wird die Position des Mediziners aus 3 verschiedenen Blickwinkeln – der Mediziner als Beschuldigter, als Sachverständiger, als Zeuge – näher beleuchtet.
Dem Sozialrecht kommt in dem Werk die ausführlichste Kommentierung zu. So umfassen allein die Ausführungen zum SGB V ca. 850 Seiten. Dabei erfolgt die Darstellung der einzelnen Paragraphen jedoch stets gut strukturiert und verständlich. Insbesondere wurden bei der Überarbeitung die ersten Änderungen zum SGB V aus der aktuellen Legislaturperiode berücksichtigt.
Die Darstellungen erfolgen durchgehend systematisch und gut nachvollziehbar. Durch die alphabetische Anordnung der Gesetze wird dem Leser ein effizientes Arbeiten ermöglicht. Die Kommentierungen sind leicht verständlich und gehen an den passenden Stellen in die Tiefe. Der Schreibstil der Autoren ist angenehm und ermöglicht einen stetigen Lesefluss.
Fazit: Das vorliegende Werk ist ein Muss für jeden Praktiker im Bereich des Medizinrechts.