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Rezension Zivilrecht: Wettbewerbsrecht

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Berlit, Wettbewerbsrecht, 9. Auflage, C.H. Beck 2014

Von stud. iur. Andreas Seidel, Göttingen


Der Autor Prof. Dr. Wolfgang Berlit ist selbst Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz und richtet sein Werk ausdrücklich an die Praxis. Dabei bietet er den Rezipienten in der Tat viele Hilfsmittel, die vor allem für Praktiker relevant sein dürften: So nimmt Berlit kaum Bezug auf Literaturstimmen bzw. nennt keine Querverweise diesbezüglich, sondern nutzt vor allem die Rechtsprechung des BGH und des EuGH, die bis Juli 2014 berücksichtigt wurde und Gesetzesmaterialien. Rechtsprechung wird im Fließtext lediglich mit einem kurzen Schlagwort genannt und dann im Anhang ab Seite 227 gebündelt dargestellt, so wird der Lesefluss kaum gestört. Dabei werden die Urteile inklusive Aktenzeichen und falls vorhanden den Fundstellen in den Zeitschriften WRP, GRUR, GRUR-RR, NJW, NJW-RR, DB und BB angegeben. Daneben findet sich im Anhang der Gesetzestext des UWG (S. 320 ff.), der RL 2005/29/EG über unlautere Geschäftspraktiken (S. 333 ff.) und der RL 2006/114/EG über irreführende und vergleichende Werbung (S. 354 ff.), sodass der Leser sogar unterwegs noch arbeiten kann ohne weitere Materialien mitnehmen zu müssen, da sämtliche wichtige Texte in diesem Werk abgedruckt sind. Außerdem hat der Autor in das gesamte Werkt Praxishinweise gestreut, die mal mehr und mal weniger trivial sind und sich teilweise bloß auf prägnante Erklärungen, wie zB der lex specialis Regelung der black list in § 3 Abs. 3 UWG ggü. § 3 Abs. 1 und Abs. 2 UWG (S. 21), beschränkt.

Berlit stellt an sich selbst und an das Werkt den hohen Anspruch, eine „schnelle Orientierung“ und einen „Überblick über die vielfältigen Fragen dieser komplexen Materie“ zu geben (vgl. Vorwort zur 9. Auflage). Dieses Spannungsfeld zwischen einer schnellen Orientierung und der komplexen Materie wird insofern gelöst, dass zwar in der Grundlagenvermittlung begonnen wird, sodass selbst ein Anfänger einsteigen kann, dann aber ohne Umschweife in medias res gegangen und umfangreiches Wissen stark komprimiert wird. Es entsteht zwar nicht der Eindruck, dass zum Zweck der Kürzung wichtige Passagen ausgelassen wurden, jedoch wurde weitestgehend auf Wiederholung verzichtet, sodass der Leser in besonderer Weise gefordert wird.

Diese Komprimierung findet jedoch nicht rücksichtslos statt sondern findet immer dort Unterbrechungen, wo es dem Berlit als sinnvoll erscheint. So findet sich immer wieder, etwa bei der Konkretisierung von Definitionen, der Wortlaut aus der Rechtsprechung oder der Gesetzesbegründung, sodass sich der Leser selbst ein Bild machen und eine eigene Meinung dazu bilden kann. Dieser Originalwortlaut findet sich stets visuell abgesetzt, sodass jeder Rezipient für sich entscheiden kann, ob er diesen Service nutzen oder ob er auf die Sekundärliteratur vertrauen will. Auch leidet die Fundierung der Darstellung nicht unter dieser Komprimierung. So weist der Autor nicht nur auf die de lege lata unlauteren Geschäftspraktiken hin, sondern ebenso auf diejenigen, die zwar vor 2004 sanktioniert waren, nun jedoch unreglementiert sind wie bspw. die Bewerbungen von Sonderveranstaltungen und Räumungsverkäufen (S. 3).

Das vorliegende Werk befindet sich auf dem Stand von Juli 2014, beinhaltet bis zu diesem Zeitpunkt die wichtigste höchstrichterliche Rechtsprechung und auch die Änderungen durch die Implementierung der Verbraucherrechterichtlinie, was unter anderem am veränderten Verbraucherbegriff des §13 BGB zu erkennen ist, auf welchen auch das UWG rekurriert. Der Autor bietet einen Ansatz, der schnell umfassendes Wissen vermittelt und durch den Einbau des Originalwortlauts der Gesetzgebung und Rechtsprechung noch weitreichendere Einsichtsmöglichkeiten schafft. Aus diesem Grund kann eine umfassende Empfehlung – nicht nur für Praktiker sondern für alle Interessierte – ausgesprochen werden.

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