Heinze / Fehling / Fiedler, Personenbeförderungsgesetz, 2. Auflage. C.H. Beck 2014
Von RAG Dr. Benjamin Krenberger, Landstuhl
Das Personenbeförderungsgesetz - kurz PBefG - ist dem Grunde nach eine öffentlich-rechtliche Materie, hat aber auch enorme Bedeutung im Bußgeldrecht. Der Ansatz einer Kommentierung muss schon deshalb auch die ordentliche Gerichtsbarkeit mit umfassen und die Autoren gehen sogar einen Schritt weiter: sie behaupten, dass der Kommentar auch für Nichtjuristen verständlich ist. Und diese Behauptung bewahrheitet sich. Denn die Autoren erreichen nicht nur durch ihre gut geschriebenen Vorbemerkungen, sondern auch innerhalb der Kommentierungen, dass man sich mit der Interessenkollision aus Marktwirtschaft und Personennahverkehrs intensiv auseinander setzen kann und die dahinter liegenden mannigfaltigen und untereinander verflochtenen rechtlichen Probleme und Konstruktionen erkennt. Schon für dieses Konzept gebührt den Autoren Lob. Ebenfalls vorbildlich ist die Darstellung der stetig erstarkenden Einflüsse des europäischen Rechts, sowohl was die Einwirkung von Verordnungen aber auch das Geltungsbedürfnis europäischer Grundfreiheiten und gesamteuropäisch anerkannter Ziele angeht. Selbstverständlich kommen auch Wettbewerbsrecht, Vergaberecht und Beihilfenrecht zur Sprache, wiederum sowohl in den Vorbemerkungen also auch ganz detailliert in den einzelnen Kommentierungen.
Innerhalb der Kommentierungen wird das Ziel der hohen Verständlichkeit vor allem dadurch erreicht, dass neben der übersichtlichen textlichen Gestaltung der Passagen auch inhaltlich eine gesunde Ordnung erreicht wird, insbesondere durch einleitende und klarstellende Ausführungen zu Normbedeutung und Einordnung in den Gesamtkontext der betroffenen weiteren und geltenden Normen. Maßgeblich sichtbar wird dies im Rahmen der Kommentierung zu § 13 PBefG, wo vor allem die abschließenden Erläuterungen zum Rechtsschutz noch einmal den Bogen zwischen Rechtsgrundlage und Rechtsdurchsetzung schlagen.
Für mich war neben der interessanten Lektüre der wesentlichen Zusammenhänge und Vorgänge rund um die Personenbeförderung natürlich fachlich vor allem die Kommentierung zu § 61 PBefG in Verbindung mit den jeweiligen Normen der Grund, mich mit dem Kommentar näher zu befassen. Zu Beginn wird dort richtigerweise auf fehlende Strafnormen hingewiesen und der Unternehmer als Normadressat benannt, nicht ohne dass der Verweis auf § 14 OWiG fehlen würde. Insgesamt sind die Ausführungen aber recht knapp bemessen, wenngleich hinreichend mit Rechtsprechungsnachweisen ausgestattet, dies sowohl in der Grundnorm als auch in den Einzelnormen (etwa bei § 22 PBefG die Entscheidung des OLG Hamburg zur Frage der Kreditkartenzahlungsmöglichkeit in Taxen, VRS 119, 375, oder auch die Entscheidung des BayObLG zum Betriebssitz des Mietwagenunternehmers in § 49 PBerfG, NZV 2004, 315). Wünschenswert wäre hier für die Folgeauflage durchaus eine konzentriertere Zusammenstellung in einem eigenen Anhang, sodass man die bisher - durchaus überschaubaren - bußgeldrechtlichen Entscheidungen in einem Guss präsentiert bekäme.
Die Kommentierung samt Verzeichnissen und Anhängen umfasst 600 Seiten, was für einen Kompaktkommentar aus der orangenen Reihe des Beck-Verlages völlig angemessen ist. Zusammenfassend kann konstatiert werden, dass die Autoren ihr Ziel erreicht haben und die komplexe Rechtsmaterie pragmatisch, präzise aber eben auch gut verständlich aufbereitet haben, sodass man sich während der Lektüre stets gut geführt und aufgehoben fühlt.